Schweizerische Eisenbahn. 513 anleihe der Ges. im Betrage von frs. 117 090 000 als Selbstschuldner zu übernehmen u. der Ges. als Entschäd. für die Vorteile, die ihm hieraus erwachsen, eine Vergütung von frs. 6 000 000 in bar am 1./5. 1909 zu leisten. Die G.-V. v. 29./4. 1909 gab ihre Zustimmung zu diesen Abmachungen u. beschloss die Liquid. der Ges. Die Frage wegen der Abzüge für Minderwerte auf den Anlagen u. Einrichtungen, welche der Bund von der Rückkaufs- summe zu machen sich berechtigt hält, bleibt zunächst noch unerledigt. Die Vertreter beider Parteien haben im Juni 1909 den Instruktionsrichter des Bundesgerichts überein- stimmend ersucht, über diese Frage ein Vor-Lrteil zu fällen. Sollte das Bundesgericht diesem Gesuch entsprechen, so wäre das Vor-Urteil in 3–4 Monaten zu erwarten u. es würden als- dann die noch bestehenden übrigen Streitpunkte wahrscheinlich bald aus der Welt geschafft werden, da deren gütliche Erledigung nach Lösung der erwähnten Vorfrage keine grossen Schwierigkeiten mehr machen wird. Kapital: frs. 50 000 000 in 68 000 Aktien I. Emiss., 12 000 Aktien II. Emiss. und 20 000 Aktien III. Emiss., zus. 100 000 Aktien (Ende 1907: 71 365 Aktien auf Namen u. 28 635 auf Inhaber) à frs. 500. Emiss. III seit 1. Jan. 1894 vollbezahlt. Inhaber-Aktien werden durch Nennung des Namens und Wohnortes des Aktionärs auf dem Aktientitel und durch Eintragung in dem Aktienbuche in Namen-Aktien umgewandelt. Die Namen-Aktie ist übertragbar. Für die Eintragung in das Aktienbuch kann der Nachweis des Erwerbs durch Indossament geleistet werden. Eine Namen-Aktie darf nicht wieder in eine Inhaber-Aktie umgewandelt werden. Bei Erhöhung des Aktienkapitals haben die Aktionäre ein Vorrecht, wenn nicht Ankaufs- oder Fusionsverträge solches ausschliessen. Aktien I. Emiss. vollbezahlt seit 30. Juni 1882, erhielten bis dahin 6 % Bauzinsen, Aktien II. Emiss., begeben al pari Jan. 1888, erhielten bis Vollzahlung am 1. Jan. 1891 4 % Zinsen. Bei der Einzahlung der letzteren wurde der Genussschein der alten Aktie, welcher zum Bezuge des der Bauersparnis beim grossen Tunnel berechtigte, für fr. 23 angenommen. Die Aktien III. Emiss., April 1891 zu 110 % mit 50 % Einzahlung begeben, restliche 50 % per 1. Jan. 1894 einberufen, erhielten bis dahin 4 % Zinsen. Aus dem erzielten Agio wurde der Reservefonds auf die statutarische Höhe gebracht und der Fehlbetrag des Pensionsfonds etc. gedeckt. 3½ % Prioritäts-Obligationen. Laut Beschluss vom 27. Sept. 1894 bis frs. 125 000 000, davon frs. 98 475 000 für die Rückzahlung bezüglich zur Konvertierung (konvertiert wurden frs. 78 434 000) der per 31. März 1895 gekündigten 4 % Prioritäts-Obligationen, während der Rest für den Baubedarf der nördlichen Zufahrtslinien, die Bahnhofsbauten in Luzern und Zug, für 2. Geleise, Ausbau der Linie sowie zur Vermehrung des Rollmaterials etc., successive zur Ausgabe gelangen soll. In Umlauf am 31./12. 1908: frs. 117 090 000. Stücke datiert 1./4. 1895 in deutscher und französischer Sprache à frs. 500 u. 1000, ein- geteilt in 25 Serien Nr. 1–25, jede Serie frs. 5 000 000 umfassend, wovon je frs. 2 000 000 in Titeln zu frs. 500 u. frs. 3 000 000 in Titeln zu frs. 1000. Zs.: 31./3., 30./9., in Deutsch- land zu dem jeweiligen Tageskurse der Schweizer Währung. Verl.: In der zweiten Hälfte des Monats Juni (erstmalig 1895) per 30./9. Tilg.: Lt. Plan innerh. 79 Jahren, auf Grund einer Annuitätenzahlung von 3.747426 %; kann ab 1901 verstärkt, auch ganz oder teilweise in Serien, welche durch das Los bestimmt werden, mit dreimonat. Frist gekündigt werden. Sicherheit: Pfandrecht der ganzen Anleihe zur ersten Stelle auf Immensee-Giubiasco- Pino, Giubiasco-Chiasso und Cadenazzo-Locarno, sowie auf die Zufahrtslinien Luzern- Immensee und Zug-Goldau, Verjährung: Für Coupons 5 Jahre, für verloste Obligationen 10 Jahre nach Fälligkeit. Übernommen von einem Konsortium frs. 96 000 000, aufgelegt zur Konversion vom 25. Okt. bis 5. Nov. 1894; die neuen Obligationen mit Zinsen ab 31. März 1895 wurden zu 99.80 % gegeben, dagegen die 4 % Obligationen zu pari zuzüglich frs. 1 für 4 % Zinsen vom 31. Dez. 1894 bis 31. März 1895 angenommen. Der Umtauschende erhielt also den gleichen Nominalbetrag in 3½ % Obligationen und auf jede Obligation von frs. 500 eine bare Herauszahlung von frs. 6, bezüglich auf jede Obligation von frs. 1000, frs. 12 zum Kurse von M. 80.80 für frs. 100, wovon je doch der deutsche Effektenstempel für die neuen 3½ % Obligationen in Abzug gebracht wurde; restliche frs. 17 566 000 aufgelegt bei den Zahlstellen am 28. Jan. 1895 zu 102.50 % (frs. 100 = M. 80). Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder, Bank für Handel und Ind.; Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Ind., Disconto-Ges., Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co., A. Schaaffh. Bankverein; ausserdem in Basel, Zürich und Luzern. Kurs Ende 1894–1908: In Berlin: 102.50, 102.30, 101.60, 101.30, 99.50, 96, 95.80, 99.30, –, 100.60, 100, 99.50, 98.75, 96, 94.80 %. – In Frankf. a. M.: 102.70, 102.10, 101.90, 101.40, 100.20, 96, 96.40, 99.90, 101.50, 100.70, 99.60, 99.50, 98.50, 65.80, 94 800/% is leipzis 1902 50 .. 2 50 –, – %. Auch notiert in Cöln. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht steht ausschliesslich denjenigen Aktionären zu, deren Aktien auf den Namen lauten und entweder bis zum 17./12. 1895 oder, nach Ablauf dieser Frist, seit wenigstens 6Mon. auf den betreff. Namen im Aktienbuche eingetragen sind, alsdann 1–6 Aktien = 1 St., 7–15 = 2, 16–30 = 3, 31–50 = 4 u. weiter je 25 Aktien = 1 St. mehr, Maxim. inkl. in Vertretung 200 St. Jeder Subventionskanton hat für die Gesamtsumme des von ihm zugesicherten Kapitals gleiches Stimmrecht wie ein Aktionär, doch kann kein einzelner Aktionär mehr als ¼, die Kantone zus. nicht mehr als der sämtlichen Stimmen abgeben. Staatspapiere etc. 1909/1910. I. XXXNIII