512 Kolonial-Gesellschaften. ― 20 000 Stücke über je 1 Anteil (Reihe B Nr. 56 401–76 400) u. 9000 Stücke über je 10 Stamm.- anteile (Reihe B Nr. 76 401–166 400) ausgestellt. Das Deutsche Reich hat durch Gesetz vom 4./5. 1906 übernommen, den Inbabern der Stammanteile Reihe B am 1./7. eines jeden Jahres für das vorhergehende Kalenderjahr (erstmalig 1./7. 1907) 3 % auf das eingezahlte Kapital zu gewähren sowie das Kapital der Stammanteile Reihe B in jährl. Raten am 1./7. jeden Jahres (erstmalig 1./7. 1911) in 86 Jahren nach einem Tilg.-Plane mit einem Zuschlage von 20 %, also mit M. 120 für den Stammanteil Reihe B zurückzuzahlen; die Auslos. erfolgen im Mai, zum ersten Male im Mai 1911. Die behufs Tilg. gelosten Stammanteile werden alsdann abgestempelt u. haben fernerhin nur noch auf den unfer Gewinn-Verteilung näher bezeichneten Anteil am Reingewinn Anspruch. Das Stimmrecht für die ausgelosten Stamm-Anteile steht dem Deutschen Reiche zu. Da das Deutsche Reich den Besitzern der Stammanteile gegenüber die unmittelbare Verpflichtung zur jährl. Verzinsung u. plan- mässigen Einlösung der Stammanteile unabhängig von den geschäftlichen Ergebnissen u. dem Bestehen der Ges. übernommen hat, so sind die Stammanteile gemäss § 1807 Ziffer 2 des Bürgerl. Gesetzbuches zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. Die Vorzugsanteile Reihe A sind bei der Gewinnverteilung u. bei der Auflösung der Ges. bevorrechtigt; ihre Vorrechte fallen fort, wenn auf die Vorzugs- u. die Stammanteile in 10 aufeinanderfolgenden Jahren auf beide gleich hohe Gewinnanteile, indessen nicht weniger als 5 % entfallen sind; sie fallen jedenfalls vom Beginn des 91. Geschäftsjahres an fort. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Vor Ablauf des Monats Juni. Stimmrecht: Je 1 Anteil = 1 St.; das Stimmrecht der ausgel. Anteile steht dem Reiche zu. Gewinn-Verteilung: 5 % zum ordentl. R.-F., dann 3 % an die Vorzugsanteile Reihe A, hierauf an das Reich derjenige Betrag, den es für gewährleistete Gewinnanteile u. Tilg. einschl. des Zuschlages an die Besitzer der Stammanteile Reihe B für das betreffende Ge- schäftsjahr zu zahlen hat; vom alsdann verbleibenden Überschuss: 10 % Tant. an A.-R., von den übrigen 90 % ein weiterer Gewinnanteil bis zur Höhe von 2 % an die Vorzugsanteile Reihe A, hierauf ein weiterer Gewinnanteil bis zu 2 % an die Stammanteile Reihe B, und z war sowohl an die noch nicht ausgelosten wie an die ausgelosten und abgestempelten; von dem alsdann noch verbleibenden Überschusse erhält das Reich die Hälfte, die andere Hälfte fällt als weiterer Gewinnanteil den Anteilen beider Reihen einschliesslich der aus- gelosten Stammanteile Reihe B nach Verhältnis ihrer Nennwerte zu, sofern nicht die Gen.- Vers. beschliesst, die auf die Anteile entfallende Hälfte zu besonderen Rücklagen oder zu Wohlfahrtszwecken zu verwenden. Die Zahlung der Super-Div. erfolgt spätestens am 1./7. nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr. Zahlstellen: Für die Div., Zinsscheine u. verl. Anteile: Berlin: Berliner Handels-Ges., Bank für Handel u. Ind., S. Bleichröder, Disconto-Ges., von der Heydt & Co., Nationalbank f. Deutschl., A. Schaaffh. Bankverein; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Hamburg: Norddeutsche Bank, M. M. Warburg & Co.; Stettin: Wm. Schlutow. Verj. der Div. in 4 J. (K). Die Anteile Reihe B im Nominalbetrage v. M. 11 000 000 wurden aufgelegt 27./5. 1908 zu 94 %. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Vollzahl.-Rechnung: 75 % ausstehende Einzahl. auf die Vorz.-Anteile Reihe A 4 230 000, Bankguth. 7 764 943, Baurechnung 4 640 000, Landge- rechtsame-Erkund. 5057. – Passiva: Grund-Kap.-Rechnung: Vorz.-Anteile Reihe A 5 640 000, Stamm-Anteile Reihe B 11 000 000. Sa. M. 16 640 000. Eine Gewinn- u. Verlust-Rechnung hat die Ges. bisher nicht geführt, weil nach dem Vertrage mit der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau u. Betriebs-Ges. diese die sämtl. Ver- waltungskosten sowie die satzungsgemäss zu zahlenden Bauzinsen zu tragen hat u. dagegen die Zinsen auf die Bankguth. der Kamerun-Eisenbahn-Ges. für sich behält, der Kamerun- Eisenbahn-Ges. mithin weder Einnahmen zufliessen noch Ausgaben entstehen. Vorstand: Dr. Mosler, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Carl Fürstenberg, Geschäftsinhaber der Berliner Handels-Ges., Berlin; stellv. Vors. Ministerialdirektor Josef Hoeter, Berlin; stellv. Vors. Gen.-Konsul Dr. Paul von Schwabach, in Firma S. Bleichröder, Berlin; Geh. Komm.-Rat Rudolf Abel, in Firma Wm. Schlutow, Stettin; Rittmeister der Reserve Henning von Borcke, Molstow b. Stargordt; Karl von der Heydt, in Firma von der Heydt & Co., Berlin; Rittergutsbes. Max von Hiller, Struvenberg bei Goerzke; Geh. Oberfinanzrat Maximilian von Klitzing, Dir. der Bank für Handel u. Ind., Berlin; Geh. Legationsrat Dr. Wilhelm Knappe, Grunewald-Berlin: Reg.-Rat Siegfried Samuel, Dir. des A. Schaaffhaus. Bankver., Berlin; Wilhelm Octavio Schroeder, Dir. der Nordd. Bank in Hamburg, Hamburg; Max M. Warburg, in Firma M. M. Warburg & Co., Hamburg; Geh. Reg.-Rat Richard Witting, Dir. der Nationalbank für Deutschland, Berlin; Adolph Woermann, in Firma C. Woermann, Hamburg. Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft, Berlin, W. 8, Französische Strasse 66. Gegründet: 29./6. 1904 als Kolonialgesellschaft; am 30./6. 1904 sind der Ges. auf Grund der vom Reichskanzler genehmigten Satzungen durch Beschluss des Bundesrates die Korporationsrechte verliehen worden. Zweck: In Deutsch-Ostafrika Eisenbahnen und etwa dazu dienliche Hafenanlagen zu bauen, auszurüsten, zu erwerben und zu betreiben oder betreiben zu lassen, bei anderen