358 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Kristiania Hypothek- und Realkredit-Bank in Christiania. Gegründet: 20./7. 1886 als Kristiania Realkreditbank, Firma am 5./5. 1898 in Kristiania Hypothek- und Realkredit-Bank abgeändert. Zweck: Versicherung von Pfandverschreibungen, Vermittelung von Anleihen gegen Hypotheken in Liegenschaften, Übernahme der Verwaltung und Auf bewahrung von Pfand- verschreib., Bewillig. von Darlehen gegen Hypoth. in Liegenschaften, Darlehen auf kürzere Zeit gegen Depositum von Pfandverschreib.; ferner ist die Ges. befugt, sonst. in den Real- kredit einschlägige Geschäfte zu betreiben, wie Darlehen gegen Depositum in Wertpapieren, und Vermittelung von Anleihen für Gemeinden und Hypothekenvereine, mit oder ohne Über- nahme von Garantie für derartige Anleihen. Kapital: Kr. 4 000 000, hiervon Kr. 2 500 000 Vorz.-Aktien in 16 662 Aktien à Kr. 150 u. 7 Aktien à Kr. 100; ferner Kr. 1 500 000 St.-Aktien in Aktien à Kr. 150. Von den St.-Aktien sind 178 Aktien à Kr. 150, für welche sich die Grundfondsverpflichtungen ent- weder als unerhältlich erwiesen hatten oder aber denen sie durch Akkordbewilligungen er- lassen waren, der Bank zur Disposition gestellt. Durch Beschluss des Vorst. v. 8./4. 1907 wurde bestimmt, die noch nicht einberufenen Grundfondsverpflicht. für die St.-Aktien auf jedem der Termine per 1./7. u. 410, 1907, 1 1, 1/4, l/%u 1./10. 1908, sowie 1./1. u. 1./4. 1909 mit Kr. 250 000 einzufordern. Bis 31./12. 1908 waren für die sechs Termine Kr. 1 263 860 u. vorschussweise auf die zwei letzten Termine Kr. 181 850, also insgesamt Kr. 1 445 710 ein- gezahlt. Für die vorschtissweise bezahlten Termine werden Zs. entrichtet. Die Vorz.-Aktien haben ein Vorrecht auf 5 % Div. mit Nachzahlungsverpflichtung, sodann erhalten die St.- Aktien 4 % Div. ebenfalls mit Nachzahlungsverpflichtung, der Rest wird mit gleichen Pro- zenten an beide Klassen von Aktien verteilt. Pfandbriefe in Umlauf Ende 1908: Kr. 13 122 900, Sicherstellungs-F. der Pfandbr. unter Staatskontrolle: Kr. 13 130 100. 4 % Oblig. (Pfandbr.) Ser. I: Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000, von diesem Betrage sind 1903 a. d. eigenen Bestande der Bank Kr. 1 000 000, 1904 Kr. 140 000, 1905 Kr. 260 000, 1906 Kr. 217 000, 1907 Kr. 348 400 u. 1908 Kr. 76 300 ausser Kurs gesetzt; in Umlauf Ende 1908 nur Kr. 2958 300 in Stücken à Kr. 400. 500, 1000, 2000, 4000 = M. 450, 562.50, 1125, 2250, 4500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Oblig. sind während eines Zeitraumes von 10 J. unkündbar u. unverlosbar; nach Verlauf von 10 J. von der Ausstellung an gerechnet, werden jährl. mind. 2 % der Em. aus- gelost, doch ist die Bank zur Verstärk. der Tilg. u. Totalkünd. mit 4 monat. Frist berechtigt, auf alle Fälle müssen sämtl. Oblig. innerh. 40 J. nach der Ausstellung getilgt sein. Sicherheit: Die Sicherstellung erfolgt lt. Gesetz v. 6./8. 1897 durch eine von der Bank auf jedem dagegen valedierenden Hypothekeninstrument zu vermerkende Erklärung, dass dasselbe zur Sicherstellung der ausgegebenen Obligationen dienen soll. Sodann versieht das Königlich Norwegische Finanzdepartement jedes Hypothekeninstrument mit einem Prohibitivvermerk. Hierdurch wird gemäss dem Gesetze die Verpfändung der Hypoth. rechtsgültig bewirkt und jede Verfügung seitens der Bank über die Hypotheken ausge- schlossen, bis das Finanzdepartement, welches durch einen Bevollmächtigten die Aufbe- wahrung überwacht, die betreffenden Hypotheken wieder freigibt, was nur dann ge- schehen darf, wenn die im Umlauf befindlichen Obligat. durch anderweitige Hypotheken von mindestens demselben Betrage wie die Obligat. gedeckt sind. Der Betrag der aus- zugebenden Obligat. darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten Aktienkapitals zuzügl. des Reservefonds nicht übersteigen. Die Wertermittelung der zu belehnenden Grundstücke nebst Gebäuden geschieht durch Schätzungen von gerichtlich ernannten und beeideten Taxatoren. Die Beleihung darf die Hälfte der Taxationssumme nicht übersteigen. Für die Sicherstellung von Kapital und Zs. der Obligationen, sowie für die Befugnisse, welche den Inhabern der Obligat. gegenüber der Bank eingeräumt sind, gelten die im Gesetz vom 6./8. 1897 vorgesehenen Bestimmungen. Wenn die Zahlung von Kapital und (oder) Zs. nicht ordnungsmässig erfolgt, werden den Pfandbriefbesitzern auf Verlangen durch gerichtl. Verfügung die verpfändeten Hypothekendokumente ausgehändigt, und können sie in dem Ertrage derselben Deckung suchen oder selbe Zwangsweise gerichtl. verauktionieren lassen, unbeschadet ihrer Ansprüche an die Bank für den etwa nicht gedeckten Rest. Zahlst.: Christiania: Kristiania Hypothek- u. Realkredit-Bank; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Kopenhagen: Dänische Landmannsbank, Hypotheken- u. Wechselbank; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Zs. und verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Hamburg in Mark. Aufgel. am 18. u. 19./7. 1898 in Hamburg zu 101 %. Kurs in Hamburg Ende 1898 bis 1908: 100.50, 93.20 (kl. St. 94 %), 91.50, 89.40, 91.25, 91, 89.50, 90, 91.80, 90.50, 93.20 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. 4 % Oblig. (Pfandbr.) Ser. II: Kr. 10 000 000 = M. 11 250 000, begeben Kr. 6 000 000. Von diesem Betrage sind indessen 1902 aus dem eig. Bestande der Bank Kr. 1 000 000, 1903 Kr. 100 000, 1904 Kr. 330 000, 1995 Kr. 160 000, 1906 Kr. 274 000, 1907 Kr. 379 600 u. 1908 Kr. 91 800 ausser Kurs gesetzt, in Umlauf Ende 1908 Kr. 3 664 600 in Stücken à Kr. 400, 500, 1000, 2000, 4000 = M. 450, 562.50, 1125, 2250, 4500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Sicherheit wie bei Ser. I. Zahlst.: Hamburg: Nordd. Bank, L. Behrens & Söhne; Hannover: Ephr. Meyer & Sohn; Christiania: Kristiania Hypoth.- u. Realkredit-Bank; Kopenhagen: Dänische Landmanns- bank, Hypoth.- u. Wechselbank; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Zs. u. verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Hamburg, Hannover,