340 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. fonds bewilligt. Mitglieder sind alle jene Grundbesitzer, die ein zu einem Kredit von wenigstens fl. 1000 berechtigendes, grundbücherlich eingetragenes Grundstück besitzend, beim Institut einen Kredit in Anspruch nehmen. Das Institut erteilt Darlehen in Pfand- briefen oder in Barem. In Pfandbriefen wird das Darlehen gegen vorschriftsmässige hypothekarische Sicherstellung (bis zur Hälfte des ermittelten Wertes) und regelmässige Amortisation erteilt. Bargelddarlehen werden bewilligt entweder gegen hypothekarische Sicherstellung auf kurze Zeit oder ohne diese Sicherstellung auf Wechsel oder Wertpapiere. Die emittierten Pfandbriefe sind garantiert durch die speciell verpfändeten Hypotheken, durch die solidarische Haftung der Mitglieder, durch den von den Gründern gebildeten Garantiefonds (K 335 400), durch den Landesfonds (K 1 000 000), durch den aus den Rein- erträgnissen gebildeten Reservefonds (K 31 107 951) und durch den solidarischen Haftungs- fonds (K 5 323 178). Für den solidarischen Haftungs-F. wird durch jeden Darlehensempfänger 1 % von der Darlehenssumme in den solidarischen Haftungs-F. deponiert Das Depositum wird zu Gunsten des Deponenten solange verwaltet, bis seine Schuld gänzlich getilgt ist; dann aber wird es samt den einfachen Zs. dem Betreffenden ausgefolgt; die Zinses-Zs. hin- gegen kommen dem R.-F. zu gute. Statt diesen verzinslichen 1 % steht es dem Darlehens- nehmer frei, zur Sicherung seiner aus der solidarischen Haftung stammenden Verbindlichkeit 1 %0 seines Darlehens zinsenlos zu deponieren, und ausserdem 1 % seines Darlehens in un- mittelbarer Reihenfolge nach dem Pfandrechte seines Darlehens durch grundbücherliche Ein- verleibung sicherzustellen. Im Fall das Institut durch Verluste betroffen würde, zu deren Deckung der aus den reinen Erträgnissen des Institutes gebildete Teil des R.-F. nicht hin- reichen würde, so ist der Abgang in erster Linie aus diesem solidarischen Haftungs-F. zu decken und jeder Schuldner ist verpflichtet, an dem, der erlangten Verständigung hiervon nächstfolgenden Zs.-Zahlungstermin die Ergänzung der entstandenen Differen:z zu be- werkstelligen. Pfandbriefe dürfen nie mehr in Umlauf sein, als hypothekarisch sicher- gestellt sind. Ferner emittiert das Institut auf Grund des Gesetzartikels XXX von 1889 4 % Regulierungs- und Bodenamelierations-Pfandbriefe gegen Darlehen an Gesellschaften zu Wasserregulierungs- und Bodenverbesserungszwecken; es dürfen nie mehr davon in Umlauf sein, als durch ordnungsmässig bewilligte Darlehen sichergestellt sind. Zu Regulierungszwecken gewährte Darlehen können bis auf das 12fache des katastermässigen Reinertrages event. bis zu 50 % der Schätzung des Bodenwertes, zu Ameliorationszwecken gewährte Darlehen bis zum 6fachen des reinen Katastererträgnisses ausgedehnt werden. Die Annuitäten der gewährten Regulierungsdarlehen werden nach Art der direkten Steuern durch den Staat erhoben, und ist dieser für die Begleichung der Annuitätsbeträge dem Institute gegenüber haftbar. Aufsichts-Kommission: Präs. Graf Josef Mailäth, Vicepräs. Graf Joh. Zichy; Mitglieder: Graf A. Andrässy, Graf A. Apponyi, Graf L. Batthyany, Graf A. Csäky, Graf A. Csekonics, Graf A. Cziräky, Dr. J. von Daränyi, Ernst von Dokus, Fürst N. Esterhazy, E. v. Földvary, Baron F. Gerliczy, Graf J. Hadik, E. von Jurenäk, Graf Michael Kärolyi, A. von Koväcs Sebestyen, A. von Lukäcs, Ludwig von Navay, Baron E. Nyäry, Markgraf, E. Pallavicini, Dr. L. von Semsey, Ministerialrat E. von Szalay, Graf Peter Szäpäry, Graf Barth. Széchenyi, Graf Alex. Sztäray Graf J. Teleki, Graf Kol. Tisza, Dr. A. Wekerle, Graf F. Wenckheim, Baron A. Wodianer, Graf Aladar Zichy, Graf Andor Zichy, Graf August Zichy, Graf Ferd. Zichy. Regierungs-Kommissar: Baron Stefan Andréanszky. Ehren-Präsident: A. v. Lucas. Direktion: Präs. Exc. Graf A. Dessewffy; Direktoren: Baron J. Forster, L. von Csengery, K. von Benkö, Graf Béla Hadik. Direktor-Stellvertreter: K. von Daränyi (Darlehens-Abt.); J. Simon (Fin. Abt.); Dr. Emil Hajduska (jur. Abt.). Firmaführer: Béla Gyulänyi (Hauptkassierer), Ludwig Pröbald (Oberbuchhalter), Ludwig Peterdy (Chef-Stellvertreter der Hypoth.-Buchhaltung). Reinertrag zugunsten des R.-F. seit Beginn des Instit. K 31 107 951 inkl. Zuweis. pro 1908. Pfandbriefe. Umlauf (unverlost) Ende 1908: K 436 078 200, It. Gesetz XXX von 1889, sind sämtliche Pfandbriefe sowie Coupons für jetzt und in Zukunft in Ungarn stempel- gebühren- und steuerfrei und mündelmässig. 4 % Papier- u. Kronenwährungs-Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1908: K 288 973 600 in Stücken aà fl. 100, 1000, 10 000 bezw. K 200, 2000, 10 000. Zs.: 1./5., 1./11. Verl.: Ende April u. Okt. per 6 Mon. später, resp. der Kronen-Pfandbr.-Coup. 1./1. u. 1./7., Verl. Ende Juni u. Dez. Tilg.: Innerh. 41 J., bezw. der Kronenpfandbr. binnen 50 J., kann verstärkt auch mit 6 monat. Frist gekündigt werden. Verj.: Coup. in 6, Pfandbr. in 20 J. n. F. Eingef. in Berlin fl. 2 000 000 zu 82 % 21./12. 1891, an der Frankf. Börse 25./5. 1892 zu 82.30 %. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: S. Bleichröder, Bank f. Handel u. Ind.; Hamburg: Nordd. Bank; München: Merck, Einck & Co.; Budapest: Institutskasse, Ungar. Allg. Creditbank; Wien: S. M. von Roth- schild, Osterr. Credit-Anst.; Amsterdam: Amsterd. Bank, Lippmann, Rosenthal & Co.; Brüssel: S. Lambert. Kurs Ende 1891–1908: In Berlin: 82, 81.80, –, –, –, –, –, , 91, 94, 99, 99.75, 100.50, 99, 98.10, 93.50, 93.60 %. – Ende 1894–1908: In Frankf. a. M.: 89.50, 83.55, 84.15, 84.50, 81, 92.60, 90, 93.40, 98.70, 99.50, 99.60, 98.10, 98.10, 93, 94 %. Usance: Nur die in Gulden ausgestellten Stücke sind lieferbar; Stücke à fl. 10 000 sind nicht lieferbar. 4 % Papier- u. Kronenwährungs-, Regulierungs- u. Boden-Ameliorations-Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1908: K 73 999 200 in Stücken à fl. 100, 1000 u. 10 000 bezw. K 200, 2000,