* Schwedische Eisenbahnen. 495 Regierung Kr. 1 250 000) 5 760 000, Forder. an die Eisenbahn-Akt.-Ges. Oxelösund-Flen- Vestmanlandd 1 689 965, do. an die Gruben-Ges. 2 038 733, do. an die Rederiaktiebolag 1 783 905, do. an die Orebro-Köpings-Eisenbahn 1 767 539, do. an die Aktieselskabet Taraldsvik 387 556, diverse Forder. 275 565, Forder. f. Erz 546 986, Inventarium an Erz 263 081, div. Inventarien u. Materialvorräte 154 401, aussensteh. Bahnfrachten bei der Frövi-Ludvika Eisenb. 254 704. Div. der Gruben-, Eisenb.-Ges. u. der Rederiaktiebolaget Luleä-Ofoten 11 594 318. – Passiva: A.-K. 42 000 000, Einzahlungen auf neue Aktien 10 572 750, Oblig. 19 625 204, R.-F. 6 900 000. Unterst.-F. 450 000, Luossavaara-Kiirunavaara Aktiebolag 42 600, Aktiebolag Gellivare- Malmfält 3 958 998, Swedish Central Ry Co. Ld. 188 864, gepachtete Inventarien u. Vorschuss- zahlungen bei der Frövi-Ludvika-Eisenb. 254 704, depon. Eisenb.-Überschüsse 185 406, als Vorschuss erhobene Mittel 15 120, div. Schulden 66 359, nicht eingel. Oblig. u. Coup. 77 629, Vortrag a. 1906 177 283, Gewinn 11 092 414. Sa. Kr. 95 607 332. Gewinn u. Verlust: Einnahme: Eisenbahn Frövi-Ludvika 205 550, do. Oerebro-Köping 239 720, do. Oxelösund-Flen-Vestmanland 238888, Luossavaara-Kiirunavaara Aktiebolag 6 955 360, Gellivare Malmfält 3 894 800, Rhederei Luleäà-Ofoten 60 000, A.-G. Express-Dynamit 670, Ge- winn auf während 1907 verkaufte u. gelieferte 666 982 374 kg Eisenerz 567 132. – Ausgabe: Div. Unk. u. Löhne 231 820, Royalty an G. E. Broms Erben 167 210, Zs. 670 675, Gewinn 11 092 414. Sa. Kr. 12 162 119. Gewinn-Verwendung: Reingewinn 11 092 414, hierzu Vortrag 177 283, zus. 11 269697 hier- von 15 % Div. 6 300 000, z. Unterst.-F. 100 000, bleibt Vortrag Kr. 4 869 697. Übereinkommen mit der schwed. Regierung. Nachdem das am 8./5. 1906 zwischen der Trafikaktiebolaget Grängesberg-Oxelösund als Hauptaktionärin der Gellivare Malmfält und der Luossavaara-Kiirunavaara Aktiebolag und der schwed. Reg. abgeschlossene Übereinkommen die Genehmigung des schwedischen Reichstages nicht erhalten hatte, brachte die schwed. Reg. am 21./3. 1907 einen neuen Gesetzentwurf betreffend ein Übereinkommen zwischen dem Staate u. den norrländischen Erzgesellschaften im Reichstage ein, welcher im Mai 1907 von beiden Kammern des Reichstags angenommen wurde. Die wesentlichsten Bestimmungen des neuen Übereinkommens sind folgende: Die Luossavaara-Kiirunavaara A.-G. erwirbt das Erzfeld Gellivare von der Gellivare Malmfält A.-G.; ihr A.-K. wird auf Kr. 80 000 000 erhöht, wovon der Staat die Hälfte als Vorz.-Aktien erhält als Ersatz für das Recht an den Gruben, welches nach dem Berggesetz dem Grundeigentumsbesitzer zukommt. Ausserdem erhält der Staat noch von der Luossavaara-Kiirunavaara A.-G. sämtliche Aktien der Mertainen A.-G. auf nom. Kr. 5 000 000 nebst den Einmutungen dieser Ges. u. zweitens das alleinige Recht in Luossavaara zu fördern, in den Jahren 1908–1937 nur für den Bedarf der schwed. Eisen- und Stahl-Industrie. Die Vorz.-Aktien berechtigen zu einer Royalty berechnet auf die Hälfte des geförderten Erzes während der Jahre 1908–1927 im Betrage von Kr. 1 per Tonne Kiirunavaara-Erz u. Öre 50 per t Gellivare-Erz, 1928 –1932 Kr. 1.50 bezw. OÖre 75, 1933–1937 Kr. 2 bezw. Kr. 1. Erst nach diesem Jahre sind die Vorz.- Aktien berechtigt, Div. zu erhalten u. zwar alsdann mit den Stamm-Aktien zu gleichen Teilen. Die Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. erhält also nur noch die Erzfelder Kiirunavaara u. Gellivare. In Kiirunavaara darf die Ges. in der Zeit von 1908 –1932 nicht mehr als im ganzen 75 000 000 t fördern u. auf der Bahn bis zur Reichsgrenze im Jahre 1908 1 500 000 t befördern. Dieses Quantum darf bis zu 3 300 000 t erhöht werden, doch darf die Erhöhung von einem Jahre zum anderen nie 400 000 t überschreiten Die Fracht auf dieser Strecke beträgt Kr. 2.64 per t. Auf der Linie Kiirunavaara-Bottnischer Busen darf die Ges. 1 200 000 t zu Kr. 3.48 pro t befördern, doch nur unter der Bedingung, dass der Gesamtexport von Kiirunavaara höchstens 3 500 000 t beträgt. In der Zeit von 1908–1932 ist die Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. berechtigt, in Gellivare 18 750 000 t Erz zu fördern u. zu einer Fracht von Kr. 2.75 nach Svartö zu befördern u. zwar in den ersten 5 Jahren bis zu 1 000 000 t jährlich. Ende 1932 ist der Staat berechtigt, die St.-Aktien für einen Betrag zu erwerben, der von einer Kommission nach dem Gewinne der Ges. während der letzten 10 Jahre bestimmt werden soll. Sollte der Staat von diesem Rechte keinen Gebrauch machen, so ist die Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. berechtigt von 1933–1937 noch insgesamt 15 000 000 t in Kiirunavaara u. 3 750 000 t in Gellivare zu fördern u. unter obigen Be- dingungen zu befördern. Auch Ende 1942 hat der Staat das Recht zur Einlösung unter denselben Bedingungen. Die Trafikaktiebolaget Grängesberg-Oxelösund, welche die Majorität der Aktien der Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. u. der Gellivare Malmfält-Ges. besitzt, verpflichtet sich ausserdem, den Export von Grängesberg nach dem Jahre 1908 auf jährlich 650 000 t u. nach 1917 auf jährlich 450 000 t zu vermindern. Ferner bleibt die Ges. von Exportzöllen befreit. Am 16./4. 1908 brachte die schwed. Regierung im Reichstage einen Gesetzentwurf ein, betreffend den Ankauf der Svappavaara und Levieniemie Erzfelder sowie anderer Erzfelder mit einem Erzgehalt von über 30 Mill. t durch den Staat zu dem Gesamtpreise von Kr. 8 500 000, wovon Kr. 5 000 000 ausgezahlt werden sollen. Für den Rest erteilt der Staat der Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. das Recht, in den Jahren 1915–1932 im ganzen 9 000 000 t Erz mehr auszubeuten, als kontraktlich festgesetzt wurde. Hierfür bezahlt die Ges. Kr. 3 500 000 bar u. leistet ferner eine Abgabe an den Staat von Kr. 3 pro t von der Hälfte der genannten 9 000 000 t. Auf diese Weise wird die vom Staate ausgelegte Summe von Kr. 5 000 000 mit Zs. amortisiert, so dass die jetzige Auszahlung nur als Vorschuss zu betrachten ist. Der Abschluss des Kontraktes mit der Svappavaara-Ges. muss vor dem 1./7. 1908 erfolgen.