Königreich Bulgarien. 231 zurückgehalten werden bis zu ihrem endgültigen Placement, sei es in specie, sei es in Effekten, welche durch dasselbe Ministerium genehmigt wurden. Jeder Pfandbrief trägt die Unterschrift des Delegierten der Regierung, dass dieselben gemäss den Vorschriften des obengenannten Gesetzes emittiert wurden. Die Pfandbriefe der Bulgarischen Nationalbank werden von allen Staatsverwaltungen angenommen u. gleichwertig mit den Staatsrenten behandelt. Die Inhaber der Pfandbriefe haben keinen andern Anspruch zur Bedeckung ihrer Kapitalien u. Zinsen, als die, welche sie direkt gegen die Bank geltend machen können. Die Darlehen werden nur gegen erststellige Hypoth. gewährt. Der Betrag des Darlehens darf den halben Wert der belasteten Realität nicht übersteigen. Die Darlehen werden nur gegen Einkünfte aus Immobilien aus feststehenden u. dauernden Bezügen gewährt. Die Begünstigung eines Darlehens seitens der Bank geniessen nicht: a) unbewegliches Zugehör von Realitäten, b) Fabriken oder andere Industrie-Etablissements, c) Theater, Bergwerke u. Steinbrüche. Die Annuität, zu deren Tragung der Darlehensnehmer sich verpflichtet, richtet sich nach dem Reinerträgnis des Grundstücks. Ein besonderer Hypoth.-Reservefond ist errichtet, um die Verluste zu decken, welche aus den Hypoth.-Kreditgeschäften hervorgehen. Dieser Fond wird gebildet durch jährliche Vorwegnahmen in der Höhe von 10 %, welche die Einkünfte der Bank aus Hypoth.-Kreditgeschäften übersteigen, unabhängig von Rücklagen, welche zugunsten des General-Reservefonds erfolgt sind. Die Rücklagen für den Hypoth.- Reservefond werden solange stattfinden, bis der letztere die doppelte Höhe der Grundkapitals der Bank erreicht haben wird. Die Verwendung des Hypoth.-Reservefonds wird durch den Verwaltungsrat geregelt. Das Reinerträgnis der Bank betrug seit ihrer Errichtung: Jahr Eingez. Kapital Reingewinn Jahr Eingez. Kapital Reingewinn 1885 frs. 6 073 047.47 652 419.22 1898 frs. 9 120 349.75 1 276 608.89 1886 „ 6 282 721.79 650 088.42 1899 „ 9 120 349.75 1 286 346.68 1887 „ 8 650 342.73 780 648.05 1900 „9 120 349.75 1 417 856.40 1888 „ 9 120 349.75 674 519.77 1901 „ 9 120 349.75 1 859 391.23 1889 „ 9 120 349.75 1 046 690.48 1902 „ 9 120 349.75 2 406 461.87 1890 „9 120 349.75 1 000 100.57 1903 „9 120 349.75 2 350 875.41 1891 „ 9 120 349.75 1333 126.91 1904 „ 9 120 349.75 2 528 331.77 1892 „ 9 120 349.75 1 031 687.59 1905 „ 9 120 349.75 2 847 441.26 1893 „ 9 120 349.75 1177 307.91 1906 „10 000 000.– 3 052 128.76 1894 „ 9.120 349.75 1 266 685.05 1907 „10 000 000.– 2 046 139.71 1895 „ 9 120.349.75 1 491 877.86 1908 „10 000 000.– 2 585 886.27 1896 „ 9 120 349.75 1 669 958.47 1909 „10 000 000.– 4 454 375.16 1897 „ 9 120 349.75 1 255 707.40 6 % Bulgarische Nationalbank Gold-Pfandbriefe, II. Serie M. 8 000 000 in Stücken à M. 500, 1000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs durch Ausl. am 1./11. per 1. 5. des folg. Jahres. Der Rest gekündigt per 1./5. 1910. Den Inhabern der gekündigten 6 % Pfandbriefe wurde im März 1910 der Umtausch ihrer Pfandbriefe in 4½ % Gold-Pfand- briefe von 1909 angeboten. Zahlst.: Berlin, Bremen, Frankf. a. M, Hamburg, München: Deutsche Bank; Berlin, Dresden, Hamburg: Dresdner Bank; Berlin: Nationalbank f. Deutschl. Eingeführt in Berlin im Febr. 1895 zu 94.75 %. Kurs in Berlin Ende 1895–1909: 86, 93, 91.90, 96.40, 86.90, 83.60, 85.25, 96.75, 95.50, 99.70, 102.40, 103, 101.60, 101.20, 100.75 %. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. 4½ % Bulgarische Nationalbank Gold-Pfandbriefe von 1909 (auf Grund des über den Hypoth. Eredit der Bulgarischen Nationalbank vom 7./20. März 1907). Lewas 30 000 000 = frs. 30 000 000, hiervon Serie I Lewas 23 000 000 u. Serie II Lewas 7 000 000 in Stücken à Lewas 500, 2000, 10 000 = frs. 500, 2000, 10 000. Zs.: 2./15. Mai, 2./15. Nov. Tilg.: Durch halbjährl. Verlos. nach einem Tilg.-Plane innerhalb 40 Jahren, verstärkte Tilg. u. Kündig. vom 15./11. 1914 ab zulässig, die Ziehungen finden in Sofia einen Monat vor Fälligkeit der Coup. statt. Die verlosten Pfandbriefe sind an jenem Tage zahlbar wie der nächste nach der Ziehung zur Einlösung gelangende Coup.; jeder Pfandbrief, der zur Einlösung präsentiert wird, muss alle bis zum Einlösungstage noch nicht fällig gewesene Coup. enthalten. Zahlst.: Sofia: Banque Nationale de Bulgarie; Wien: K. k. priv. allgemeine Verkehrsbank, k. k. priv. Wechselstuben-Aktien-Ges. „Merkur“; Paris: Comptoir National d'Escompte; Antwerpen: Banque Centrale Anversoise; Basel; Basler Handelsbank; Zürich: Schweizer. Bankverein. Zahlung der Coup. u. der verlosten Pfandbr. frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen bulgarischen Steuern u. Gebühren in Sofia in Lewa Gold, an allen anderen Plätzen in frs. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Pfandbr. in 15 J. n. F. Die Serie II der Anleihe im Betrage von Lewas 7 000 000 war zur Tilg. der noch im Umlauf befindlichen 60983 Pfandbriefe von 1893 bestimmt. Bilanz am 31. Dez. 1909: Aktiva: Kassa in Gold u. Silber (Metallbestand) 47 822 899, ausländ. Correspondenten 6 342 607, Wechsel 35 434 607, lauf. Kredite 44 766 837, kurzfristige Pfanddarlehen 1 000 166, Darlehen an den Staat 40 825 673, langfrist. Pfanddarlehen 40 473 374, Staats- u. Gemeinde-F. 5 245 183, Fonds des Reserve- Kapitals 5 001 287, Grundstücke u. Mobil. 3 615 108, sonst. Aktiva 16 785 617. – Passiva: Grundkapital 10 000 000, R.-F. 6 190 189, Hypoth.- R.-F. 182 382, umlauf. Noten in Gold u. Silber 71 770 367, Kredit. 72 654 466, laufende Rechnung mit dem Schatzamt 3 179 324, Depots 43 677 337, Hy poth.-Oblig. 1893 7 373 040,