0 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. ursprünglichen Darlehnsbetrages bei der Darlehensgewährung gutgeschrieben. Der Betrag wird zinslos gestundet u. der Tilg.-Beitrag in Höhe von ½ % 10 Jahre, der Tilg.-Beitrag in Höhe von % 20 Jahre dem Hypoth.-R.-F. zugeführt. Bei Eintritt von Verlusten, die aus dem sonstigen Anstaltsvermögen nicht gedeckt werden kénnen, ferner bei Kündigung des Darlehens sowie bei Auflösung der Anstalt wird der gestundete Restbetrag sofort fällig. Weitere 5 % des ursprüngl. Darlehensbetrages werden aus dem Reingewinn dem Hypoth.- R.-F. überwiesen. Auf Grund Allerh. Ermächtigung vom 4/9. 1910 ist durch Ministerial- erlass vom 21./9. 1910 der Anstalt das Recht zur Ausgabe auf den Inhaber lautende Pfand- briefe erteilt worden. Die Pfandbriefe sind mündelsicher auf Grund der Artikel 73 u. 74 des preuss. Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch. Für die Sicherheit der Pfandbriefe u. aller aus ihnen entspringenden Rechte haftet die Anstalt mit ihrem gesamten Vermögen. Bezüglich des Gesamtbetrages der Pfandbriefe, des Deckungsverhältnisses von Hypoth. auf Grundstücken oder an Erbbaurechten, die zur Verhütung eines Verlustes er- worben werden, sowie des vorübergehenden Ersatzes der zeitweilig fehlenden Hypotheken- deckung gelten die entsprechenden Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes. Zu einer Ausgabe von Pfandbriefen über den zehnfachen Betrag des Grundkapitals, des allgem. R-F. u. des Hypoth.-R.-F. hinaus ist die Genehmigung der zuständigen Minister erforderlich. Mitglieder der Anstalt sind der kgl. preuss. Fiskus, die Hauseigentümer, denen die Kredithilfe der Anstalt zuteil wird, mit Eintragung in die Mitgliederliste u. sonst. Personen, die mit Genehmigung des Verwaltungsrats als Mitglieder aufgenommen werden. Die ordentl. u. stellvertretenden Vorstandsmitglieder sind mittelbare Staatsbeamte. Direktoren: Regierungsassessor Dr. Stüben; Armin Loos. Stellvertr. Vorstandsmitglieder: Regierungsrat Engelhardt, Regierungsassessor Nehring. Ausserordentl. Vorstandsmitglied: Generalsekretär Vosberg. Verwaltungsrat: Stadtrat Schleyer, Posen, Vorsitzender; Geh. Komm.-Rat Aronsolm, Präsident d. Handelskammer, Bromberg, M. d. A.; Gärtnereibes. A. Bauer, Danzig: Geh. Finanzrat u. vortr. Rat im Finanzministerium Dr. Busch, Berlin; Komm.-Rat Dietrich, Präsident d. Handelskammer. Thorn, M. d. A.; Provinzial-Feuersozietätsdirektor Dr. Ruttke, Posen: Justizrat Dr. Schrock, Marienwerder, M. d. A.; Dr. Wegener, Posen; Zimmermeister G. Wilke, Dirschau. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gewinnverteilung: Der nach Ausstattung der Reserven verbleibende Reingewinn wird zur Tilg. der Darlehen verwendet. Ist ein Darlehen getilgt, so werden die auf den Anteil des bisherigen Hypothekenschuldners am Hypoth.-R.-F. entfallenden Zs., die nach dem durchschnittlichen Zinsfuss für die Betriebsmittel der Anstalt, jedoch nicht höher als 4 % zu bemessen sind, dem bisherigen Hypothekenschuldner oder dessen Rechtsnachfolger aus- gezahlt, solange dieser Mitglied- der Anstalt ist. 4 % Pfandbriefe von 1910 Reihe I. M. 6 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Kündigung u. Verlos. bis 1./1. 1930 ausgeschlossen. Der Pfandbrief ist von seiten des Inhabers unkündbar u. wird seitens der Anstalt 6 Monate nach erfolgter Auslos., Kündig. u. öffentlicher Bekanntmachung eingelöst. Zahlst.: Posen: Kasse der Anstalt; Berlin: Kgl. Seehandlung, Bank für Handel u. Ind. u. deren sämtl. Niederlassungen, Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank u. deren sämtl. Niederlassungen, Disconto-Ges. u. deren sämtl. Niederlassungen, A. Schaaffhausenscher Bankverein u. deren sämtl. Niederlassungen. Eingeführt in Berlin 4./1. 1911 zu 101.25 %. Verj. der Zinsscheine 4 J. (K.), der verl. Stücke 30 J. (F.). Neue Westpreussische Landschaft in Marienwerder. (Siehe Bd. I, Seite 66.) 4 % Neue Westpreuss. Pfandbriefe in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2/1 1/7. Zahlst.: Alle landschaftliche Kassen u. deren Agenturen in Westpreussen, ferner in Danzig: Landschaftliche Bank der Provinz Westpreussen u. deren Zweigstellen; Berlin: Disconto-Ges., Deutsche Bank. Eingeführt in Berlin 29./7. 1910 zu 100.40 %. Kurs Ende 1910: In Berlin: 100 %. Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt der Stadt Dresden. (Siehe Bd. I, Seite 71.) 4 % Pfandbriefe von 1909, Reihe VIII. M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Verlos. u. Kündig. bis 1920 ausgeschlossen. Eingeführt in Berlin 20./7. 1910 zu 101.50 %; in Dresden 20./6. 1910 zu 101.50 %. Kurs Ende 1910: In Berlin: – %; in Dresden: 101.10 %. Landständische Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen. (Siehe Bd. I, Seite 76.) 4 % Lausitzer Kreditbriefe, Serie VI. M. 30 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 3000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Unverlosbar u. beiderseits unkündbar mit folg. Vorbehalten: Die