520 Ausländische Eisenbahnen. worden war. Gegen diese gewaltsame Besitzergreifung der Bahnstrecken protestierte die Betriebsgesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen in einer Denkschrift vom 10./10. 1908. Am 18./11. 1908 wurde von der Betriebsges. u. dem bulgar. Minister Ljaptschew nebst Sachverständigen der bulgarischen Staatsbahnen die durchschnittl. Reineinnahme der Jahre 1903–1907 einschl. auf der ostrumelischen Strecke mit frs. 6489 auf das Jahr u. das Kilo- meter ermittelt. Hierauf fanden Verhandlungen der bulgarischen u. türkischen Regierung mit der Betriebsgesellschaft statt, welche im Juni 1909 zu einer endgültigen Verständigung geführt haben. Bulgarien zahlt an die Ges. eine Entschädigung von frs. 2 100 000 als Ersatz für Inventar u. Betriebseinnahmen u. verpflichtet sich ausserdem das gesamte rollende Material zurückzugeben. Für die am 22./9. 1908 in Besitz genommenen bulgarischen Linien der Orientbahnen in Gesamtlänge von 309 km zahlt Bulgarien frs. 42 000 000 an die Türkei, während diese sich verpflichtet, die Betriebsgesellschaft durch eine Zahlung von frs. 21 500 000 zu entschädigen. Die Zahlung dieses Betrages ist innerhalb 2 Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages, der noch von der türkischen Kammer genehmigt werden muss, in Gold zu leisten. Die Betriebsgesellschaft verzichtet auf sämtliche Reklamationen sowohl für die Vergangenheit wie auch für die Zukunft, die aus der Beschlagnahme der Linien resultieren. Ebenso verzichtet die Ges. vorbehaltlos auf alle Zinsentschädigungen oder sonstigen Ansprüche, die sich aus den Streitfragen des alten Schiedsgerichts von 1903 noch ergeben könnten u. erteilt der türk. Regier. inbezug hierauf volle Entlastung. Hierfür konzediert die Reg. den Orientbahnen, die bisher von den den Betrag von frs. 10 333 pro km überschreitenden Ein- nahmen einen Anteil von nur 55 % zu beanspruchen hatten, die Erhöhung dieses Anteils auf 70 %, so dass für die Reg. selbst nur 30 % bleiben. Der Betrag von frs. 1500 Ppro km gleich frs. 464 421, der jährlich an die Banque de Paris et des Pays-Bas für 309 km Bahnlänge zu zahlen ist, bleibt zu Lasten der Reg., doch verpflichtet sich die Ges., ihn auszulegen, falls die Reg. damit im Rückstande bleibt. Von dem Tage, an dem die bulg. Reg. aufhört, der Ges. ihren Anteil an den Tageseinnahmen zu zahlen, vergütet die türk. Reg. den Orientbahnen 5 Zs. bis zur Regulierung der gesamten Summe von frs. 21 500 000. Die Betriebsges. verpflichtet sich unter Beibehaltung ihres gegenwärtigen Namens innerhalb 10 Monaten die Formalitäten zu erfüllen, die notwendig sind für ihre Umwandlung in eine türkische A.-G., wobei sie sich allen türkischen Gesetzen u. Verfügungen fär jetzt u. die Zukunft unterwirft. Betriebsvertrag zwischen der Société du Chemin de Fer Ottoman Salonique-Monastir u. der Betriebsgesellschaft. Der Betriebsvertrag datiert vom 28./2. 1896 war urspr. bis 31./12. 1900 abgeschlossen u. gilt jetzt jedesmal um ein Jahr verlängert, wenn er nicht ein Jahr vorher zum nächsten 31. Dez. gekündigt ist. Die Betriebsführung erfolgt für Rechnung der Société du Chemin de Fer Ottoman Salonique-Monastir; demgemäss hat die Betriebsgesellschaft sämtl. Einnahmen dieser Linie an die Salonique-Monastir Ges. abzuführen, dagegen letztere der Betriebsges. die von dieser aufgewendeten Kosten für die Unterhaltung der Bahn mit allen ihren Anlagen und des Betriebsmaterials sowie für den gesamten übrigen Dienst auf Grund zu legender Rechnung zu erstatten. Als Vergüt. für die Betriebsleitung u. für die Generalkosten zahlt die Salonique-Monastir Ges. der Betriebsges. einen Zuschlag von 15 0ů zu den ordentl. Betriebskosten. Aktienkapital: Gfl. 20 000 000 = frs. 50 000 000 in 100 000 Aktien à Gfl. 200 = frs. 500. Bei der Errichtung der Ges. wurden 50 %, per 31./3. 1886 weitere 30 % u. per 31./12. 1904 die restlichen 20 % eingezahlt. Geschäftsjahr: Kalenderj. n. St. Gen.-Vers. bis spät. Ende Okt. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1. St., die Aktien müssen wenigstens 8 Tage vor der G.-V. hinterlegt sein. Abwesende Ak- tionäre können sich mittelst Vollmacht durch andere stimmberechtigte Aktionäre vertreten lassen. Pflegebefohlene u. jur. Personen üben ihr Stimmrecht durck ihre gesetzl. u. statut. Vertreter, Frauen durch Bevollmächtigte aus, auch wenn diese nicht selbst Aktionäre sind. Zur Beschlussfähigkeit der G.-V. müssen mind. 6 Aktionäre anwesend oder vertreten sein, welche mind. den 4. Teil des A.-K. vertreten. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % zum R.-F., sodann etwaige Dotationen anderer dem gesellschaftl. Unternehmen dienender Fonds, 5 % Div., vom Rest 10 % Tant. an V.-R., Über- rest zur Verfüg. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Fahrpark, Mobil., Werkz. u. Materialvorräte 25 907 427, Betriebskonzession 40 556 627, Effekten d. R.-F. 4 126 334, Kassa-Konti u. Barbestände bei den Banken 6 051 940, eigene Effekten 673 015, div. Debit. 3 513 401, Studien für Anlage neuer Bahnen 261 777, Kaiserl. Ottoman. Reg. (Militärtransporte, Erweiterungsbauten u. Diverse) 1 521 348. – Passiva: A.-K. 50 000 000, R.-F. 4 129 456, Amort.-F. 4 462 192, Sparkassc der Beamten u. Arbeiter in der Türkei (1 082 065, hiervon ab: Effektenbesitz 1 074 055) 8010, Wohlfahrtsanstalten (Vorsichts- u. Unterstütz.-Kasse u. Stiftung d. Frau Baronin von Hirsch- Gereuth) (3 856 979, hiervon ab: Effektenbesitz 3 787 179) 69 800, Pensionskasse (Stiftung der Eisenbahnges. u. der Frau Baronin von Hirsch-Gereuth) (3 532 014 hiervon ab: Effektenbesitz 3 484 907) 47 107, div. Kredit. 10 043 351, Ern.-F. 4 500 000, Feuervers.-F. 340 052, ausserord. Res. 3 000 000, Res. für Geleisumbauten 1 400 000, Vortrag vom Jahre 1907 1 229 432, Betriebs- Nettoüberschuss des Jahres 1908 3 382 467. Sa. Frs. 82 611 868. Betriebsrechnung: Betriebseinnahmen des Konstantinopler u. Saloniker Netz (km 1263, 783) 15 348 460, do. der Linie Tchirpan-Nova-Zagora (km 80,038) 229 651, Kursdifferenz aus der Verrechnung der Einnahmen mit der türk. Reg. abzügl. frs. 48 501 Verlust aus der Um- rechn. der ordentl. u. ausserord. Ausgaben 59 223, Anteil an den Pachtzs. der Grundstücke