7 Anleihen preussischer Provinzen. 47 Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Die Tilg. der Prov.-Anleihen ist bisher durch freihändigen Ankauf erfolgt; Auslos. haben noch nicht stattgefunden. Zahlst.: Kiel: Landes-Hauptkasse, Wilh. Ahlmann; Berlin: Seehandlung, Dresdner Bank; Hamburg: Dresdner Bank; Tönning, Husum, Heide u. Flensburg: Schleswig-Holstein. Bank. Eingeführt M. 2 000 000 in Berlin im Juni 1905. Kurs mit 3½ % Anleihe von 1902 zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). 4 % Provinzial-Anleihe von 1907, IV. Ausgabe M. 2 796 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verlos. im April(zuerst April 1908) per 1./4. des folgend. Jahres (zuerst 1./4. 1909) oder durch Ankauf mit jährl. mind. 1.7 % u. Zs.-Zuwachs, verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. bis 1./4. 1919 ausgeschlossen (die erste Verlos. hat 12./4. 1910 stattgefunden). Zahlst.: Kiel: Landeshauptkasse, Kieler Bank; Berlin: Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges.; Hamburg: Norddeutsche Bank, M. M. Warburg & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Co. Aufgelegt 19./8. 1907 M. 2 796 000 zu 98.90 %. Kurs Ende 1907–1909: In Berlin: 99.25, 100, 100.30 %. – In Hamburg: 99, 99.50, 100.20 %. 4 % Provinzial-Anleihe von 1909, V. Ausgabe M. 2 707 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1910 ab durch Ankauf oder Verlos. im April per Sept. mit jährlich mind. 2 % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1938; verstärkte Tilg. u. Gesamt- kündig. bis 1./4. 1920 ausgeschlossen. Zahlst.: Kiel: Landeshauptkasse, Wilh. Ahlmann; Berlin: Seehandlung, Dresdner Bank; Hamburg: Dresdner Bank; Kiel: Wilh. Ahlmann; Husum, Tönning u. Heide: Schleswig-Holstein. Bank. Eingeführt in Berlin. Kurs in Berlin mit 4 % Anleihe von 1907 zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Schleswig-Holsteinische Landeskultur-Rentenbank in Kiel. Errichtet: Durch das Gesetz vom 13. Mai 1879 wurden die Provinziallandtage er- mächtigt, Landeskultur-Rentenbanken zu errichten zur Förderung der Bodenkultur, ins- besondere zu Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen, zur Anlage und Regulierung von Wegen, zu Waldkulturen und Urbarmachungen, zur Einrichtung neuer ländlicher Wirt- schaften etc. Ihre Organisation und Verwaltung wird durch ein Statut geregelt, das der Beschlussfassung des Provinziallandtages unterliegt und staatlicher Genehmigung bedarf. Die Landeskultur-Rentenbanken gewähren Darlehen in barem Gelde oder in von ihnen aus- zustellenden Schuldverschreibungen, „Landeskultur-Rentenbriefen', nach dem Nennwert zu höchstens 4½ % Zinsen mit mindestens jährlich ½ % Amortisation; die Zinsen und Amorti- sationsraten bilden die vom Schuldner zu entrichtende Landeskulturrente, welcher bis % Beiträge zu den Verwaltungskosten zugeschlagen werden können. Für das Darlehen, die Rente und die Zuschläge ist mit land- oder forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstücken in Hypoth. oder Grundschuld Sicherheit zu bestellen, und zwar innerhalb des 25 fachen Betrages des Katastralreinertrages oder innerhalb der ersten Hälfte des Taxwertes. Die Sicherheitsbestellung kann unterbleiben, wenn das Darlehen an Stadt- oder Landgemeinden, öffentliche Genossenschaften etc. gewährt wird. Renten und Unterhaltungskosten der Melio- rationsanlagen können im Verwaltungswege beigetrieben werden. Die Schuldner können das Darlehen zu jeder Zeit ganz oder teilweise in Bar oder in Rentenbriefen nach dem Nennwerte abtragen. Die Summe der Rentenbriefe darf die Summe der gewährten Darlehen nicht übersteigen. Die Rentenbriefe werden in Stücken von M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 ausgegeben, mit höchstens 4½ % in halbjährigen Terminen verzinst und von der Renten- bank halbjährig in den Beträgen zurückgekauft oder zur Rückzahlung al pari ausgelost, welche durch Rentenzahlungen oder Abtragungen den Tilgungsfonds zufliessen. Verj. der Zinsscheine in 4, der ausgelosten Rentenbriefe in 10 J. n. F. Die auf Grund dieses Gesetzes errichtete und unter dem 10. OÖkt. 1881 bestätigte Landeskultur-Rentenbank der Provinz Schleswig-Holstein in Kiel steht unter Aufsicht und Garantie der Provinz und emittiert Landeskultur-Rentenbriefe zu 4, 3½ und 3 % Zinsen, zahlbar am 1./4. u. 1./10. Die Tilg.-Quoten der Darlehen müssen jährl. mind. 1 % des Kapitals betragen. Ausl. am 1./2. u. 1./8. zum 1./4. u. 1./10. In den letzten Jahren erfolgte freihänd. Ankauf zu Amort.-Zwecken. Zahlst.: Kiel: Landeshauptkasse; Berlin: Kgl. Seehandlung (Preuss. Staatsbank) u. Nationalbank für Deutschland. In Umlauf am 31./12. 1909: 4 %: M. 1 689 000; 3½ %: M. 2 563 000; 3 %: M. 77 700. Die 3½ % Landeskultur-Rentenbriefe im Betrage von M. 2 500 000 wurden in Berlin ein- geführt 31./1. 1905 zu 99.25 %, weitere M. 2 500 000 eingeführt im Nov. 1905. Kurs in Berlin Ende 1905–1909: –, –, –, –, 92 %. Die 4 % Landeskultur-Rentenbriefe im Betrage von M. 5 200 000 wurden eingeführt in Berlin 21./8. 1908 zu 97.90 %; in Hamburg 4./11. 1908 zu 99.50 %. Kurs Ende 1908–1909: In Berlin: 100, 100.25 %. – In Hamburg: 100.35, 100 %. Provinz Wesftfalen. 3½ % Anleihe des Provinzial-Verbandes der Provinz Westfalen, I. Ausgabe. M. 2 500 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: 1½ % und Zs.-Zuwachs entweder durch Rückkauf oder Verl. bis spät. 1924. Die Anleihe wird nicht notiert. Anleihe des Provinzial-Verbandes der Provinz Westfalen, II. Ausgabe. Im Gesamt- betrage von M. 25 000 000, hiervon M. 17 500 000 zu 3½ %, M. 7 500 000 zu 3 % verzinsl., in ―