Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 373 Sibirische Handelsbank in St. Petersburg mit Filialen bei der Kalaschnikoff- Getreide- Börse, in Barnaul, Bijsk, Blagowestschensk, Ekaterinburg, Irkutsk, Kamen, Krasnojarsk, Kungur, Kurgan, Minussinsk, Moskau, Nikolsk- Ussuriisk, Nowo-Nikolaewsk, Odessa, IOmsk, Perm, Petropawlowsk, Semipalatinsk, Stretensk, Tjumen, Tomsk, Troizk, Tschita, Ufa, Werny, Wiatka, Wladiwostock; temporäre Filialen: Irbit-Messe, Nijni-Nowgorod-Messe; Agentur: Ssarapul. Gegründet: 28./6. 1872. Zweck: a) Diskontier. von Wechseln u. Verbindlichkeiten; b) Gewähr. von Darlehnen u. Eröffnung von Krediten gegen Pfandsicherheit; c) Inkasso von Wechseln, anderen Termin- Dokumenten u. Wertpapieren; d) Ausführung von Zahl., in der Regel jedoch nur gegen Sicherheit; e) Ausstell. von Rimessen; f) Ankauf u. Verkauf für Rechnung dritter Personen von jeder Art zinstrag. Staatspapieren, Aktien, Anteilen, Oblig. u. Pfandbriefen, deren Umlauf in Russland gestattet ist; g) Verkauf im Auftrage von Privatpersonen u. Handelshäusern der ihnen gehörenden Waren; jedoch nur für deren Rechnung u. gegen eine im voraus festgesetzte Vergüt. f. Kommissionen; h) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung oder im Auftrage, von Edelmetallen in Barren u. in Münze, von Tratten u. trassierten Wechseln, sowie auch von Assignationen auf Abheb. von Geld; i) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechn. von zinstragenden Staatspapieren, Aktien u. Obligat., die von der Regierung garantiert sind; kK) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung von Oblig. u. Pfandbriefen von Bodenkreditbanken, Landschaften, Städten, Akt.-Ges., sowie auch von Anteilen u. Akt., die von der Reg. nicht garantiert sind; 1) Eröffn. in Kommis. v. Subskription auf Landschafts-, Stadt- u. Kommunal- Anleihen, auf Akt., Oblig., Anteile, Pfandbriefe, deren Emission von der Regier. genehmigt ist; m) die Annahme von Summen als Depositum ohne Frist, auf unbestimmte Fristen, sowie auch auf Kontokorrents; n) Annahme von Wertpap. jeder Art u. von anderen Wert- sachen zur Aufbewahr, f. eine bestimmte Vergütung; o) Verpfändung von eigenen Wertpap. u. Rückverpfänd. von Wertpap. in anderen Kreditinstitutionen. Die Geschäfte zu d, i u. k sind nur in bestimmtem Verhältnis zum A.-K. zulässig. Ausserdem gilt generell die Ein- schränkung, dass der Gesamtbetrag der von der Bank u. von ihren Zweigniederlass. als Depositen u. auf Kontokorrents übernommenen Summen, der rückdiskontierten Wechsel, der ausgegeb. Verbindlichkeiten u. aller anderen übernommenen Geldverbindlichkeiten unter keinen Umständen die eigenen Kapitalien der Bank, d. h. das Grundkapital und den R.-F. mehr als um das Zehnfache übertreffen darf. Die Bank darf nur solche Immobil. erwerben, welche sie für ihre eigenen Lokalitäten oder für die Lokalitäten ihrer Zweigniederlass. u. für die Erricht. von Lagerräumen notwendig braucht, jedoch nur mit Genehmigung der G.-V. der Aktionäre. Der Ankauf ihrer eigenen Aktien sowie die Gewährung von Darlehen auf diese Aktien sind der Bank verboten. Kapital: Rbl. 10 000 000 in 40 000 Aktien à Rbl. 250, in Stücken über je 1, 2, 5 oder 10 Aktien. Anfangs Rbl. 2 400 000, erhöht im J. 1905 auf Rbl. 4 000 000, lt. Beschl. der G.-V. v. 31./12. 1906 a. St. auf Rbl. 7 000 000 u. lt. Beschl. der ausserord. G.-V. v. 28./1. 1909 a. St. auf Rbl. 10 000 000. Die neuen Aktien im Betrage von Rbl. 3 000 000 wurden den alten Aktionären im Verhältnis von 3: 7 zum Preise von Rbl. 425 pro Stück à Rbl. 250 angeboten. Die Aktien können auf Wunsch der Aktionäre auf den Namen oder auf den Inhaber lauten. Geschäftsjahr: Kalenderj. a. St. Gen.-Vers.: spät. im Mai. Hinterlegungsfrist in Berlin bei der Deutschen Bank mind. 7 Tage vor dem G.-V.-Tage. Stimmrecht: mind. 20 Aktien; f. 20 Akt. = 1 St., f. 60 Akt. = 2 St., f. 120 Akt. = 3 St., f. 240 Akt. = 4 St., f. 400 u. mehr Akt. = 5 St. Abwesende Aktionäre, welche Stimmrecht besitzen, können dasselbe anderen, gleichfalls stimmberechtigten Aktionären übergeben; jedoch ist es keinesfalls gestattet, dass eine Person mehr als 2 Vollmachten oder mehr als 10 St., inkl. der eigenen, besitzt. Die in Briefform zu kleidenden Vollmachten müssen dem Vorst. spät. 3 Tage vor der G.-V. vorgelegt werden. Gewinn-Verteilung: mind. 10 % (bis ¼ des Grundkapitals) dem R.-F., 5 % (jedoch mind. Rbl. 15 000) an den Vorst., 2 % an A.-R. Der Restbetrag wird, soweit er 8 % auf das Grund- Kap. nicht übersteigt, als Div. verteilt. Von den darüber hinaus erzielten Gewinn 77 % an die Aktionäre, 6 % an Vorst., 3 % an A.-R. u. 14 % an die Angestellten. Der A.-R. ver- wendet von seiner Vergüt. jährl. Rbl. 20 000 zur Deckung der mit der Revision der Filialen verbundenen Ausgaben. Die Zuführ. zum R.-F. können eingestellt werden, wenn er des gesamten Grund-Kap. der Bank ausmacht. Der R.-F. wird in Staats- oder anderen von der Regier. garantierten Papieren angelegt. Bilanz am 1. Jan. 1909 a. St.: Aktiva: Kassa u. Bankguth. 6 019 282, diskontierte Wechsel u. Handelsverbindl. 40 629 780, Vorschüsse gegen Unterpfand 26 636 993, ausländ. Wechsel, Münzen u. Edelmetalle 1 183 594, Effekten der Bank gehörig 3 945 170, Rechnung der Zentrale mit den Fil. 5 790 092, Korrespondenten 5 891 331, protest. Wechsel 3012, ver- fallene Vorschüsse 91 327, noch zu verrechnende Auslagen 12 160, Immobil. 1 777 272, Ein- richtungs-Unk. 81 033, transitor. Summen 1 900 671. – Passiva: A.-K. 7 000 000, R.-F. 3 500 000, sbezieller R.-F. 1 000 000, Einlagen 57 812 995, Amort.-K. der Immobil. 138 453, Handelsver- bindlichkeiten 61 114, Rechnung der Fil. mit der Zentrale 5 806 974, do. der Korrespondenten der Bank 12 383 790, accept. Tratten 1 082 412, alte Div. 6270, auf lauf. Rechnung u. Einlagen zu zahlende Zs. 207 864, Gewinn per 1908 1 836 273, Zs. ins J. 1909 gehörend 1 006 179, transitor. Summen 2 119 397. Sa. Rbl. 93 961 719.