Schweizerische Eisenbahn. 497 worden. Am 29. u. 30./1. u. 19. u. 20./2. 1908 haben zwischen dem Bundesrate u. der Ges. Verhandlungen wegen eines freihändigen Rückkaufs stattgefunden, dié aber nicht zum Ziele führten; es muss daher zur Festsetzung der koncessionsgemässen Rückkaufs- entschädigung das Bundesgericht angerufen werden. Darauf hat im Mai 1908 die Gott- hardbahn beim Bundesgericht eine Klageschrift eingereicht, worin sie einen Rückkaufs- preis von frs. 222 377 026 für ihr Unternehmen fordert, und zwar sei der Betrag in bar am Tage des Überganges an den Bund zu zahlen oder aber mit Verzugszinsen zu 5 % von diesem Tage an. Der Bundesrat beabsichtigt, den bedingten Ertragsanspruch der Subvenienten Ioszukaufen und wird mit Deutschland, Italien und den beteiligten Kantonen zu verhandeln haben. Kapital: frs. 50 000 000 in 68 000 Aktien 1. Emiss., 12 000 Aktien II. Emiss. und 20 000 Aktien III. Emiss., zus. 100 000 Aktien (Ende 1907: 71 365 Aktien auf Namen u. 28 635 auf Inhaber) à frs. 500. Emiss. III seit 1. Jan. 1894 vollbezahlt. Inhaber-Aktien werden durch Nennung des Namens und Wohnortes des Aktionärs auf dem Aktientitel und durch Eintragung in dem Aktienbuche in Namen-Aktien umgewandelt. Die Namen-Aktie ist übertragbar. Für die Eintragung in das Aktienbuch kann der Nachweis des Erwerbs durch Indossament geleistet werden. Eine Namen-Aktie darf nicht wieder in eine Inhaber-Aktie umgewandelt werden. Bei Erhöhung des Aktienkapitals haben die Aktionäre ein Vorrecht, wenn nicht Ankaufs- oder Fusionsverträge solches ausschliessen. Aktien I. Emiss. vollbezahlt seit 30. Juni 1882, erhielten bis dahin 6 % Bauzinsen, Aktien II. Emiss., begeben al pari Jan. 1888, erhielten bis Vollzahlung am 1. Jan. 1891 4 % Zinsen. Bei der Einzahlung der letzteren wurde der Genussschein der alten Aktie, welcher zum Bezuge des ¼ der Bauersparnis beim grossen Tunnel berechtigte, für fr. 23 angenommen. Die Aktien III. Emiss., April 1891 zu 110 % mit 50 % Einzahlung begeben, restliche 50 % per 1. Jan. 1894 einberufen, erhielten bis dahin 4 % Zinsen. Aus dem erzielten Agio wurde der Reservefonds auf die statutarische Höhe gebracht und der Fehlbetrag des Pensionsfonds etc. gedeckt. 3½ % Prioritäts-Obligationen. Laut Beschluss vom 27. Sept. 1894 bis frs. 125 000 000, davon frs. 98 475 000 für die Rückzahlung bezüglich zur Konvertierung (konvertiert wurden frs. 78 434 000) der per 31. März 1895 gekündigten 4 % Prioritäts-Obligationen, während der Rest für den Baubedarf der nördlichen Zufahrtslinien, die Bahnhofsbauten in Luzern und Zug, für 2. Geleise, Ausbau der Linie sowie zur Vermehrung des Rollmaterials etc., successive zur Ausgabe gelangen soll. In Umlauf am 31./12. 1907: frs. 117 570 000. Stücke datiert 1./4. 1895 in deutscher und französischer Sprache à frs. 500 u. 1000, ein- geteilt in 25 Serien Nr. 1–25, jede Serie frs. 5 000 000 umfassend, wovon je frs. 2 000 000 in Titeln zu frs. 500 u. frs. 3 000 000 in Titeln zu frs. 1000.- Zs.: 31./3., 30./9., in Deutsch- land zu dem jeweiligen Tageskurse der Schweizer Währung. Verl.: In der zweiten Hälfte des Monats Juni (erstmalig 1895) per 30./9. Tilg.: Lt. Plan innerh. 79 Jahren, auf Grund einer Annuitätenzahlung von 3.747426 %; kann ab 1901 verstärkt, auch ganz oder teilweise in Serien, welche durch das Los bestimmt werden, mit dreimonat. Frist gekündigt werden. Sicherheit: Pfandrecht der ganzen Anleihe zur ersten Stelle auf Immensee-Giubiasco- Pino, Giubiasco-Chiasso und Cadenazzo-Locarno, sowie auf die Zufahrtslinien Luzern- Immensee und Zug-Goldau. Verjährung: Für Coupons 5 Jahre, für verloste Obligationen 10 Jahre nach Fälligkeit. Übernommen von einem Konsortium frs. 96 000 000, aufgelegt zur Konversion vom 25. Okt. bis 5. Nov. 1894; die neuen Obligationen mit Zinsen ab 31. März 1895 wurden zu 99.80 % gegeben, dagegen die 4 % Obligationen zu pari zuzüglich frs. 1 für 4 % Zinsen vom 31. Dez. 1894 bis 31. März 1895 angenommen. Der Umtauschende erhielt also den gleichen Nominalbetrag in 3½ % Obligationen und auf jede Obligation von frs. 500 eine bare Herauszahlung von frs. 6, bezüglich auf jede Obligation von frs. 1000, frs. 12 zum Kurse von M. 80.80 für frs. 100, wovon jedoch der deutsche Effektenstempel für die neuen 3½ % Obligationen in Abzug gebracht wurde; restliche frs. 17 566 000 aufgelegt bei den Zahlstellen am 28. Jan. 1895 zu 102.50 % (frs. 100 = M. 80). Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder, Bank für Handel und Ind.; Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Ind., Disconto-Ges., Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co., A. Schaaffh. Bankverein; ausserdem in Basel, Zürich und Luzern. Kurs Ende 1894–1907: In Berlin: 102.50, 102.30, 101.60, 101.30, 99.50, 96, 95.80, 99.30, –, 100.60, 100, 99.50, 98.75, 96 %. – In Frankf. a. M.: 102.70, 102.10, 101.90, 101.40, 100.20, 96, 96.40, 99.90, 101.50, 100.70, 99.60, 99.50, 98.50, 9580 %. — In Leipzig: –, 102.50, –, 101, –, –, –, –, –, –, 100, –, 98.50, – %. Auch notiert in Cöln Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht steht ausschliesslich denjenigen Aktionären zu, deren Aktien auf den amen lauten und entweder bis zum 17./12. 1895 oder, nach Ablauf dieser Frist, seit wenigstens 6 Mon. auf den betreff. Namen im Aktienbuche eingetragen sind, alsdann 1–6 Aktien = 1 St., 7–15 = 2, 16–30 = 3, 31–50 = 4 u. weiter je 25 Aktien = 1 St. mehr, Maxim. inkl. in Vertretung 200 St. Jeder Subventionskanton hat für die Gesamtsumme des von ihm zugesicherten Kapitals gleiches Stimmrecht wie ein Aktionär, doch kann kein einzelner Aktionär mehr als , die Kantone zus. nicht mehr als , der sämtlichen Stimmen abgeben. Rechnungswesen: Die Ges. hat aus den Aktiven der Bilanz die Kursverluste auf Aktien und Anleihen etc. Ende 1907 noch frs. 4 034 691 durch Abzahlung von Oblig. zu tilgen. Staatspapiere etc. 1908/1990. I. XXXII ann