Anleihen von Korporationen, Standesherren, Gross-Industriellen etc. 213 117½ Kuxe bei „Stillstand', je 61 Kuxe bei „Alexandrine“, „Aline“, „Anhang“, „Bärenhof“, „Bogod“, „Conrad“, „Euphemie“, „Hand'l Saara“, „Heilige drei Könige“, „Jennys Wunsché“, Y„Kochlowitz', „Lory“, „Manteuffel“, „Neu-Reinerz', „Paul', „Radoschau', „Siegfried“, „Zufall“, „Zwang“, 56 Kuxe bei „Zukunft“, je 33½1 Kuxe bei „Emanuel“', „Selma“, 30½ Kuxe bei „Francisca“, 6 Kuxe bei „Fausta“ u. 16 Kuxe bei „Gut Glück“'. Von der Gesamtheit der Kuxe entfallen auf a) den verpfändeten Allodialbesitz ca. 2039 Kuxe, b) den Fideikommiss- besitz ca. 2137 Kuxe, c) andere Besitzer 345 Kuxe. Das gesamte Grubenfeld erstreckt sich in ostwestlicher Richtung 5 km, in nordsüdlicher Richtung 3½% km, wird im Westen von den Feldern des preussischen Fiskus, im Norden von der Lythandra-Gew., der Friedensgrube und der Deutschlandgrube, im Osten von der Cleophasgrube und im Süden von dem Fürstl. Plessischen Bergbaugebiet begrenzt, umfasst ca. 35 496 000 am, und es stehen in dem Gesamt- felde nach markscheiderischer Schätzung noch ca. 600 Mill. Tonnen abbaufähige Kohle an. Das Feld ist gelöst durch 3 Schachtanlagen: a) Aschenbornschachtanlage: 1 Förderschacht mit 2 Wetterschächten, b) Menzelschachtanlage: 1 Förderschacht mit 2 Wetterschächten u. c) Hillebrandschachtanlage: 1 Förderschacht u. 1 ausziehender Ventilatorschacht. Ausserdem wird im Süden des Feldes ein weiterer Schacht (Graf Arthur-Schacht) als haupteinziehender Wetterschacht abgeteuft, welcher später als Hauptförderschacht ausgestaltet werden soll. Sämtliche Schächte sind bis auf einen ca. 70 m tiefen Wetterschacht ausgemauert. Ins- gesamt gehören zu den Antonienhütter Gruben 9 Beamtenhäuser mit 26 Wohnungen und 97 Familienhäuser mit 541 Arb.-Wohnungen. Als Pfandhalterin ist die Bank f. Handel u. Ind. bestellt. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind; Breslau: E. Heimann. Eingeführt in Berlin 27./3. 1905 M. 4 000 000 zu 101 %. Kurs Ende 1905–1909 in Berlin: –, 100.60, 97, 96.50, 98.10 %. – In Breslau: 101.90, 101, 97.25, 96.75, 96.50 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) Graf Ludwig von Erbach-Schönberg. 3½ % abgestempelte Gräflich Erbach-Schönberg'sche Anleihe von 1853, von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; sfl. 250 000 in Stücken à fl. 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. In der im Mai 1910 stattgehabten 13. Verl. wurden zur Rückzahlung per 1./1. 1911, 1912, 1913, 1914 und 1915 je fl. 3000 gezogen. Zahlst.: Frankf. a. M.: Filiale der Bank für Handel u. Industrie. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1891–1909: 96, 98, 99, 99, 99, 100, 101, 100, 100, 92, 97.50, 99, –, 98, 97.50, 96, 93, 92, 92 %. Fürst Karl Heinrich zu Löwenstein-Wertheim-Rosenbers. 3½ % Fürstl. Löwenstein-Wertheim-Rosenberg-Anleihe v. 15./12. 1903. M. 1 000 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Von 1904 ab durch Verl. im März nach einem Tilg.-Plane in 40 Jahren; der Anleiheschuldner hat das Recht, die in dem Plane vorgesehene Tilg. unter Anrechnung auf die zuletzt verfallenden Annuitäten zu verstärken oder auch die gesamten noch in Umlauf befindl. Teilschuldverschreib. auf einmal mit voraus- gehender vierteljährl. Frist auf den 31./12. 1908 oder später zu kündigen. Sicherheit: Als Sicherheit für die Anleihe von nom. M. 1 000 000 nebst Zs., Provis. u. Kosten sind v. 1./6. 1904 bis zur völligen Tilg. der Anleihe an die Disconto-Ges. in Frankf. a. M. alle Forder. u. Rechte abgetreten, die dem Familien-Fideikommiss des Fürstl. Hauses gegen die Kgl. Bayer. Staats- Kasse auf die Rente zustehen, welche nach dem Reichs-Deputat.-Flauptschlüsse v. 25./2. 1803 und der zwischen der damals Kurpfälzisch Bayer. Staatsregierung und dem Fürsten Karl zu Löwenstein-Wertheim abgeschlossenen Konvention v. 22./10. 1803 wegen Ablös. des vormals Würzburgischen Amtes Homburg a. Main in Höhe von fl. 28 000 = M. 48 000 zu leisten und Z. Z. mit je M. 24 000 am 1./6. u. 1./12. jeden Jahres zahlbar ist. Soweit die in der vor- erwähnten Abtretung an die Disconto-Ges. in Frankf. a. M. zu leistenden Zahlungen für die Dotation der Anleihe nicht erforderlich sind u. nach dem Ermessen der Disconto-Ges. sonstige Bedenken nicht bestehen, ist diese von den Inhabern der Teilschuldverschreib. ermächtigt, die geleisteten Ratenzahlungen an die Fürstl. Löwenstein-Wertheim-Rosenbergische Domänen- Kanzlei in Wertheim weiterzugeben. Die Gläubiger aus den einzelnen Teilschuldverschreib. können ihre Rechte gegen den Anleiheschuldner, abgesehen von dem Rechte aus der Renten- abtretung, selbständig geltend machen. An der Rentenabtretung nehmen die Teilschuld- verschreib. untereinander zu gleichen Rechten teil; durch die Übertragung einer Teilschuld- verschreib. seitens der Gläubigerin geht zugleich der betreffende Anteil an der abgetretenen Rente auf den Erwerber über, jedoch mit der Einschränkung, dass die Rechtsnachfolger der Disconto-Ges. auf die Ausfertigung einer Zweigurkunde oder einer anderen Urkunde als der Teilschuldverschreib., überhaupt auf sämtl. im Besitze der Disconto-Ges. verbleib. Urkunden über die erfolgte Abtretung der Rente für alle Zeiten verzichten, und dass dieselben der Disconto-Ges. unwiderruflich das Recht einräumen, alle Erklärungen hinsichtlich der erfolgten Abtretung der Rente mit rechtsverbindlicher Kraft für alle Inhaber der Teilschuldverschreib. abzugeben, sowie die Inhaber der Teilschuldverschreib. im gerichtl. Verfahren zu vertreten und die dabei zur Erhebung gelangenden Beträge in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren. Die Disconto-Ges. ist aber andererseits, soweit nicht die Majorität der Inhaber