Anleilen des Deutschen Reiches. 23 4 % kons. Anleihe von 1910, unkündbar bis 1./4. 1918. M. 170 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Unkündbar bis 1./4. 1918. Die Anleihe wurde von der Seehandlung im Verein mit dem sogen. Preussenkonsortium am 5./2. 1910 zur Zeichnung aufgelegt. Der Zeichnungspreis betrug für diejenigen Stücke, die unter Sperrung bis 15./1. 1911 in das Staatsschuldbuch einzutragen waren, 101.80 %, für alle übrigen Stücke 102 %. Zeichnungsbeträge bis M. 1000 waren bis 19./2. 1910 zu berichtigen. Bei höheren Beträgen sind zu bezahlen 40 % am 19./2., 20 % bis spät. 3./3., 20 % bis spät. 20./4., 20 % bis spät. 28./6. 1910. Preussische Schatzanweisungen. Nach Anordnung des Finanzministers können im Etatsjahr 1910 zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General-Staatskasse Schatzanweisungen in Höhe bis M. 100 000 000, welche vor dem 1./1. 1912 verfallen, wiederholt ausgegeben werden. Ihre Begebung erfolgt in der Regel durch die Seehandlung, die Ein- lösung findet bei der Staatsschulden-Tilgungskasse bezw. den Regierungs-Hauptkassen statt. 4 % Preuss. Schatzanweisungen von 1907, rückzahlbar 1./7. 1912. M. 200 000 000 in Stücken à M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg.: Die Schatzanweis. sind rückzahlbar 1./7. 1912. Aufgelegt 25./4. 1907 M. 150 000 000 zu 99 %, der Restbetrag von M. 50 000 000 war bereits vorher fest begeben. Kurs Ende 1907–1909: In Berlin: 99.60, 100.80, 100.40 % – In Frankf. a. M.: 99.60, 100.75, 100 40 %. – In Hamburg: 99.70, 100.80, 100.40 %. – In Leipzig: 99.50, 100.70, 100.25 %. – In München: 99.60, 100.75, 100.40 %. Ausserdem notiert in Dresden u. Mannheim. 4 % Preuss. Schatzanweisungen von 1908 Ser. II, rückzahlbar 1./10. 1911. M. 145 000 000 in Stücken à M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Rückzahlbar 1./10. 1911. Die Schatzanweisungen wurden im Aug.-Sept. 1908 den Inhabern der am 1./10. 1908 fäll. 3½ % Schatzanweisungen statt der baren Rückzahlung spesenfrei unter Zuzablung von M. 0.60 auf M. 100 Nominal zum Umtausch angeboten. Eingeführt 1./10. 1908 in Berlin zu 99.70 %, in Frankf. a. M. zu 99.60 %, in Hamburg zu 99.70 %. Kurs Ende 1908–1909: In Berlin: 100.75, 100.40 %. – In Frankf. a. M.: 100.60, 100.30 %. – In Hamburg: 100.70, 100.40 %. – In Leipzig: 100.70, 100.35 %. – In München: 100.75. 100.30 %. 4 % Preuss. Schatzanweisungen von 1908 Ser. I, rückzahlbar 1./4. 1913. M. 200 000 000. Zs.: 1./4., 1./10. Diese Schatzanweisungen wurden im April 1908 vom Preussenkonsortium zu 99.10 % übernommen; hiervon wurden M. 100 000 000 aufgelegt 3./7. 1908 zu 99.40 %. Kurs Ende 1908–1909: In Berlin: 100.80, 100.60 %. – In Frankf. a. M.: 100.80, 100.50 %. – In Hamburg: 100.80, 100.40 %. – In Leipzig: 100.80, 100.50 %. – In München: 100.80, 100.50 %. Staatsschuldbuch. Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern Preussischer Konsols von Nutzen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der ihnen, solange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht selten entsteht. Die Staatsschuldbücher sind getrennt nach den verschied. Anleihen angelegt. Das Bureau dafür befindet sich bei der Kgl. Hauptverwalt. der Staatsschulden in Berlin SW. 68, Oranienstr. 92/94. Eine Abschrift der Bücher wird in einem anderen Dienstgebäude auf- bewahrt. In jedem Schuldbuch darf ein und derselbe Gläubiger nur ein Konto erhalten. Die Eintrag. der Buchforder. erfolgt entweder nach Abliefer. der Konsols nebst Zubehör oder nach Abliefer. einer Bescheinig. der Kgl. Seehandlung (Pr. Staatsbank) in Berlin W. 56, Mark- grafenstr. 46a über Einzahl. des Kaufpreises nebst Stückzs. Die Abliefer. der Konsols oder der Einzahlungsbescheinig. (nicht des Kaufpreises) hat an die genannte Hauptverwalt. der Staatsschulden zu erfolgen. Dort sind auch die Eintragungsanträge zu stellen. Mit ihnen können Anträge auf Eintrag. von Beschränk. des Gläubigers (Niessbrauch etc. für einen Dritten) verbunden werden. Die Begründ. von Buchschulden wird von den Regierungshauptkassen, Kreiskassen ausserhalb Berlins, verschiedenen Zollkassen, der Seehandlungs-Hauptkasse in Berlin u. den Reichsbankanstalten vermittelt. Diese Stellen nehmen sowohl Effekten wie Kaufpreise nebst Stückzs. an u. veranlassen das Weitere wegen Eintrag. der Buchforderungen. Die Eintragungsanträge bedürfen keiner Beglaubigung. Dagegen sind Anträge beglaubigen oder aufnehmen zu lassen, welche bezwecken, gegen Löschung der Forder. Schuldverschreib. nebst Zinsscheinbogen zu erhalten. Sie werden von der Hauptverwalt. der Staatsschulden in kurzer Zeit erledigt. Die Eintrag. in das Schuldbuch erfolgen kostenfrei. Auch die laufende Verwalt. der Konten ist kostenfrei. Nur für Herausgabe von Schuldverschreib. an Stelle gelöschter Forder. wird eine Gebühr von Pf. 75 für angefangene M. 1000, mind. M. 2, erhoben. Näheres ergeben die „Amtlichen Nachrichten über das Preuss. Staatsschuldbuch, 10. Aus- gabe, 1910*, welche vom Staatsschuldbuchbureau in Berlin, Oranienstr. 92/94, und von den bezeichneten Vermittelungsstellen auf Wunsen an Interessenten unentgeltlich verabfolgt werden. Das neue Staatsschuldbuchgesetz ist in der Preussischen Gesetzsamml. von 1910 Seite 55 abgedruckt. Für Reichsschuldverschreib. gelten ähnliche Vorschriften. Eingetragene Konten am 1. April 1903: 31 383 über M. 1 629 887 550 Kapital 1 %. 30% 3 1. „ 1905 3% % 3 4 „. 996% . „ 17 .?%* 6 5 I1. 3908: 397 2 9039 597 955 „ „ 4909 0683s %% 3 „ I1. „ 10. 49 6832 „ 400.86 650 „