Kolonial-Gesellschaften. 525 rechte, insbes. das Münzregal, an das Reich zurück; hierfür wurde ihr das Recht eingeräumt die noch in Umlauf befindl. 5 % zu 105 % rückzahlbaren Zoll-Oblig. zum 1./1. 1904 zu kündigen, und eine neue 3½ % Anleihe aufzunehmen. Das Reich zahlt, unabhängig von dem Brutto- ertrag der Zölle aus dem deutsch-ostafrikan. Schutzgebiete, jährl. M. 600 000 in halbj. Raten bis 1935 zur Verzins. u. Tilg. der neuen Anleihe, deren Gesamtbetrag nur so hoch bemessen werden darf, dass zu deren Verzins. u. Tilg. die Summe von M. 600 000 jährl. nicht über- schritten wird. Ausserdem wurden die auf Grund der von der Heydt'schen Schenkung von 1898 in das Eigentum des Landfiskus des ostafrikan. Schutzgebietes übergegangenen M. 408 000 St.-Anteilscheine u. M. 67 000 Vorz.-Anteilscheine der Deutsch-Ostafrikan. Ges. dieser Ges. übertragen. Der Ges. verblieb für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Vertrages das Recht, behufs Ausdehnung der Plantagen Kikogwe bei Pangani u. Muoa im Bezirke Tanga herrenloses Land in der Nachbarschaft dieser Plantagen bis zu einer Gesamtfläche von 4000 ha tür jede Plantage in der bisher zulässigen Weise zu okkupieren. Der § 6 des Vertrages lautet: Soweit bis zum 31./12. 1935 im deutsch-ostafrikan. Küstengebiete u. im Gebiete des Kaiserl. Schutzbriefs vom 27./2. 1885 Eisenbahnen gebaut oder koncessioniert werden, ist die Ges. bis zu dem genannten Zeitpunkt u. innerh. des bezeichneten Gebiets berechtigt, in einem Fünftel der rechts u. links von den Bahnlinien belegenen je 15 km breiten Landstreifen herrenloses Land in der bisher zulässigen Weise zu okkupieren. Die dem Okkupationsrechte der Ges. unterworfenen Landflächen sollen thunlichst rechteckig sein; ihre an der Bahnlinie liegenden Seiten sollen 3 km breit sein und zwischen den einzelnen Landflächen soll sich ein Abstand von je 12 km befinden. Die Ges. unterhält Faktoreien für alleinige Rechnung in Tanga, Baga- moyo, Daressalaam, Kilva, Lindi (Filiale Mikindani), Muanza (Viktoria- See), Pangani, Tabora Entebbe (Brit.-Ostafrika), Zanzibar, Ibo (Portugies.-Ostafrika), sowie in den madagass. Plätzen Majunga u. Nossibé. Sitz der Gen.-Voertret. ist Daressalaam. An der im Jahre 1904 neu begründeten Deutsch-Ostafrikan. Bank, deren Kapital M. 2 000 000 mit 25 % Einzahl. beträgt, ist die Ges. mit ¾o dieses Kapitals beteiligt; ferner ist sie an der Ostafrikan. Eisen- bahn-Ges., der Central-Afrikan. Bergwerks-Ges., der Hotel-Ges. Kaiserhof zu Daressalaam, der Pflanzung Ngomeni G. m. b. H., der Ostafrika-Kompanie, der Lindi Handels- und Pflanzungs-Gesellschaft, der Deutschen Holzgesellschaft für Ostafrika, dem Usambara-Magazin in Tanga u. a. beteiligt. Kapital: Bis 1909: M. 6 721 000, eingeteilt in M. 3 721 000 St.-Anteile (3000 à M. 1000, 6 à M. 200, 3 à M. 300, 4 à M. 500, 1 à M. 900) u. M. 3 000 000 in Vorz.-Anteile à M. 1000. Die Vorz.-Anteile hatten bis inkl. 1908 ein Vorrecht auf 5 % Div. mit Nachzahl.-Verpflicht. Die Vorrechte der Vorz.-Anteile erloschen aber, als sowohl die Vorz.-Anteile als auch die St.-Anteile 3 Jahre (1906–1908) hintereinander je 5 % Div. erhalten hatten, Die G.-V. v. 29./6. 1909 beschloss Erhöhung des Kap. um M. 1 279 000 (auf M. 8 000 000), übernommen von einem Bankenkonsort. zu 100 %, anzubieten den alten Anteilsinhabern zu 110 %. 3½ % Schuldverschreib. von 1903. M. 11 495 000, davon noch in Umlauf Ende 1908: M. 10 425 500 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch halbj. Verl. zu pari im Juni u. Dez. per 1./7. resp. 1./1. mit halbj. 0, 85982 % u. Zs.-Zuwachs von 1904 ab bis spät. Ende 1935; von 1910 ab verstärkte Tilg. u. Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Zur besonderen Sicherung des Dienstes der Anleihe hat die Deutsch-Ostafrikan. Ges. den ihr aus dem Vertrage mit dem Reichskanzler vom 15./11. 1902 gegen die Kaiserl. Reg. zustehenden Anspruch auf die halbj. Zahlungen von M. 300 000 bis zum Ende von 1935 einschl. durch Vertrag vom 8./5. 1903 an die Kgl. Gen.-Dir. der Seehandlungs-Societät abgetreten, und es hat die Seehandlung in demselben Vertrage sowohl gegenüber der Deutsch-Ostafrikan. Ges. als auch gegenüber den Inh. der Schuldverschreib. die Verpflichtung übernommen, die von der Kaiserl. Reg. auf Grund der vorerwähnten Cession gezahlten Beträge vorweg zur planmäss. Verzins. u. Tilg. der Anleihe zu verwenden. Durch Beschluss des Bundesrates vom 30./6. 1903 sind die Schuldverschreib. als zur Anlage von Mündelgeldern geeignet erklärt worden Zahlst.: Berlin: Kgl. Haupt-Seehandlungs-Kasse. Aufgelegt in Berlin am 10./8. 1903: M. 10 000 000 zu 99¼ %. Zur Zahl. wurden auch die gekündigten 5 % Zoll-Oblig. angenommen, welche mit allen nach dem 1./1. 1904 fälligen Zinsscheine versehen zu 105 % angerechnet wurden. Kurs in Berlin Ende 1903–1908: 100.20, 98.25, 98.70, 97, 93.10, 96.25 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) Geschättsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. Okt. Stimmrecht: Je M. 1000 = 1 St., Anteile von geringerem Gesamtbetrage als M. 1000 berechtigen zur Abgabe einer St. Stimm- berechtigt sind jedoch nur diejenigen, die in den Anteilsbüchern eingetragen sind. Gewinn-Verteilung: Zunächst mind. 10 % zur Rücklage, bis dieselbe 15 % des Gesamt- betrages der Anteile erreicht hat; die G.-V. kann keinen geringeren Beitrag zur Rücklage und keine höhere Verteilung von Überschüssen an die Mitgl. der Ges. beschliessen, als der V.-R. vorschlägt; der Vorschlag des V.-R. muss vor der G.-V. der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden; sodann Div. an die Anteile. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Rückst. Einzahl. auf Vorz.-Anteile 2450, Kassa 138 991, Effekten (darunter M. 1 088 000 eigene Schuldverschreib.) 1 206 597, unverrechnete Frachten 3252, do. Seeversich. 4126, Mobil. 1, Kto des Vertrages mit der Kaiserl. Reg. v. 15./11. 1902 10 425 500, verschied. Beteilig. 1 290 918, Häuser in Ostafrika u. auf Madagascar 180 000, Hypoth. Deutsch-Ostafrika 1370, Plantagen: Union 400 000, Kikogwe 450 000, Muoa 350 000, Kange 274 823, Landbesitz 1, Gen.-Vertret. in Daressalaam 5 318 918, Niederlass. Nossibe- Majunga 863 298, Debit. 1 129 968, unverrechnete Produkte 60 148. – Passiva: St.-Anteile