442 Ausländische Industrie-Gesellschaften. sonstigen Berechtsame dieser beiden Gesellschaften auf die Victoria-Fälle-Kraft-Gesellschaft übergegangen. Die Konzession der Rand Central Electric Works ist datiert vom 19./7. 1894 mit Nachträgen vom 5./2. u. 1./11. 1906 u. gewährt das Recht, die Minen längs des Witwaters- rand mit elektrischer Kraft zu versorgen. Die Regierung ist dabei berechtigt, die unter dieser Konzession errichteten Anlagen vom 1./11. 1948 ab zu einem schiedsrichterlich fest- gestellten Kaufpreise zu übernehmen, der berechnet werden soll, indem der durchschnitt- liche jährliche Reingewinn der letzten 5 Jahre nach Ausscheidung des ungünstigsten mit 5 % kapitalisiert u. für eventuelle Neuanlagan der letzten Jahre ein angemessener Zuschlag hinzugeschlagen wird. Aus dem Reingewinn der unter dieser Konzession betriebenen Anlagen erfolgt eine jährliche Abgabe von 2½ %, im Minimum £ 500, an die Regierung. Die Konzession der General Electric Power Co. umfasst lediglich das Gebiet der Minen- gruppe der Consolidated Goldfields und ist zeitlich nicht begrenzt; ein eventueller Erwerb durch die Regierung ist nicht vorgesehen. Um sich für die Zukunft den Kraftbezug von den Victoria-Wasserfällen des Zambesiflusses zu sichern, hat die Ges. von deni African Concessions Syndicate Limited auf Grund seiner von der British South Africa Co. (Chartered Company) erhaltenen Berechtsame folgende Rechte erworben: Erstens, das ausschliessliche Recht, für di Zeit von 75 Jahren vom 31./12. 1906 ab aus dem Zambesifluss an den Victoria- Fällen Wasser u. Wasserkraft für die Erzeugung von maximal 250 000 PS elektrischer Energie zu entnehmen u. die gewonnene elektrische Kraft durch Oberleitungen oder sonst- wie innerhalb Rhodesiens u. nach den Nachbargebieten weiterzuleiten u. zu verwerten; sobald der Maximalbetrag von 250 000 PS erreicht ist, steht es dem African Concessions Syndicate frei, die ferneren Wasserkräfte anderweit zu verwerten; zweitens, für den gleichen Zeitraum einen Bodenkomplex in Verfügung u. Benutzung zu nehmen, der vom Livingstone Island bei den Victoria-Fällen als Zentrum aus einen Kreis von 5 engl. Meilen Radius um- fasst, wobei nur bezüglich der innerhalb dieses Bezirkes vorhandenen Parkanlagen gewisse beschränkende Bestimmungen auferlegt sind; hierzu kommen drittens Wegerechte im ganzen Gebiet der Chartered Company, ferner zwei auf die Aufspeicherung elektrischer Kraft auf hydraulischem Wege bezügliche Patentrechte, ferner das Recht kostenloser Holz- entnahme für Bauzwecke, eine Reihe weiterer Landbenutzungsrechte, sowie eine Reihe von minder wichtigen zur Förderung des Unternehmens bestimmten Rechten. Nach Ablauf der 75 jährigen Frist ist die Chartered Company berechtigt, das Unternehmen zum schieds- richterlich festgestellten Taxwerte zu erwerben. Die Übertragung der Berechtsame der Victoria-Fälle-Kraft-Gesellschaft an andere ist an die Genehmigung des African Concessions Syndicate gebunden. Ferner hat die Victoria Falls Ges. mit der Firma Lewis & Marks sowie mit der dieser Firma nahestehenden Steinkohlenbergwerksges. Vereeniging Estates Ltd. in Vereeniging (Südafrika) einen Vertrag geschlossen, nach dem die Ges. das Recht u. unter gegebenen Umständen die Verpflicht. hat, eine Kraftstation in Vereeniging zu errichten, u. nach dem die beiden genannten Firmen verpflichtet sind, zur Kapitalbeschaff. für eine solche Kraftstation eine vereinbar te Summe beizutragen, den erforderlichen Grund u. Boden sowie Wasserrechte u. zu vereinbarten Beding. eine ebenfalls vereinbarte Menge Kohlen zu liefern, zu deren Abnahme die Kraftstation verpflichtet ist. Die Erricht. einer Kraft- station in Vereeniging seitens der Victoria Falls and Transvaal Power Co. konnte bisher nicht ins Auge gefasst werden, weil die Wegerechte von dort nach dem Golafelderdistrikt am Witwatersrand noch nicht haben erlangt werden können. Die Bemühungen um die Erlangung derselben werden fortgesetzt. Die Ges. hat sich neuerdings in Abänderung bezw. Ergänzung des ursprüngl. Vertrages verpflichtet, der Vereeniging Estates Ltd. £ 75 000 Vorz.-Aktien als Entschädig. zuzuteilen, falls die Wegerechte nicht bis zum 1./9. 1912 erlangt werden u. damit die Erricht. einer Kraftstation in Vereeniging für die Ges. entfällt. Falls die Wegerechte erlangt werden, die Ges. es aber trotzdem unterlässt, binnen 3 Jahren nach Erlangung der Wegerechte eine Kraftstation in Vereeniging zu errichten, erhöht sich die Entschädig. auf £ 100 000 Vorz.-Aktien. Durch Vertrag vom 2. Dez. 1908/30. März 1909 mit dem Ingenieur Walter Andrew Harper erwarb die Victoria Falls Ges. 0 gegen bare Vergüt. in Höhe von insgesamt £ 69 583 für die geleisteten umfangreichen Vorarbeiten einen zwischen Harper einerseits u. den Rand Mines Ltd. anderseits geschlossenen Kraftlieferungs- vertrag. Nach Massgabe dieser Verträge hat die Victoria Falls and Transvaal Power Co. eine neue Ges. unter der Firma „Rand Mines Power Supply Co. Ltd.' mit einem Aktien- Kap. von £ 500 000 errichtet, welches vollständig von der Victoria Falls Power Co. ge- zeichnet u. zunächst mit 10 % eingezahlt ist. Weitere Einzahl. erfolgen nach Verlangen der Verwalt. Die amtliche Registrierung der neuen Ges. mit dem Sitze in Johannesburg ist am 7./6. 1909 erfolgt. Die Victoria Falls Power Co. wird der neuen Ges. die für die Fertig- stellung ihrer Alagen über den Betrag des A.-K. hinaus benötigten Beträge als Darlehen gewähren. Der Rand Mines Power Supply Co. wird die Durchführung des Harperschen Vertrages obliegen durch Erricht. von Anlagen, die imstande sind, den gesamten Bedarf an elektr. Kraft u. Pressluft von denjenigen zwischen The Modderfontein B Gold Mines Ltd. u. The Bantjes Consolidated Mines gelegenen Ges. zu decken, an denen die Rand Mines Ltd. u. H. Eckstein & Co. interessiert sind. Die Kraftlieferung hat am 1./1. 1911 bezw. teilweise bereits am 1./10. 1910 zu beginnen. Ebenso sind die kraftbeziehenden Ges. verpflichtet, mit der Stromabnahme am 1./1. 1911 bezw. 1./10. 1910 zu beginnen. Die Kraftversorgung weiterer mit den Rand Mines Ltd. oder H. Eckstein & Co. verbundener Ges. unter bestimmten Vor- aussetzungen u. zu den Beding. des Harperschen Vertrages ist vorgesehen. Im übrigen enthält der Harpersche Vertrag eine Reihe von Bestimmungen, welche für die kraftabnehmenden