Landschaftliche Pfandbriefe etc. 5 Ö1 schaft der Provinz Sachsen und seit 1896 auch die Schleswig-Holsteinische Landschaft bilden einen Verband zur Förderung des Kredits der Grundbes., insbes. durch gemeins. Em. von landschaftl. Central-Pfandbr., unter Vermittelung des Absatzes derselben. Mit Genehm. der dem Verbande angehör. Kredit-Institute können demselben auch andere Preuss. landschaftl. Kredit-Anstalten sich anschliessen. Der Austritt ist jedem der Institute gestattet, sofern dies von den verfassungsmässigen Organen desselben beschlossen wird, jedoch nur zulässig, nach- dem das ausscheidende Institut alle seine Verpflichtungen gegen die Central-Landschaft er- füllt u. landsch. Central-Pfandbr. in der Höhe, in welcher solche auf seinen Antrag zur Ausfertigung gelangt sind, zur Kassierung gebracht hat. Jedes verbundene Institut kann zur Vorbereitung des beabsichtigten Austrittes die Schliessung der Em. von landsch. Central- Pfandbr. für die Grundbesitzer seines Bereichs verlangen. Eine Beteiligung der Ostpreuss. Landschaft findet seit 1888, eine Beteiligung der Neuen Westpreuss. Landschaft seit 1890 nicht mehr statt. Die Central-Landschaft stellt „landschaftl. Central-Pfandbr.“ auf Inhaber aus, welche nach Wahl des Darlehensnehmers jährl. mit 4, 3½ oder 3 % verzinst werden. Diese Central-Pfandbr. sind dazu bestimmt, als Valuta für hyp. Darlehen ausgegeben zu werden, welche die Provinzial-Landschaften bewilligt haben. Für die landschaftl. Central-Pfandbr. haften: a) die Fonds jeder einzelnen zur Central-Landschaft verbundenen Provinzial-Land- schaft nach Verhältnis desjenigen Betrages, zu welchem bei der betr. Provinzial-Landschaft zur Zeit der Inanspruchnahme Grundstücke mit landschaftl. Central-Pfandbr. beliehen sind, insoweit diese Fonds nicht für ältere wohlerworbene Rechte Dritter verhaftet sind; b) die- jenigen Hyp.-Forder., welche von einer Provinzial-Landschaft für in Central-Pfandbr. aus- gegebene Darlehen erworben sind; c) die Besitzer aller Güter, welche mit Darlehen in landschaftl. Central-Pfandbr. beliehen sind; d) die Amort.-Beiträge sämtl. zum central- landschaftl. Verbande gehörigen Grundstücke, deren verhältnismässige Heranziehung vor- kommendenfalls nach näherer Anordnung der Central-Landschafts-Dir. erfolgt. Pfandbriefe: In Umlauf am 1./1. 1909: M. 433 255 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Regel- mässige Amort. durch Belegung von Pfandbr. Ob und in welchen Fällen eine Aufkünd. zur Einlösung stattfinden soll, bleibt der Beschlussnahme der Central-Landschafts-Dir. über- lassen. Bei Kursen über pari darf eine Aufkünd. derselben zum Nennwerte stattfinden: Behufs Tilg. von Pfandbr.-Darlehen; zur Belegung von Amort.-Beständen bei den verbundenen Kredit-Instituten; behufs Umwandlung landschaftl. Central-Pfandbr. in solche geringeren Zinssatzes. Die aufzukünd. Pfandbr. werden im Jan. und Juli durch das Los bestimmt. Aufkünd.-Bekanntm. erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger, Restantenlisten dazu in der Allgemeinen Verlosungstabelle von Ulrich Levysohn-Berlin zum April u. Oktober. Hinter- legungs-Zs. 2 % nach Ablauf des Fälligk.-Viertelj. Zahlst.: Berlin: Central-Landschaftskasse, ferner bei den Hauptkassen der einzelnen landsch. Kreditinstitute, sowie den mit Kassen- einrichtung versehenen Zweiganstalten der Reichsbank: Hamburg: Norddeutsche Bank. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. n. F. 4 % Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1909: M. 106 400 in Stücken à M. 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs Ende 1891–1909: In Berlin: 103, 103, 103, 103, 100.50, 100.50, 100, 100.10, 100, 100.75, 102.50, 103.50, 103.25, 102.80, 100.10, 100.25, 100.10, 100.60, 100.60 %. –— In Frankf. a. M.: 103. 103, 103, 103, 100.30, 100.30, 102, 99.50, –, 100.20, 103, 103, 103, 103, 103, 103, 103, 103, 103 %. Notiert auch in Breslau. 3½ % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1909: M. 300 767 650 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1891–1909: 95, 97.25, 97.75, 102.10, 101.20, 100.75, 100.40, 100, 96, 95, 98, 99.70, 100, 99.90, 99.50, 96.75, 92.50, 93.40, 92.20 %. Notiert auch in Breslau, Halle a. S. 3 % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1909: M. 132 380 950 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs Ende 1891–1909: In Berlin: 83.90, 85.25, 85.75, 93.80, 95.80, 93.75, 92.75, 90.75, 86, 84, 88, 88.70, 89.30, 88.70, 87.60, 86.40, 82.50, 83.25, 83.60 %. – Ende 1897–1909: In Hamburg: 92.10, 90.50, 85.25, 83.50, –, 88.50, 88.75, 88.25, 87.40, –, 83, –, 83 %. Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut in Berlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Am 14. Juni 1777. Das Institut gehört zum Verbande der Central-Land- schaft für die Preussischen Staaten. Es gibt „alte“ und „neue“ Pfandbr.; die „alten“ Pfandbr. lauten zum Teil auf Tlr. Gold, wobei der Tlr. Gold = M. 3.40 ist, zum Teil auf Courant (1 Tlr. = M. 3);, es gibt von den „alten“' Pfandbr. 3, 3½ u. 4 %, wovon aber nur die 3½ % Pfandbr. notiert werden; Stücke à Tlr. 200, 300, 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Dieselbe erfolgt nicht planmässig, sondern nur auf Antrag derjenigen Grundbesitzer, auf deren Güter Kur- u. Neumärk. Pfandbr. gewährt worden sind, u. zwar entweder durch Ankauf an der Börse oder durch Ausl. im Jan. oder Juli, wobei die Auszahlung 6 Monate später erfolgt. Von den „alten“ Pfandbr. sind noch in Umlauf Ende 1908: 4 % in Tlr. Gold 17 850, in Tlr. Courant M. 51 900, 3½ % in Tlr. Gold 82 200, in Tlr. Courant M. 2 060 700, 3 % in Tlr. Gold 2200, in Tlr. Courant M. 70 800. Kurs der 3½ % „alten“ Pfandbr. Ende 1890 bis 1909: 98, 99, 99.50, 100, 103, 101, 101.10, 100.80, 100.80, 96, 95, 99.40, 100, 101.20, 101.25, 100.50, 100, 96, 96, 98 %. Notiert in Berlin. Von „neuen“ Pfandbr. gibt es 4 % und 3½ %; die Ausgabe von 3 % Pfandbr. ist durch Allerh. E. v. 20./2. 1888 genehmigt, doch ist bisher noch keine Em. von 3 % „neuen“ Pfandbr.