250 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Darlehen gezahlt werden, welche zu anderen Zeiten des Jahres als an den Oblig.-Zins- terminen ausbezahlt werden. Sodann hat jede Serie ihren eigenen Res.- u. Administrat.-F. Jedes Mitglied, das in-den Verein eintritt, muss dem Res.- u. Administrat.-F. der betr. Serie einen Beitrag zahlen, der für völlig amortisable Darlehen wenigstens 2 % von dem Betrage des Darlehns ausmacht. Dem Fonds fliessen ausserdem nach den Statuten neben etwaigen Überschüssen des Zs.-F. zu: a) ein halbj. Beitrag von 0 % des ursprüngl. Darlehnsbetrages, b) Zs.-Einnahme vom Kapital des Fonds, c) Zs. und Geldbussen für nicht rechtzeitig ent- richtete Terminleistungen u. sonst. Gebühren. Wenn der Fonds der Serie 3 einen solchen Betrag erreicht hat, dass er mehr als 6 % der amort. Oblig.-Schuld ausmacht, so wird der Überschuss zur Verringerung der Oblig.-Schuld und zur Abschreib. auf die Darlehen im Verhältnis zu ihren ursprüngl. Beträgen verwendet. Jede Serie hat ausserdem ihren be- sonderen Amort.-F., dessen Mittel ausschliessl. zur Einlös. der von der Serie ausgestellten Oblig. dienen. Dem Amort.-F. fliessen ausser dem Überschuss des Res.- und Admin.-F. die Abzahl. der Mitglieder zu. Ausser den vereinbarten Abzahl. kann jedes Mitglied Abschlags- zahl, auf seine Schuld machen, indem es Oblig. des Vereins von derselben Art, Serie und Zinsfuss wie die, in welcher das Darlehen ausbezahlt ist, zur Annullierung einliefert. Die Oblig. werden zu ihrem Nennbetrage angenommen. Ebenso kann jedes Mitglied zu den in seiner Schuldverschreib. festgesetzten Zahlungsterminen, nach vorhergehender halbj. Kündig., seine ganze Restschuld- bar zurückzahlen. Der ganze vorhandene Amort.-F. jeder Serie wird an jedem halbj. Termin (1./1. u. 1./7.) zur Einlös. der von der Serie ausgestellten Oblig. verwendet. Die Tilg. geschieht durch Verlos. zum Nennwert im März u. Sept. per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres. Der Verein ist auch berechtigt, mit einer Frist von 3 Monaten sämtl. Oblig. oder einen Teil derselben zur Rückzahl. an einem 1./1. oder 1./7. zu kündigen. In Dänemark dürfen Mündelgelder u. die Mittel öffentl. Stiftungen in den von dem Verein ausgestellten Oblig. angelegt werden. Geschäftsjahr: Kalenderj. 4 % Obligationen Serie III: Kr. 60 000 000 = M. 67 500 000. In Umlauf 31./12. 1909: Kr. 45 762 200 in Stücken à Kr. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./1. u. 1./7. Tilg. durch Verl. bis spät. 1974. Zahlst.: Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank, sowie die übrigen Filialen derselben. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Berlin u. Hamburg 20./5. 1904 zu 94.75 %. Kurs Ende 1904–1909: In Berlin: 96.70, 97.60, 95.70, 91.70, 92.90, 94.60 %. –— In Hamburg: 97, 97.55, 95.70, 91.90, 92.85, 94 %. Verj. der Zinsscheine u. verlosten Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Carl Herforth, adm. Dir., H. J. Christensen, V. Bindslev, Kobenhagen. Repräsentantenschaft: Präs. Justitiarius des obersten Gerichtshofes Dr. jur. N. Lassen, Vize-Präs. J. C. Ostenfeld, O. Bruhns, J. N. Drejer, J. Jensen, H. L. Bisgaard, sämtl. in Kopenhagen; R. Hansen, M. Lazarus, W. Matthissen, sämtl. in Frederiksberg. Bilanz am 31. Dez. 1909: Aktiva: Gesamtbetrag der Pfand-Oblig.: 133 027 288, die von den Debit. schuldigen Leistungen 1 217 676, div. Debit. 3613, Kassa etc. 2 754 904, über- nommene Pfandbr. 580 293, Aktiva des Res.- u. Administrat.-F. 3 913 791. – Passiva: Oblig. im Umlauf 132 994 300, gezogene, nicht eingelöste Oblig. 395 300, fällige, nicht erhobene Coup. 2 654 983, div. Kredit. 8256, Res.- u. Administrat.-F.: 5 444 726. Sa. Kr. 141 497 565. Kreditverein Jütländischer Landeigentümer (Kreditforeningen af jydske Landejendomsbesiddere) in Viborg. Der Kreditverein ist am 27. Nov. 1851 auf Grund der Gesetze vom 20. Juni 1850 und 21. Nov. 1851 errichtet und hat am 11. Dez. 1851 seine Thätigkeit begonnen. Der Verein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypoth. Verpfändungen von Realitäten Darlehen zu ver- schaffen resp. zu gewähren, welche durch kleinere Abschlagszahlungen abgetragen werden können. In den Verein können nur Besitzer von Landgütern aufgenommen werden, welche in Nordjütland oder auf den dazu gehörigen Inseln belegen sind. Darlehen werden nur auf solche Güter bewilligt, welche dem Ackerbau und der Viehzucht dienen; der Betrag des Darlehens darf % des Schätzungswertes des zu verpfändenden Gutes nicht übersteigen; Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypoth. gewährt. Falls ein Darlehen aus- nahmsweise auf Realitäten bewilligt wird, welche bereits mit einer Hypoth. zur ersten Stelle oder mit festen Abgaben belastet sind, so darf der Betrag des vom Verein gewährten Dar- lehens zusammen mit dem Kapitalbetrage der im Range vorausgehenden Forderungen nur höchstens % des Schätzungswertes der betreffenden Realität ausmachen. Die vom Verein bewilligten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehenssucher zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der Verein durch seine unterm 10./7. 1891, 15./9. 1894, 4./2. 1895, 19./6. 1895. 1./12. 1899, 21./12. 1903 u. 13./11. 1906 in Gemässheit der Gesetze v. 20./6. 1850 u. 21./11. 1851 genehm. Statuten berechtigt. Der Eintritt der Interessenten in den Verein, sowie die Ausgabe von Oblig. seitens des Vereins findet in Serien oder Abteil. statt. Die Interessenten einer jeden Serie haften solidarisch mit der vollen Schätzungssumme der von ihnen an den Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie % derselben als Darlehen erhalten haben und in demselben Ver- hältnisse zu dem geliehenen Betrage, wenn dieser einen geringeren Betrag der Schätzungs- summe ausgemacht hat, für die von dem Verein ausgestellten Oblig. der Serie, zu der sie gehören, und im übrigen für alle von der Serie besonders übernommenen Verpflichtungen. Der Betrag der von jeder Serie in Umlauf befindlichen Oblig. darf niemals den Betrag der im Besitz der betreffenden Serie befindlichen Schuldverschreibungen der Interessenten unter Berücksichtigung der geleisteten baren Abzahlungen übersteigen. Ein Kontrolleur hat darüber