* 3 2= 62 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Direktoren, Beamte sowie V.-R. 935 395, (K 48 Div.) 7 200 000, ausserordentl. Zuwend. an Pens.-F. 100 000, Vortrag 611 658. Dividenden: 1890–1904: Frs. 32.50, 32.50, 35, 37.50, 37.50, 37.50, 37.50, 37.50, 37.50, 40, 40, 490, 40, 40, 42.50; 1905–1908: K 42, 44, 46, 48 per Aktie. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Gouverneur: Theodor Ritter von Taussig; Direktoren: Jul. Herz, Jul. Deutsch. Verwaltungsräte: Emil Freih. von Chertek, Exc., J. Freih. von Chlumeck,, Exc., Dr. Arth. Graf Enzenberg, Exc., Comte Adrien de Germiny, Hofrat Dr. B. Giannelia, Baron R. de Hottinguer, Dr. St. Ritter von Madeyski, Exc., Dr. Maxim. Freih. von Mayr, Dr. Heinr. Ritter von Miller zu Aichholz, Hugo von Noot, L. Freih. von Oppenheimer, Dr. Basilio Ritter Giannelia von Philergos, P. Ritter von Schoeller, F. Ritter von Schwaiger, Dr. Jos. Tragy, David Weisweiller. Censoren: Dr. Anton Gassauer, Dr. Th. Schuloff. Dr. A. Stein. K. K. priv. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe in Wien I, Am Hof 6, Filialen in Bozen, Bregenz, Brünn, Feldkirch, Gablonz, Görz, Innsbruck, Karlsbad, Laibach, Lemberg, Mährisch-Ostrau, Olmütz, Pola, Prag, Reichen- berg, Teplitz, Triest, Troppau u. Warnsdorf. Gegründet: 31./10. 1855. Dauer 90 J. Letztes Statut v. 27./5. 1905 mit And. vom 5./4. 1906 und 5./4. 1907. Mit der Ung. Allg. Creditbank in Budapest hatte die Credit-Anst. 1870 einen Kartell- vertrag bis Ende 1890 abgeschlossen, nach welchem sie sich bei der Bank- u. Warenabteil. der gen. Ges. mit einer Kapitaleinlage von fl. 3 000 000 beteiligte u. hierfür aus dem Gewinn dieser Abteil. 40 % bezog. Infolge Vereinbarung von 1889 fand eine Verlängerung auf 5 bezw. 10 Jahre statt, sie erhielt für 1891 30 % und bezog für die weiteren Jahre infolge am 24./1. 1891 erfolgter Rückzahl. der vertragsm. Einlage noch 25 %. Infolge des neuen Über- einkommens mit der Ungar. Allg. Creditbank vom Jahre 1900, welches zunächst bis Ende 1905 währte, entfällt die prozentuale Beteil. an den Erträgnissen gegen Leistung einer Pauschal- Provis. Im Jahre 1905 wurde das Übereinkommen auf 3 Jahre verlängert. Durch Aktien- besitz steht die Credit-Anstalt in engerer Verbindung mit der Bielitz-Bialer Escompte- u. Wechsler-Bank. Kapital: K 120 000 000 in 375 000 Aktien à K 320. Kapital-Res. K 37 677 134, allg. Res. K 22 984 392, ausserord. R.-F. K 3 000 000. Das Grund-Kap. der Ges. ist auf fl. 100 000 000 (K 200 000 000) bestimmt, begeben waren hiervon fl. 60 000 000 in 300 000 vollgez. Aktien à fl. 200. 1864 wurde durch Rückkauf von 50 000 Aktien das Kap. auf fl. 50 000 000 u. durch Rückzahl. ab 1./7. 1869 von fl. 40 auf jede Aktie eine weitere Reduktion auf fl. 40 000 000 herbeigeführt. Die ausserord. G.-V. v. 22./8. 1899 beschloss Erhöhung um fl. 10 000 000 (auf fl. 50 000 000) in 62 500, Aktien à fl. 160 (div.-ber. ab 1./1. 1900), hiervon angeboten 4.–18./9. 1899 2 der Aktien den Aktionären zu fl. 330 Pro Stück (auf 6 alte Aktien 1 neue), u. / der Aktien den Begründern der Credit-Anstalt. – Bei Erhöhung des Grundkapitals über fl. 60 000 000 haben die Gründer der Anstalt das Vorrecht zur Übernahme von der hinauszugebenden Aktien, die anderen sind den Besitzern der Aktien vorbehalten. Bei der im Jahre 1899 erfolgten Ausgabe neuer Aktien hatte ein Aktionär gegen die Credit-Anstalt Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach den Gründern in diesem Falle kein Bezugsrecht zustand. Das Gericht hatte zwar im erster Instanz dahin entschieden, dass der Beschluss der G.-V. auf Überlassung von einem Drittel der jungen Aktien an die Gründer für nichtig zu erklären ist, in der hiergegen eingelegten Berufung erstritt aber die Credit-Anstalt ein obsiegendes Urteil, welches durch Entscheidung des obersten Gerichtshofs bestätigt wurde. Die G.-V. v. 3./4. 1901 genehmigte ein zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und den Gründern der Credit-Anstalt mit Ausnahme der Rechts- nachfolger des Prager Bankiers Leop. v. Lämel abzuschliessendes Übereinkommen hinsichtlich Feststellung des Bezugsrechtes im Falle der Neuausgabe von Aktien, hiernach werden die Bezugsrechte der Begründer in folgender Weise geregelt: Solange die nächsten Emissionen von neuen Aktien zus.genommen den Betrag von K 20 000 000 nicht überschreiten, stehen den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern Bezugsrechte nicht zu; von den Aktien, welche über den Betrag von K 20 000 000 hinaus noch weiter emittiert werden, ist den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern, ohne Rücksicht auf die Höhe des jeweiligen A.-K. und auf die Anzahl der jeweils im Umlaufe befindl. Aktien, der dritte Teil zum Bezuge anzubieten, jedoch nur insoweit, als diese weiteren Aktien-Em. zus.genommen nicht den Betrag von K 44 000 000 überschreiten. – Die G.-V. v. 5./4. 1906 beschloss eine weitere Erhöhung des A.-K. auf K 120 000 000 durch Ausgabe von 62 500 Aktien à K 320. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1906 ab div.-ber. sind, wurden den Aktionären im Verhältnis von 1:5 zum Kurse von K 630 per Aktie à K 320 innerh. der Zeit v. 7.–16./5. 1906 zum Bezuge angeboten. Bei der Anmeldung des Bezugsrechts waren K 200 pro Aktie zu entrichten, der Rest von K 430 ist bis spät. 31./8. 1906 zu bezahlen. Die Erben des Bankiers v. Lämel hatten auch für die letzte Kapitalserhöhung eine Klage auf Einräum. des Bezugsrechts auf 2083 Aktien zum Pari-Kurs eingereicht; ihre Ansprüche wurden aber in allen Instanzen zurückgewiesen. Gen.-Vers.: Im März oder April. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St. Die Aktien müssen mind. 4 Wochen vor der G.-V. deponiert werden. 3 Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zunächst 5 % Div., hiernach vom Überschuss 5 bis 20 % an R.-F., bis % des ausgegeb. A.-K., von dem verbleib. Rest 5 % an V.-R., 2½ % Tant.