Republik Chile. 221 B. Innere Schuld. a) in Gold Urspr. In Umlauf 5 % Anleihe (aus Anlass des Friedens zwischen Chile u. Bolivien) $ 6 500 000 $ 6 399 700 b) in Papier 1) Stadtanleihen, vom Staate übern. mit versch. Zinsfuss. 31 9232 2) Kapital der Ablösung der Reallasten. „24 788 531 „ 24 788 531 3) 3 % konsolid. Anleihe im Nominalbetrage von. 4 266 245 „ 1 806 145 4) Staatspapiergeld lt. Gesetz vom 31. Juli 1898 I. Em. . . . „ 50 000 000 „ 50 000 000, 5) do. 5 10 „ 30. Dez. 1904 II. Em.. . . „ 30 000 000 „ 30 000 000 6) do. vom 23./5. 1906 ... 90 000 000% 000 9009 7) Staatspapiergeld älterer Emissionhnen .. . „ 29 459 364 „ 882 356 8) Schatzscheine vom 31. Mai 1893. „3901 729„ 2 700 Sa. $ 147 488 965 Budget für 1909: Einnahmen $ 231 375 000, Ausgaben $ 230 731 858. Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwand- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17jähriger Papierwirtschaft vom 1. Juni 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge- schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte- wie die englischen Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 , 1 (früherer Silber-) Peso = 1 $ = 4 M., 5 = 1 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 9 und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 8–w1ooo und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 g Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam, zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur Goldwährung ermöglichen sollen; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der Konversionstfermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 verschoben; am 31./12. 1902 waren auf Grund des Gesetzes v. 31./7. 1898 $ 50 000 000 Papiergeld ausgegeben. Das Gesetz Nr. 1721 v. 29./12. 1904 bestimmte eine nochmalige Hinausschiebung des Kon- versionstermins auf den 1./1. 1910 und die Emission von weiteren $ 30 000 000 Papiergeld, hiervon wurden $ 15 000 000 sofort ausgegeben, während der Rest v. 1./2, 1905 ab in monatl. Raten von je $ 2 000 000 begeben wird. $ 10 000 000 wanderten sogleich in die Staatskassen, für die übrigen $ 20 000 000 werden Schatzscheine (Bonos) der Hypoth.-Kasse, falls sie nicht über den Nennwert stehen, angekauft. Die Zs. dieser Bonos sollen zur Verzins. u. Tilg. der inneren Schuldverschreibungen verwandt werden, der Überschuss geht in die Staatskassen. Durch Gesetz vom 23./5. 1906 wurden zur Vermeidung einer Geldkrisis weitere $ 40 000 000 Papiergeld emittiert. Die Hälfte dieser Emission wurde durch eine entsprechende Ver- stärkung des Gold-Konversionsfonds gedeckt. Sodann wurde mittelst Gesetz vom 27./8. 1907 eine neue Papiergeldausgabe von $ 30 000 000 verfügt, die durch Ankauf von Hypotheken- pfandbriefen und von Bonds der inneren Schuld in Umlauf zu setzen ist. Zur Um- wandlung des Papiergeldes in Höhe von $ 150 000 000 durch Goldpesos zu 18d wird ein Konversions-F. gebildet, dessen Grundstock der Rest des alten Bestandes mit $ 23 000 000 Gold bildet. Dazu kommt der zurückgelegte Verkaufspreis der Panzerschiffe Libertad und Constitucion mit $ 14 900 000; ferner soll der Verkauf von Salpeterlagern im Tocogebiet $ 3 000 000, der in der Provinz Tarapuca $ 11 000 000 ergeben. Weiter sollen grosse für Viehzucht und zur Waldnutzung geeignete Grundstücke im Magellan-Territorium verkauft werden und zwar hat der Senat Ende Dez. 1904 dem Verkauf von 1 000 000 ha zugestimmt. Die andere Hälfte des Konversions-F. soll dadurch gebildet werden, dass die Kasse der Zoll-