Republik Argentinien. „ Frankf. a. M.: 22.10, 21.40, 26.20, 29.60, 32.60, 41.70, 42.20, 40.40, 35.50, 40.20, 44.30, 46.20, 101.70, 101, 100.10, 102 %. – Ende 1896–1908: In Hamburg: —, 31.70, 41.50, 41.50, 39.50, 35, 39.75, 47.25, 46, 101.50, 100.50, 99.60, 101.50 %. – Ausserdem notiert in Breslau. Usance: Beim Handel an der Börse wurde in Berlin bis 31./12. 1898 1 Peso = M. 4.05 gerechnet, seit 1./1. 1899 an allen deutschen Börsen 1 Peso = M. 4. In Frankf. a. M. u. Hamburg von Anfang an 1 Peso = M. 4. Seit 2./10. 1905 an allen deutschen Börsen 1 Peso = M. 1.75. 5 % Stadt Buenos Aires steuerfreie Papier-Anleihe von 1908. Pesos Pap. 2 000 000 in Stücken à $ Pap. 100, 500, 1000. Zs.: 1./4. u. 1./10. Tilg. vom 1./10. 1909 durch Rückkauf oder im Submissionswege behufs Vernichtung (falls unter pari) oder durch halbjährl. Ver- losung im Jan. u. Juli per 1./4. bezw. 1./10. mit halbjährl. ½ũ % u. Zs.-Zuwachs in längstens 36 Jahren; verstärkte Tilg. u. Totalkündig. jederzeit zulässig. Sicherheit: zur Sicherung der Anleihe für Kapital u. Zs. hat die Stadtverwaltung den zehnten Teil der Einnahmen aus der Steuer für Kataster u. Baupläne verpfändet. Die Stadtverwaltung hat durch die General-Staats- kasse an das Haus Ernesto Tornquist & Co., Limitada in Buenos Aires zur Abführung an die Ein- lösungsstellen jeweilig die erforderl. Dienstbeträge einzuzahlen. Zahlst.: Buenos Aires: Credito Publico Nacional; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Deutsche Bank; Hamburg: Norddeutsche Bank, Deutsche Bank. Zahlung der Zs. u. der Oblig. frei von jeder gegenwärt. u. zukünft. argentin. Stempelgebühr oder sonst. Steuer in Deutschland in Mark zum festen Kurse von M. 1.80 für 1 $ Pap. Die Einlösung in Deutschland kann nur während 5 Jahren nach ihrer Fälligkeit geschehen; behufs einer späteren Einlös. hat sich der Inhaber der fälligen Werte an die Munizipal-Behörde in Buenos Aires zu wenden. Die Anleihe wurde im Januar 1909 freihändig zu 93.50 % (wobei 1 $ Pap. = M. 1.80 umgerechnet) verkauft u. am 5./6. 1909 in Berlin zu 95.75 % eingeführt. Usance: Beim Handel an der Börse 1 $ Pap. = M. 1.80. Verj. der Coup. in 5 J. (F.), der verlosten Stücke in 15 J. (F.). National-Hypotheken-Bank in Buenos Aires (Banco Hypotecario Nacional),. Die National-Hypotheken-Bank wurde auf Grund des Gesetzes vom 24. Sept. 1886 mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Pap. $ 50 000 000 Cedulas (Pfandbr.) gegründet. Durch Gesetz vom 2. Aug. 1888 wurde sie zur Ausgabe von weiteren $ 60 000 000 Pfandbr. ermächtigt, wovon $ 40 000 000 in Papiercedulas und $ 20 000 000 in Goldcedulas ausgegeben wurden. Die Zs. und die Amortisation sind von der N ationalregierung garantiert, und können daher die Cedulas als eine innere Argentinische Anleihe angesehen werden. Von den Serien der Cedulas werden die Serien A, E und F in Hamburg gehandelt. 7 % Cedulas Serie E, in Umlauf 31./12. 1908: § 5 797 600 in Stücken à $ 50, 100, 200, 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. mit 1 %. Zahlst.: Hamburg: Joh. Beren- berg, Gossler & Co. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Abzug zum Tageskurse schon 6 Wochen vor Fälligkeit. Kurs in Hamburg Ende 1896–1908; 29.10, 31.75, 40, 36.75, 36.75, 34.75, 40.50, 44, 44.50, 102, 102, –, 102 %. 7 % Cedulas Serie F, in Umlauf 31./12. 1908: 5 326 300 in Stücken à $ 100, 500, 1000. s8. 21, 1½ Hig Zahlst. Zahlungsmodus wie Serie E. Kurs in Hamburg Ende 1896–1908: 30.50, 32.25, 40.70, 38, 38.80, 36, 41.50, 45.30, 45.90, 102, 102, 99.50, 103.25 %. Verj. der Coup. u. verl. Stücke in 10 J. n. F. Usance: Beim Handel an der Hamburger Börse 1 $ = M. 4, seit 2./10. 1905 1 $ = M. 1.75 Hypothekenbank der Provinz Buenos Aires in Buenos Aires (Banco Hypotecario de la Provincia de Buenos Aires). Diese Hypoth.-Bank, welche eine Abteilung der Provinzbank von Buenos Aires ist befindet sich seit 1891 in einer sehr misslichen Lage. Im Jahre 1891 wurde nur noch ein Teil der Coup. bezahlt, seit jener Zeit sind die Zs. der Cedulas notleidend, aber Coup. und verloste Cedulas sind als Zahlung für Verzinsung und Tilg. der Hypoth. angenommen worden. Durch Gesetz v. 10./1. 1895 ist der Bank ein Moratorium von 1895 ab auf die Dauer von 5 Jahren für die Barzahlung ihrer Verbindlichkeiten gewährt worden, indessen unter der Bedingung, dass auch weiterhin die von der Bank emittierten verfallenen Coup. u. Cedulas von ihr in Kom- pensation für die Zahlung der ihr geschuldeten Hypoth.-Zs. angenommen werden; durch Gesetz v. 18./11. 1899 wurde das Moratorium auf weitere 3 Jahre verlängert. Im Nov. 1902 wurde das Moratorium um weitere 3 Jahre u. im Sept. 1904 um weitere 2 Jahre bis 1. /1.1907 verlängert. Die Cedulas waren nach dem Gesetze von 1882 von der Provinz Buenos Aires garantiert. Umtausch der Cedulas gegen Schuldverschreibung der Provinz Buenos Aires. In der Versammlung der Besitzer von Cedulas am 11./12. 1906 wurde das Anerbieten der Reg. angenommen; hiernach werden 1. für je $ 100 Pap. Cedulas mit Coup. vom 2./1. 1907 ab £― 6.12 neue verzinsliche Schuldverschreibungen der Provinz Buenos Aires gewährt; 2. für je $ 100 Pap.-Coup., Bonos u. Certificados, welche bis einschliesslich 1./1. 1907 verfallen, £ 3.6 der gleichen Bonds gewährt, 3. Goldcedulas u. deren Coup. u. derjenige Teil der Serie E u. deren Coup., welche sich in Europa befinden, werden mit dem doppelten Wert der auf Pap. lautenden Bonds u. Coup. berechnet. Der Umtausch begann im März 1907 u. geschieht in London bis zum 31./12. 1907, von dann ab nur noch in Buenos Aires bis spät. 31./12. 1909, nach letzterem Tage werden die alten Cedulas wertlos: Die neue Provinz- Anleihe, die anfänglich mit 3 % u. nach 5 Jahren mit 3½ % verzinslich ist, wird in Ab- schnitten von £ 1000, 500, 100, 20 ausgestellt u. trägt Coup. 1./I. u. 1./7., deren erster 1./7. 1907 fällig ist. Den Umtausch in Deutschland vermittelt Joh. Berenberg, Gossler & Co. in Hamburg XIV-