10 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Kreis Lebus. 4 % Anleihe von 1910. M. 3 750 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. 4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1920 ab durch Verlos. im Dez. per 1./4. des folg. Jahres mit jährlich mind. 1 % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1961; verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. frühestens zum 1./4. 1925 zulässig. Zahlst.: Seelow: Lebuser Kreiskommunalkasse; Berlin: Delbrück Schickler & Co., F. W. Krause & Co. Bankgeschäft, Nationalbank für Deutschland, Gebr. Schickler. Aufgelegt in Berlin 7./1. 1911 zu 100.50 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verlosten Stücke in 30 J. (F.) Mülhausen i. Els. (Siehe Bd. I, Seite 170.) 4 % Stadt-Anleihe von 1910: M. 2 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1916 ab durch Verlos. im Dez. (zuerst Dez. 1915) per 1./4. des folg. Jahres innerhalb 33 Jahren; vom 1./4. 1916 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6monat. Frist zulässig. Zahlst.: Mülhausen i. Els.: Stadtkasse. Die Anleihe wurde im Februar 1910 von den vereinigten Mülhausener Banken zu 100.51 % übernommen. Kurs in Strassburg i. Els. Ende 1910: 100.50 %. Reichenbach i. V. (Siehe Bd. I, Seite 188.) 4 % Stadt-Anleihe von 1910, Serie V. M. 1 850 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Von 1912 ab durch Verlos. im Mai per 31./12. mit jährlich 2.001 % u. Zs.-Zuwachs innerhalb 28 Jahren bis spät. 1939; von 1912 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6monat. Frist zulässig. Zahlst.: Reichenbach i. V.: Stadthauptkasse; Dresden: Sächs. Bank u deren Fil., Dresdner Bank u. deren deutsche Niederlassungen Von der Anleihe wurde der Restbetrag in Höhe von M. 550 000 im Juni 1910 zu 100.20 % frei- händig verkauft. Die Anleihe wurde an der Dresdner Börse 26./9. 1910 zu 100.60 % eingeführt. Kurs Ende 1910: In Dresden: 100.60 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Mleihen von Korporationen. *Emschergenossenschaft zu Essen-Ruhr. Der Emschergenossenschaft ist durch Gesetz vom 14./7. 1904 die Regelung der Vorflut nach Massgabe eines einheitlichen Projekts u. die Abwässerreinigung im Emschergebiete, sowie die Unterhaltung u. der Betrieb der ausgeführten Anlagen übertragen worden. Das den Provinzen Rheinland u. Westfalen angehörige, 784 qkm grosse Gebiet, liegt zwischen Ruhr u. Lippe u. erstreckt sich von Hörde bis zum Rhein, setzt sich also aus den wichtigsten Stadt- u. Landkreisen des rheinisch-westfäl. Industriegebietes zusammen, die als Genossen mit ihrem gesamten Vermögen u. ihrer Steuerkraft für die Verbindlichkeiten der Genossen- schaft haften. Genossen der Emschergenossenschaft, einer Korporation des öffentl. Rechts, sind die folg. Stadt- u. Landkreise: Landkreis Hörde, Stadt- u. Landkreis Dortmund, Stadt- u. Landkreis Bochum, Stadtkreis Witten, Stadt- u. Landkreis Gelsenkirchen, Landkreis Hattingen, Stadtkreis Herne, Stadt- u. Landkreis Recklinghausen, Stadt- u. Landkreis Essen- Ruhr, Stadtkreis Mülheim-Ruhr, Stadtkreis Duisburg, Stadtkreis Oberhausen, Landkreis Dinslaken mit einem Gesamtsteuersoll von über M. 100 000 000. Die Ausgaben für den Ausbau der Emscher, die Regulierung der Nebenbäche der Emscher u. die Erbauung der Kläranlagen bilden eine Genossenschaftslast. Die Zs. u. Tilgungsbeträge der aufgenommenen Anleihen, die Aufwendungen für die Unterhaltung, die Verwaltung u. den Betrieb der genossenschaftlichen Anlagen, sowie die zur Ansammlung eines Bauerneuerungs- u. Hilfs- fonds erforderl. Mittel werden durch Beiträge der Beteiligten aufgebracht. Diese Beiträge gelten als eine gemeine öffentliche Last u. werden auf Grund eines Katasters durch Ver- mittelung der Genossen — der Stadt- u. Landkreisée, die für etwaige Ausfälle haften – von den Beteiligten eingezogen, nötigenfalls im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Die Genossenschaft hat hiernach die gleichen Besteuerungsrechte wie die Kommunalverbände. Die von der Genossenschaft begebenen Anleihen sind durch Bundesratsbeschluss vom 6./12. 1906 für mündelsicher erklärt worden. 4 % Anleihe von 1910. M. 12 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Jährl. mit 1.05 % u. Zs.-Zuwachs; verstärkte Tilg. oder Kündig. bis 30./9. 1920