36 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Einzahl. angeben. Die Zertifikate werden von der Ges. gezeichnet u. mit dem Siegel der- Ges. versehen. Die Übertragung von Aktien erfolgt durch Umschreib. in den Transferbüchern der Ges. auf Grund eines von beiden Parteien gezeichneten Transferscheins, der unter Beifügung des über die zu veräussernden Aktien ausgestellten Zertifikates bei der Ges. einzureichen ist, worauf auf Antrag für den Erwerber ein neues Zertifikat ausgefertigt wird. Die Transfer- bücher der Ges. werden jedesmal 7 Tage vor der ordentl. Gen.-Vers. geschlossen u. am Tage nach derselben wieder eröffnet. Der Verwaltungsrat kann auch im übrigen den zeit- weisen Schluss der Bücher bestimmen, doch dürfen die Bücher nie länger als 30 Tage im Jahr geschlossen bleiben. Über vollgez. Aktien darf die Ges. auch Inhaberbescheinigungen (Share Warrants to Bearer) ausgeben. Die Ausgabe erfolgt auf schriftl. Antrag des einge- tragenen Aktienbesitzers bei der Ges. unter Einreich. des über die betr. Aktien ausgestellten Namen-Zertifikats. Den Besitzern von Inh.-Bescheinig. stehen gemäss § 46 der Ges.-Statuten alle diejenigen Rechte u. Vorteile zu, die den Inhabern von Namen-Aktien gewährt sind. Die Übertrag. der Inh.-Aktien erfolgt durch Übergabe derselben. Die Inh.-Aktien können auf Antrag gegen Auslieferung der Inh.-Bescheinig. wieder in Namen-Aktien umgewandelt werden. Die Registrierungsgebühren betragen: für die Übertragung von Aktien 2 shilling 6 pence per 100 Aktien oder einen Teil derselben; für die Umwandl. von Inh.-Aktien in Namen-Aktien oder umgekehrt 2 shilling 6 pence ohne Rücksicht auf die Zahl der Aktien. Dazu tritt für jedes weitere Namen-Zertifikat (1 Zertifikat ist frei) eine Gebühr von 1 shilling, und für jede einzelne Inh.-Bescheinig. 2 shilling 6 pence zuzügl. des engl. Stempels. Für den Handel an deutschen Börsen sind Inh.-Bescheinig. zu £ 50, je 50 Shares in einem bearer-warrant, zus. gefasst u. mit Talon sowie 14 Div.-Scheinen versehen. Erhöhungen des A.-K. der Ges. bedürfen der Autorisierung durch eine besonders zu diesem Zweck einzuberufende Gen.-Vers. der Aktionäre, welche über den Betrag der Er- höhung u. über die Ausstattung der zu schaffenden Aktien zu beschliessen hat. Innerhalb des Rahmens dieses Erhöh.-Beschl. liegt die Bestimmung über die Ausgabe der Aktien dem Verwaltungsrat ob, dessen Beschlüsse hierüber einer Mehrheit von mind. 34 der in einer- besonders einzuberufenden Sitzung anwesenden Mitglieder benötigen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Die Abstimmung in den G.-V. erfolgt in der Regel nach der Mehrheit der anwesenden Aktionäre. Auf schriftl. Verlangen von mind. 5 anwesenden bezw. vertretenen Aktionären wuss Abstimmung nach Aktienbesitz eintreten; in letzterem Falle berechtigt der- Besitz jeder Aktie zu einer Stimme. Inhaber von Namen-Aktien sind zur Ausübung des. Stimmrechts nur dann berechtigt, wenn sie als Inhaber der betr. Aktien, bezügl. deren sie das Stimmrecht ausüben wollen, spät. 3 Monate vor dem Tage der G-V. in das Register der Aktienübertragungen eingetragen worden sind. Besitzer von Inh.-Aktien müssen, um ihr Stimmrecht auszuüben, mind. 3 Tage vor der G.-V. ihre Bescheinig. bei der Ges. oder an sonst. vom Verwaltungsrat zu bestimmenden Stellen niederlegen. Dividende: 1908 (18 Monate): 5 %. Zahlstellen für Div. in Deutschland: Berlin: Disconto-Ges., Deutsche Bank, S. Bleich- röder, Bank f. Handel u. Ind.: Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Deutsche Bank; Hamburg: Nord- deutsche Bank, Deutsche Bank. Zahlung der Div. zum Vistakurse auf London. Verj. der- Div.: 20 Jahre (F). Kurs: Aufgelegt in Berlin 9./10. 1909 $ 80 000 zu 190 %. Beim Handel an den deutschen Börsen wird £ 1 = M. 20.40 gerechnet; die Stücke sind in Inhaberbescheinigungen zu „ je 50 shares in einen bearer-warrant, zus.gefasst; sie sind auch mit dem engl. Stempel ver- sehen u. in London lieferbar. Kurs Ende 1909: In Berlin: 195.50 %. – In Frankf. a. M.: 195 %. – In Hamburg: 194 %. Verwaltungsrat: Mind. 3 u. höchstens 12 Mitglieder; mind. 3 Mitgl. sollen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen. Dem Verw.-Rat liegt die allg. Leitung der Geschäfte der Ges. ob: er ernennt die Oberbeamten u. teilt ihnen ihre Befugnisse zu, er kann auch die Auf- nahme von Anleihen mit oder ohne hypothek. Sicherstellung bis zur Höhe des ausgegebenen A.-K. beschliessen. Die Verteilung von Div. aus dem erzielten Reingewinn unterliegt der Genehmig. der ordentl. G.-V.; jedoch kann der Verw.-Rat in Anrechnung auf die Jahres-Div. die Verteilung von Abschlags-Div. vornehmen. Die Mitgl. des Verwalt.-Rats erhalten eine feste Vergüt. von je £ 250 jährlich, der Vors. des V.-R. ausserdem eine besondere Vergütung von jährl. £ 250. Der Verw.-Rat hat ferner Anspruch auf 5 % des von der Ges. erzielten Reingewinns. Mitglieder des Verwaltungsrats: Vors. Edmund Davis, Charles Edward Atkinson, London; Wirkl. Geh. Rat M. von Brandt. Weimar; George Cawston, Friedrich Eckstein, London; Wirkl. Geh. Rat Dr. Paul D Fischer, Paul Mankiewitz, Berlin (Vertreter in London: Amandus Brakhan); Johan B. Schroeder, London; Adolph Woermann, Hamburg. Staatskommissar: Vortrag. Rat im Reichskolonialamt Geh. Legationsrat Dr. Golinelli. Sekretär: C. Launspach, London. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Bankguth. 35 204.1, Debit. 179 119.4, Restkaufgelder auf verkaufte Farmen u. städt. Grundstücke einschl. Zs. 3873.7, Gebäude in Südwest-Afrika abz. Abschreib. 7750.13, Mobiliar, Hausgerät, Instrumente u. Werkz., leb. Inventar, Waggons, Wagen, Geschirre, Reise-Ausrüst., Eisenb.-Material u. verschied. Vorräte in Südwest-Afrika u. unterwegs 21 234.16, Bureau-Ausstatt. 412.2, Otavi-Grootfontein-Bahn, bisher. Aufwend.