476 Ausländische Eisenbahnen. Zweck: Der Erwerb u. die Verschmelzung der Mexican Central Railway Co u. der National Railroad Company of Mexico auf Grund eines vom 6./4. 1908 datierten Planes. Die Ges. kann ferner auf Grund des Dekretes vom 6./7. 1907 andere Eisenbahnen innerhalb der mexikanischen Landesgrenzen bauen, erwerben u. betreiben, Aktien u. Schuldverschreib. jeder Art anderer Eisenbahnen, deren Eigentum teilweise oder ganz innerhalb der mexikanischen Landesgrenzen gelegen ist, erwerben, sowie alle mit dem Besitze solcher Werte verbundenen Rechte ausüben. Am 1./1. 1909 ging das Eigentum der National Railroad Company of Mexico in den Besitz der National Railways of Mexico über; letztere Ges. fülrt seit 1./1. 1909 den Betrieb der National Railroad of Mexico u. seit 1./2. 1909 den Betrieb der Mexican Central Ry Co., deren Eigentum sie auch erworben hat. Ferner kontrolliert die National Railways of Mexico durch Aktienbesitz die Mexican International Railroad Co., die Interoceanic Ry of Mexico Ld. (von Acapulco nach Vera-Cruz), die Texas Mexican Ry u. die Mexican Pacific Ry Co. Die Gesamtlänge des Bahnnetzes beträgt 5946,298 engl. Meilen. Kapital: $ 230 000 000 = Mexic. $ 460 000 000, nämlich $ 75 000 000 = Mexic. $ 150 000 000 St.-Aktien, hiervon in Umlauf 30./6. 1909: Mexic. $ 149 578 733 (im Besitz der Mexic. Reg. Mexic. $ 145 490 600); $ 30 000 000 = Mexic. $ 60 000 000 I. Vorz.-Aktien, hiervon in Umlauf 30./6. 1909: Mexic. $ 57 613 000 (im Besitz der Mexic. Reg. Mexic. $ 20 000 000); $ 125 000 000 = Mexic. $ 250 000 000, hiervon in Umlauf 30./6. 1909: Mexic. $ 238 274 993 (im Besitz der Mexic. Reg. Mexic. $ 60 556 580). Die I. Vorz.-Aktien erhalten eine 4 % nicht kumulative Div., jedoch erst von 1912 ab, bis dahin nur 2 % pro anno; die II. Vorz.-Aktien eine 5 % nicht kumulative Div. Der nach der Verteilung von 4 % auf die I. Vorz.-Aktien u. 5 % auf die II. Vorz.-Aktien noch verbleibende Überschuss wird auf alle 3 Gattungen von Aktien im Verhältnis der Aktienzahl verteilt. Bonds-Schuld: Nach dem Verschmelzungsplane vom 6./4. 1908 wurden neu geschaffen: $ 225 000 000 4½ % Prior. Lien Sinking Fund Redeemable Gold-Bonds u. $ 160 000 000 4 % Guaranteed General Mortgage Sinking Fund Gold-Bonds, deren Kapital, Zs. u. Amortisations- quoten durch die mexikan. Regierung bedingungslos garantiert sind, welche aber den 4½ % Prior. Lien Bonds im Range nachgeordnet sind. Die von der National Railroad Company of Mexico ausgegebenen 4½ % Prior. Lien Gold-Bonds blieben unverändert bestehen, doch hat die National Railways of Mexico die Haftung für die pünktliche Zahlung des Kapitals sowie der Zs. der Bonds übernommen. An alten Bonds der früheren Ges. stehen noch aus am 30./6. 1909: von der National Railroad of Mexico: $ 23 000 000 4½ % Prior. Lien Gold- Bonds, $ 24 740 000 4 % First Consolid. Mortg. Gold-Bonds. 4½ % Prior. Lien Mortgage Gold-Bonds der National Railroad of Mexico. $ 23 000 000 in Stücken àa $ 500, 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Das Kap. ist ohne vorherige Künd. am 1./10. 1926 zu pari fällig, doch hat die Ges. das Recht, vor Fälligkeit dieselben mit 6 monat. Künd. an jedem Zinstermin zu 105 % plus aufgelaufenen Zs. ganz oder teilweise zurückzuzahlen; falls nicht alle Bonds zur Rückzahlung gelangen, sind die Nummern der zu kündigenden Bonds durch das Los zu bestimmen. Sicherheit: Die Bonds sind durch eine v. 15./3. 1902 datierte für die Union Trust Company of New York als Treuhänder (Trustee) bestellte Mortgage gesichert, welche die gesamten früher im Besitze der Mexican National Rr. Co. u. der Guanajuato, San Luis de la Paz y Pozos Ry Co. befindl. Eisenbahnen, Endstationen (terminals), Ausrüstung u. Telegraphenlinien umfasst einschl. aller zu den genannten Eisenbahnen — sowohl den bereits gebauten, als auch den in Gemässheit des Neuordn.-Planes noch zu bauenden Eisenbahnen – gehörenden Rechte, Privil., Konz. u. Gerechtsame u. ferner einschl. der spez. in der Mortgage bezeichneten Titres (Securities) der Texas-Mexican Ry Co. Die Bonds sind ferner durch eine in Ergänzung der obigen Mortgage in der Stadt Mexiko voll- zogene u. eingetragene Mortgage gesichert. Das Pfandrecht der First Consolid. Mortgage auf die bestehenden Eisenbahnlinien der neuen Ges. steht im Range demjenigen der Prior. Lien Mortgage nach. Zunächst ist die Ausgabe von $ 20 000 000 4½ % Prior. Lien Gold- Bonds autorisiert, welche für folg. Zwecke vorgesehen sind: $ 10 779 000 im teilweisen Umtausch gegen $ 10 779 000 6 % Mexican National Rr. Co. First Mortg. Prior, Lien Gold- Bonds (der alten Ges.) u. $ 9 221 000, welche zur Beschaffung eines Teils der Barerfordernisse des Neuordn.-Planes verkauft sind. Vorbehalten bleibt das Recht, die erwähnte Ausgabe um einen Betrag von höchstens $ 3 000 000 für die allgemeinen Zwecke der Ges. unter gewissen Einschränkungen zu vergrössern, jedoch dürfen letztere Bonds vor dem 1./1. 1904 nicht verkauft werden, ausser in dem Falle, dass die Ausgaben, um die Bahn normalspurig zu machen u. die projektierte El Salto Extension zu bauen, eine unerwartete Erhöhung erforderlich machen sollte. In der Mortgage ist ferner für folgendes Vorkehrung getroffen: Falls die Readjustment Managers oder die Ges. es für vorteilhaft erachten, die Bondschuld der Mexican International Rr. Co. mit derjenigen der National Rr. Co. of Mexico zu vereinigen, so kann die letztere soviel weitere Beträge der erwähnten Bonds (d. h. National Rr. Go. of Mexico) ausgeben, als nötig sind, um Bond für Bond der dann bestehenden 4½ % Prior. Lien Sterling Bonds der Mexican International Rr. Co. zum Satze von einem Prior. Lien Bond für je £ 200 Prior. Lien Bond oder für 2 Prior. Lien Bonds à £ 100 der Mexican International Rr. Co. aufzunehmen; die erwähnten Prior. Lien Bonds der Mexican Inter- national Rr. Co. sind von dem Treuhänder der Prior. Lien Mortgage der National Rr. Co. of Mexico als weitere Sicherheit für die auf Grund der letzteren Mortgage auszugebenen Bonds zu halten. Zahlst.: New YVork: Speyer & Co. Kapital u. Zs. sind zahlbar in Verein. Staaten Goldmünze von dem Gewicht u. Feingehalt der gegenwärtigen Währung ohne Abzug irgend welcher Steuer oder Steuern, deren Zahlung oder Einbehaltung von der Eisen-