244 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. auf die Grösse soll sie geschlossen werden, wenn ein Zeitraum von 10 Jahren seit ihrer Er- öffnung verflossen ist. Die Kreditkasse ist berechtigt, eine dritte Abt. zu errichten, in welcher die Darlehne zu % einer regelmäss. Tilg. nicht unterliegen sollen, während à durch halbjährige Abzahl. getilgt werden; von dieser Befugnis ist bislang nicht Gebrauch gemacht worden. Die Pfandbr. dürfen in den verschied. Abt. u. Serien niemals für einen grösseren Betrag ausgegeben werden oder im Umlaufe sein als denjenigen, für welchen die Kreditkasse in den betr. Abt. u. Serien Darlehne mit statutenmäss. hypoth. Sicherheit ausgegeben hat. Die Pfandbr. lauten auf den Inhaber; auf Antrag des Inhabers können sie auf den Namen umgeschrieben werden, worüber eine Eintrag. in den Büchern der Kreditkasse vor- genommen wird. Die auf den Namen gestellten Pfandbr. können wieder auf den Inhaber zurückgeschrieben werden, und zwar mittels auf die Pfandbr. zu setzenden Vermerks, der regelmässig folg. Wortlaut hat: „Denne Obligation transporteres herved til Jhoendehaveren“ oder in deutscher Übersetzung: „Dieser Pfandbrief wird hiermit auf den Inhaber zurück- geschrieben“. Doch wird auch jeder andere sinngemäss entsprechende Wortlaut des Ver- merks von der Kreditkasse gleichgeachtet. Ferner können die Pfandbr., im Mindestbetrage von Kr. 20 000 = M. 22 500, als Eigentum des Antragstellers in ein von der Kreditkasse geführtes Register (Einschreibungsbuch) eingetragen werden; sie werden in diesem Falle durch einen Vermerkausser Kursgesetzt, und der Gläubigererhälteinen unveräusserl. und unver- pfändb. Eintragungsschein: die Kreditkasse besorgt alsdann kostenfrei die Verwaltung für den Gläubiger. Die Pfandbr. sind seitens der Gläubiger unkündbar. Seitens der Kreditkasse können sie gekündigt werden, u. zwar für die ält. Pfandbr. mit ½ jährig. Frist, für die seit Inkrafttreten der neuen Statuten ausgegebenen mit 3 monat. Frist. Die zur Kündig. gelangenden Nummern werden durch Auslos. bestimmt. Für die Pfandbr. Abt. I kommt eine Auslos. u. Kündig. nur in Frage, insoweit die Darlehnsschuldner dieser Abt. ihre Dar- lehne zur Rückzahlung in bar kündigen. Von den Pfandbr. Abt. II wird alljährl. zur Ein- 168. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres ein so grosser Betrag jeder Serie ausgelost u. gekün- digt, als den von den Schuldnern der betr. Serie geleisteten Ab- u. Rückzahlungen ent- spricht. Die Kreditkasse ist ferner jederzeit berechtigt, sämtl. Pfandbr. oder einen Teil derselben zur Rückzahl. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres zu kündigen. Für die Sicherheit der Pfandbr. haften: 1. die Hypoth. der Kreditkasse, und zwar sämtl. Hypoth. unterschieds- los für sämtl. ausgegebenen Pfandbr.; 2. der Verwaltungs- u. R.-F.; 3. ihr sonst. Vermögen; 4. die von den Darlehnsschuldnern in Höhe von 2 % der ihnen gewährten Darlehne für die Dauer ihres Schuldverhältnisses bei der Kreditkasse zu hinterlegenden Beträge, die, falls auf sie zurückgegriffen werden muss, von den Schuldnern wieder auf die alte Höhe zu er- gänzen sind; 5. die Darlehnsschuldner solidarisch, über den Betrag ihrer Darlehne hinaus, in Höhe von zwei Dritteln ihrer urspr. oder durch Abzahl. –— abgesehen von der regel- mäss. Tilg. in Abt. II – geminderten Darlehnsbeträge, unter hypoth. Haftung der ver- pfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 11./3.–10./3. des folg. Jahres. 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Ham- burg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Kurs Ende 1907–1909: In Berlin: 91.75, 91.75, 93.25 %. –In Hamburg: 91.85, 92, 93.50 %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Vorstand: Administrator: Fr. Lund, Beigeordnete: Oberpräsident von Kopenhagen V. Oldenburg, Gen.-Dir. der Staatsbahnen G. C. C. Ambt. Maurermeister C. Köhler, Kopenhagen. Bilanz am 10. März 1910: Aktiva: 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 30 341 362, 4 % Hypoth. Abt. I Serie I 29 010 850, 4 % Hypoth. Abt. I Serie II 1 563 200, 3½ % Hypoth. Abt. II Serie 1 2 029 881, 4 % Hypoth. Abt. II Serie I 8 659 783, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 11 369 715, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie I 12 260 936, Wertpap. 1 250 743, Guth. bei d. Privatbank 107 153, Kassa 8183, Grundstück d. Kasse Ny Vestergade 90 000, Rückstände an fälligen Leistungen 375 101. – Passiva: 3½ % Pfandbriefe Abt. I Serie I 28 431 650, 4 % do. Abt. I Serie 1 28 671 200, 4 % do. Abt. I Serie II 1 545 700, 3½ % do. Abt. II Serie I 1 189 000, 4 % do. Abt. II Serie I 8 103 800, 4 % do. Abt. II Serie II 9 796 500, 4½ % do. Abt. II Serie I 12 201 600, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 4000, Coup., die bei Einlös. d. betr. Pfandbr. gefehlt haben u. deren Nennbetrag deshalb zurückgehalten ist 66, nicht erhob. fällige Coup. 12 947, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 1 822 512, nicht erhob. fälliges Depositum 7537, Verwalt.- u. R.-F. 5 280 397. Sa. Kr. 97 066 910. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet 1i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 12./5.1882, 21./3. 1902, 4./3. 1904 u. 8./5. 1908.