―― ―――― 78 Ausländische Eisenbahnen. während sechs Monaten mit Zahlung der Zinsen im Rückstande bleiben oder die Rück- zahlung des Kapitals bei Fälligkeit verabsäumen oder nach Ablauf von sechs Monaten nach durch den Treuhänder oder von Inhabern von mindestens 5 % der durch die Mort- gage gesicherten Bonds, wie vorerwähnt erhaltener schriftlicher Verwarnung verabsäumt Baben, die von ihr gemäss den Bedingungen der Mortgage übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, so kann der Treuhänder das Pfandobjekt meistbietend versteigern, und zwar als Ganzes, ausser falls die Inhaber der Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds den Treuhänder schriftlich ersuchen sollten, den Verkauf in Teilen vorzunehmen. in welchem Falle der Verkauf in solchen Teilen gemacht werden soll, wie in dem Ge- such angegeben sein mag, soweit das Gesetz es zulässt. Sollte die Zahlung eines halb- jährlichen Coupons verabsäumt werden, und ein solcher Coupon für sechs Monate un- bezahlt bleiben, so muss der Treuhänder auf schriftliches Verlangen der Inhaber einer Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds das Kapital für fällig erklären. Die Inhaber von 25 % der ausstehenden Bonds können die Leitung und Kontrolle des gerichtlichen Verfahrens durch den Treuhänder selbst übernehmen, und die Inhaber einer Majorität der ausstehenden Bonds sind berechtigt, den Treuhänder seines Amtes zu entsetzen, und einen anderen Treuhänder an seiner Stelle zu ernennen; jedoch kann solche Entsetzung, solange die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist, nur mit Zu- stimmung derselben geschehen. Sollte die Bahn von ihrem Rechte Gebrauch machen. irgend einen Teil des Eigentums, welcher der gegenwärtigen Bondsemission auf Grund der Hypothek verpfändet ist, zu verkaufen, so muss der Reinertrag des Verkaufes des. selben dem Treuhänder überwiesen werden als Barverbesserungs- und Ausrüstungsfond (cash improvement and equipment fund), und kann sodann zum Ankauf von anderem Eigentum oder von Bonds der gegenwärtigen Emission oder für Verbesserungen oder Ausrüstung gebraucht werden, welche Käufe, Verbesserungen etc. dem Pfandrecht der Hypothek unterworfen werden. Sollte der Ertrag zum Ankauf von Bonds der gegen wärtigen Emission verwandt werden, so sind diese dem Treuhänder zu überliefern und müssen von ihm vernichtet werden. Der Ertrag von Verkäufen der oben erwähnten Ländereien wird demselben Fond überwiesen. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1947, frühere zwangsweise Rückzahlung oder Verlosung ist ausgeschlossen. Zahl- stelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zinsen in Reichsmark zum jeweiligen ungefähren Tageskurse für Gold-Dollars. Verjährung für Zinsen und Kapital 20 J. n. F. Eingeführt in Frankf. a. M. im Nov. 1898, erster Kurs 30./11. 1898: 98.80 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1898–1910: 102, 101.50, 105.50, 104, 102.70, 102.50, 104.50. 104, 102.20, 99, 102.70, 102.30, 101.50 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. 4 % konsolidierte Mortgage Gold Bonds der Oregon Railroad & Navigation Company: Total- betrag $ 24 500 000 in Stücken à $ 1000. Davon in Umlauf am 30./6. 1910: $ 23 380 000. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Das Kapital der Bonds wird ohne vorgängige Kündig. am 1./6. 1946 fällig, vor diesem Termin ist die Ges. durch keinerlei Tilg.-Vorschriften zu einer Zurück- ziehung der Bonds berechtigt. Zahlstellen: Berlin, Frankfurt a. M.: Deutsche Bank. Zahlung der Coupons in Deutschland zum festen Umrechnungssatze von M. 4.20 per Dollar. Kapital und Zinsen sind frei von allen gegenwärtigen oder künftigen Steuern, welche zu zahlen oder einzubehalten der Eisenbahngesellschaft etwa auferlegt werden sollten. Sicherheit: Die Bonds sind sichergestellt durch eine von der Oregon Railroad & Navigation Company am 17. August 1896 bestellte Mortgage auf ihr gesamtes gegenwärtiges und künftiges Eigentum. Nach dem Reorganisationsplan erhielten die Besitzer der 5 % kon- solidierten Mortgage Gold Bonds der früheren Oregon Railway and Navigation Company im Austausch 100 % dieser neuen Bonds. Kurs der 4 % konsolid. Mortgage Gold Bonds Ende 1896–1910: In Berlin: 79.25, 92.40, 99.10, 101, 103.75, 101.50, 100.30, 98.40, 102, 100.50, 98.30, 89.25, 98.10, 96.60, 96 %. —– In Frankf. a. M.: 78.90, 92.25, 99.20, 101.40, 103.70, 101.70, 100.70, 98.30, 102, 100, 99.20, 90, 97.80, 97, 95.50 %. – Ende 1897–1910: In Hamburg: 86.70, 93.25, 100, 101.50, –, –, –, 102, 100.25, 98.50, –, 98, 96, 95.05 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel 3 1 = M. 4.20 gerechnet, vorher in Berlin u. Frankf. a. M. $ 1 = M. 4.25, in Hamburg .39 Verjährung: Die Coupons und das Kapital verjähren nach den Gesetzen des Staate- Oregon nach 10 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Washington nach 6 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Idaho nach 5 Jahren vom Fälligkeitstage an gerechnet. Gewinn und Verlust 1909/10: Brutto-Einnahmen 90 228 092, Betriebsausgaben 46 938 909, Steuern 3 264 348, Netto-Einnahmen 40 024 835, hierzu Zs. im eigenen Besitz befindl. Bonds 1 263 983, Div. auf Aktien and. Ges. 15 298 078, Zs. auf Darlehen etc. 2 559 720, Pacht aus Dampfschiffen 304 800, Verkäufe von unverpfänd. Ländereien u. Baustellen 928, verschied. Einnahmen 87 318, Pachtgelder für gemeinschaftliche Geleise, Bahnhofsanlagen u. andere Fazilitäten 330 548, div. Pachtgelder 42 781, div. Einkünfte 5090 = total $ 59 918 081, hiervon ab Bonds-Zs. 12 455 577, Tilg.-F. 16 013, Pacht für rollendes Material 1 923 096, Pachtzins auf gepachtete Bahn 14 929, 10 % Div. auf St.-Aktien do. 21 703 866, 4 % Div. auf Vorz.-Aktien der Union Pacific Rr. Co. 3 981 760, 4 % Div. auf im Umlauf befindl. Vorz.-Aktien der Oregon Rr. & Navigation Co. 240, div. Ausgaben 2777, bleibt Surplus 19 819 825, hierzu Vortrag 83 007 789, Buchgewinn beim Umtausch von $ 30 231 950 4 % 20 jähr. Convert. Bonds in