404 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Dividenden 1870–1909: 5.41, 8, 12, 5, 5, 5, 5, 3.33, 0, 5, 5, 5½, 5¼, 5¼, 5½, 6, 6, 6.20, „ 7.4, 7.6, 8, 9 /10, 9 "0, 9 /u0, 9 /10, 9 10, 10, 10, 10, 10/0, 10¼0, 10/10, 10¼10, 10 ¾0, 6, 8, 8 710 0* 8 Direktion: Präs. Koloman von Széll, Exz., Hofrat Arnold Barta, Joh. von Bernrieder, Dr. Julius Baron von Madarassy-Beck, Louis Dorizon, Gen.-Dir. der Société géenéerale pour favoriser le developpement du commerce et de Tindustrie en France, Graf Ad. Dubsky, Exz., Baron Josef von Hatvany, Arpäd von Kubinyi, Eugen Minkus, Max von Neumann, Henri J. Thors, Gen.-Dir. der Banque de Paris et des Pays-Bas. Aufsichtsrat: Stefan von Matuska (Präsident), Ludwig von Hevesy, Graf Carl Kornis, Graf Aladar Széchénpi. = V = Ungarische Landes Central Sparcassa in Budapest Centrale: IV, Deäk Ferencz utcza 7; Filialen: VII, Kerepesi ut 2873 VI, Terézkörut 2; VI, Podmaniczky utceza 2; V, Szabadsäg-ter 3; VIII, Calvintér 10. Gegründet: 8./2. 1872. Dauer 90 J., neuestes Statut v. 19./2. 1910. Zweck: Neben Betrieb von Bankgeschäften: Erteil. von Hyp.-Darlehen auf Güter, Häuser u. Hausgründe, Übernahme von hypothek. sichergestellte Forder., Gewährung von Darlehen an Corporationen (Municipien u. Gemeinden), und ähnlichen Gesellschaften, die berechtigt sind, Steuern auszuwerfen und deren Revenuen u. Steuereingänge zu Gunsten der Sparkasse verpfändet werden, ferner an Eisenbahn- u. Schiffahrts-Kanal-Unternehm. Em. von Pfandbr.; Eskomptierung der eigenen Pfandbr. oder deren Belehnung sowie Aus- gabe von Oblig. auf Grund von erworbenen Titres im Sinne des Punktes 1 u. 2 des § 2 des Ges. Art. XXXII vom Jahre 1897. Hypoth.-Darlehen können erteilt werden, wenn der Wert der Hypoth. mind. das Doppelte der Darlehenssumme u. der etwaigen vorrangierenden Satzposten bildet. Der Wert der Hypoth. wird durch die Dir. festgestellt, als Grundlage für die Wertbestimmungen gelten: 1) bei landwirtschaftl. Grundbesitz der 100fache Betrag der Staatsgrundsteuer und. des Grundentlastungszuschlages, 2) bei hauptstädt. Zinshäusern das 10–20fache des Netto-Zinsertrages, oder bei beiden Kategor. die durch Fachorgane des Institutes vorzunehmende Schätzung. Der Betrag der zirkulierenden Pfandbr. darf niemals den 20fachen Betrag des behufs spez. Sicherstellung der Pfandbr. gebildeten Sicherheits-F. übersteigen. Der Spez.-Sicherstellungs-F. für die Pfandbr. betrug Ende 1909: K. 5 640 950. Behufs besond. Sicherstellung der Oblig. ist ein besonderer Fond gegründet, der durch die G.-V. v. 18./12. 1909 mit K 6 000 000 bestimmt ist; der Sicherstell.-F. für die Oblig. darf nicht weniger als K 6 000 000 betragen u. muss entsprech. erhöht werden, sobald die im Verkehr befindl. Oblig. den 20fachen Betrag des Sicherstell.-F. übersteigen. Die Pfandbr. u. Oblig. der Anstalt sind zu Militärheiratskaut. in Ungarn u. Osterreich verwendbar und werden dieselben in allen Zweigen der Verwalt. u. Justiz in Ungarn als Kaution u. Vadium angenommen, desgleichen sind dieselben zur nutzbringenden Anlage von Waisen- u. Stiftungs- geldern geeignet. Kapital: K 12 600 000 in 21 000 Aktien à K 600 = fl. 300, urspr. fl. 2 000 000, erhöht successive bis 1893 auf fl. 3 600 000, sodann am 19./2. 1898 auf fl. 4 200 000, am 27./12. 1904 auf K 10 500 000 und am 3./7. 1908 auf K 12 600 000. 4½ u. 4 % Pfandbriefe: In Umlauf Ende 1909: K 107 954 800. Hiervon eingeführt in Deutschland: 4 % Pfandbriefe Serie A. K 10 000 000 in Stücken à K 200, 500, 1000, 5000 u. 10 000 Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch jährl. Verl. im Mai per 1./12. al pari innerh. 50 Jahren, doch ist stärkere Ausl. u. auch gänzl. frühere Rückzahl. zulässig. Zahlst.: Frankf. a. M.: Bass & Herz, Dresdner Bank, Pfälz. Bank; Budapest: Gesellschaftskasse. Zs. frei von jeder Steuer und zahlbar zum Tageskurse von kurz Wien. Sicherheit: Ausser dem oben erwähnten Sicher- heits-F. haftet die Ges. mit ihrem übrigen Kapital, ihren Res. und den erworbenen Hypoth. für die Sicherheit der Pfandbr. Aufgelegt in Frankf. a. M. 15./4. 1896 zu 98.75 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1896–1909: 99, 99.25, 97.40, 93.50, 90.50, 88.50, 96, 97.50, 97.80, 96, 95.30, 92, 92, 93.50 %. Usance K 100 = M. 85. 4 % Pfandbriefe Serie B. K 20 000 000 in Stücken à K 200, 500, 1000, 5000, 10 000. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch jährl. Verl. im Mai per 1./12. innerh. 50 Jahren, doch ist stärkere Ausl. u. auch gänzl. frühere Rückzahl. vorbehalten. Zahlst.: Frankf. a. M.: Bass & Herz, Dresdner Bank, Pfälz. Bank. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Abzug zum Tageskurse von kurz Wien. Sicherheit: Ausser dem Spec.-Sicherstellungs-F. haftet die Ges. mit ihrem übrigen Kapital u. ihren Reserven für die Sicherheit der Pfandbr. ebenso wie die er- worbenen Hypoth. Eingef. in Frankf. a. M. im Juli 1897. Mit Serie A zus. notiert. Verj. der Coup. in 3 J. n. F. Die verl. Pfandbr., welche 6 Mon. nach dem Fälligkeitstermine nicht zur Rückzahl. gelangt sind, werden bis auf weiteres mit 2 % verzinst. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Quart. Stimmrecht: 1 A. = 1 St., Max. 50 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn 2 % an R.-F. bis derselbe die Hälfte des A.-K. ausmacht, event. Gewinn-R.-F., 4 % gelangen zur Verf. der Dir., von welchen die Tant. des leitenden Dir. u. der Beamten zu bestreiten ist, 8 % Tant. an Dir., 86 % gemäss G.-V.-B. als Div. Wenn der Jahresgewinn 5 % nicht erreicht, so ist der sich erweisende Abgang aus dem R.-F. zu decken.