458 Ausländische Eisenbahnen. sich sämtlich mit Ausnahme der für die Qualifikation der Verwaltungsmitglieder erforderl. Aktien unter der Kontrolle der Chicago, Rock Island and Pacific Ry Co. befinden. 4 % I. Mortgage Gold-Bonds. $ 30 000 000, davon bisher begeben $ 11 000 000, hiervon 8000 Bonds à $ 1000 (Nr. M 1–M 8000) u. 6000 Bonds à $ 500 (Nr. D 1–D 6000). Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Das Kapital ist fällig 1./3. 1934; die Ges. hat sich jedoch das Recht vorbehalten, den Gesamtbetrag, nicht aber einen Teilbetrag der jeweils ausstehenden Bonds auf jeden Zs.-Termin zu 105 % zuzügl. aufgel. Zs. mit 60tägiger Frist zur Rückzahlung zu kündigen. Sicherheit: Zur Sicherstellung der Bonds ist eine vom 1./3. 1910 datierte Hypoth. (Mortgage) zu Gunsten der Bankers Trust Co., New York als Treuhänderin bestellt u. eingetragen worden. Die Hypoth. begründet ein direktes erstes Pfandrecht auf 308.30 engl. M. Haupt- geleise, auf Nutzungsrecht auf weitere 38.78 engl. M., auf 52.11 engl. M. Nebengeleise und auf Ausrüstung im Werte von über $ 1 600 000. Ferner ist in der Hypothekenurkunde be- stimmt, dass Eigentum jeglicher Art, welches durch die Ausgabe von First Mortgage Gold Bonds erworben ist oder erworben werden wird, sowie alle Neuerwerbungen u. Verbesser., welche mit den verpfändeten Gegenständen in Zusammenhang stehen, als weitere Sicherheit für die Bonds haften. Ausserdem sind Kapital u. Zs. der Bonds von der Chicago, Rock Island and Pacific Ry Co. unbedingt garantiert, u. ist dies durch Aufdruck auf den Stücken kenntlich gemacht. Zahlst.: In Deutschland in Berlin: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen, Deutsche Bank Fil. Frankf. a. M.; Zahlung von Kapital u. Zs. in New York in Doll., in Berlin u. Frankf. a. M. in Reichsmark zum festen Umrechnungskurs von M. 4.20 für 1 $ und zwar ohne Abzug irgend welcher Steuern, deren Zahlung oder Einbehaltung der Ges. auf Grund der gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetze der Ver. Staaten von Amerika, eines einzelnen Staates, einer Ges. oder einer Gemeinde derselben etwa auferlegt werden könnten. Die Ges. übernimmt ausdrücklich die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Steuern. Verj.: Nach den Gesetzen der Staaten Arkansas u. Louisiana ist die Ges. ver- Dflichtet, fällige Bonds u. Coup. bis zu 5 Jahren nach Fälligkeit der Bonds zu zahlen; nach den Gesetzen des Staates New York, woselbst die Bonds u. Coup. der gesamten Ausgabe zahlbar sind, verjähren diese 20 Jahre nach ihrer jeweiligen Fälligkeit. Die Bonds wurden in Frankf. a. M. am 1./6. 1910 zu 96.25 % eingeführt. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Southern Pacific Company in San Francisco (Cal.). Gegründet: Die Ges. ist am 17./3. 1884 in Gemässheit der Gesetze des Staates Kentucky inkorporiert worden und steht unter den allgemeinen Gesetzen des Staates Kentucky und derjenigen Staaten, die von den Linien ihres Systems durchzogen werden. Die Dauer der Ges. ist unbeschränkt. Zweck: Der Rau, die Einrichtung, der Erwerb, das Eigentum, die Ausrüstung, die Pachtung, die Erhaltung oder der Betrieb von Eisenbahnen, Telegraphen- u. Dampfschiff- linien, oder sonstiger öffentlicher u. privater Unternehmungen, oder deren Zubehör inner- halb u. ausserhalb der Vereinigten Staaten. Lage und Umfang des Systems: Das System der Ges. durchzieht von Osten nach Westen gerechnet von New Orleans an die Staaten: Louisiana, Texas, New Mexiko, Arizona, Cali- fornien u. Oregon. Von den in Arizona belegenen Strecken gehen Teillinien südwärts nach Mexiko. Ferner zweigt von San Francisco ostwärts die zum System der Ges. gehörige Central Pacific Ry Co ab, die San Francisco u. Sacramento mit Ogden (Utah) verbindet, wo das System der Southern Pacific Co den Anschluss an das System der mit ihr eng ver- bundenen Union Pacific Rr. Co. findet. Unter dem Neuordnungsplan der Central Pacific Rr. Co. hat die Southern Pacific Co. das ganze A.-K. dieser Ges. erworben und zugleich die neuen 4 % First Refunding Mortgage Gold Bonds und die neuen 3½ % Mortgage Gold Bonds der Central Pacific Railroad Company garantiert (siehe auch Central Pacific Railroad Company). Im Jan. 1900 erwarb die Southern Pacific Company die Kontrolle über die Galveston Houston & Northern Ry, 56 engl. Meilen; ferner wurden im März 1900 das gesamte A.-K. und die Bonds der Carson & Colorado Ry, 293 engl. Meilen, und im Okt. 1899 das gesamte A.-K. der Houston East & West Texas Ry, 192 engl. Meilen, und der Houston & Shreveport Rr., 40 engl. Meilen, seitens der Southern Pacific Company erworben. Im Juli 1900 wurde die Ogden & Lucin Rr. mit einem A.-K. von $ 1 000 000 gegründet, welche den Bau der Linie Lucin-Ogden, Utah 107 engl. M. bezweckt. Nov. 1900 wurde eine Majorität der St.-Aktien der Pacific Mail S. S. er- worben. Febr. 1901 erwarb die Union Pacific Rr. Co. bezw. die Oregon Short Line Rr. Co. $ 75 000 000 Aktien der Southern Pacific Company; jedoch wird der Betrieb der letzteren Bahn auch fernerhin selbständig geführt. Im Jahre 1907 erwarb die Southern Pacific Co. die Hälfte des A.-K. ($ 17 499 500) der Northwestern Pacific Railroad Co. Am 24./6. 1909 wurden seitens der Southern Pacific Co. die Konzessionen, welche ihr von der Republik Mexico für den Bau gewisser Linien in Mexico gewährt worden waren, auf die Southern Pacific Railroad Co. of Mexico übertragen. Diese Ges. ist im Staate New Jersey inkorporiert; ihr autorisiertes Aktienkapital beträgt $ 75 000 000 u. befindet sich insgesamt im Besitz der Southern Pacific Co. Die neue Ges. hat alle Rechte u. alles Eigentum der Cananea Yaqui River & Pacific Railroad Co. sowie die verschiedenen Konzessionen, welche dieser Ges. und der Southern Pacific Co. gewährt worden sind, erworben. Das Gesamtnetz der zu erbauenden