Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. beschloss Zwecks weiterer Terrainankäufe abermalige Erhöh. um M. 1 000 000 in 1000 Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1901, begeben zu 101.50 %. Die G.-V. v. 16./6. 1904 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 6 000 000 (auf M. 11 000 000) in 6000 neuen Aktien Lit. F mit Div.-Recht ab 1./1. 1905 zwecks Erwerb von Terrains am Hohenzollerndamm in Schmargendorf von Utz u. Töbelmann für M. 5 628 000 in diesen Aktien, während restl. M. 372 000 an die Berliner Handels-Ges. zu pari gegen Überlassung von 85 % des Agiogewinnes an die Ges. begeben wurden, wodurch derselben M. 316 079 für den R.-F. zuflossen. Anleihen: I. Mit der Berliner Handels-Ges. hat die Ges. Ende 1903 unter Aufhebung früherer Abkommen einen Anleihevertrag im Höchstbetrage von M. 4 000 000 zu 5 % unter günstigen Bedingungen bis 1912 abgeschlossen; hiervon waren 31./12. 1909 M. 2 618 852 in Anspruch genommen. Nicht hypoth. eingetragen. II. Die G.-V. 19./3. 1904 beschloss Ausgabe von 4 %, auf Namen lautenden Schuldver- schreib. à M. 1275 im Gesamtbetrage von M. 1 603 950 zwecks Erwerbs der der Terrain- Ges. am Kurfürstendamm in Liquid. gehörigen 4 % Hypoth. aus deren Liquid.-Masse unter Vorsehung, die Schuldverschreib. aus den Hypoth.-Eingängen bis spät. 1911 durch Auslos. oder Rückkauf zurückzuzahlen. Zs. 2./1., 1./4., 1./7. u. 1./10. Es waren Ende 1909 noch M. 967 725 in Umlauf. Anleihe: M. 7 000 000 in 5 % Schuldverschreib. von 1908, gedeckt durch eine Grundschuld von M. 7 140 000, eingetragen nach M. 2 559 000 auf Grundstücken der Westlichen Boden- Akt.-Ges. in Liqu. zu Berlin, eingeteilt in 7000 Stücke à M. 1000 auf den Namen der Berliner Handels-Ges. u. durch Indossament übertragbar. Zs. 1./3. u. 1./9. Die Teilschuldverschreib. werden am 1./3. 1928 mit M. 1020 für jedes Stück zurückgezahlt. Die Ges. ist indessen be- rechtigt, auch früher die sämtl. Schuldverschreib. oder einzelne Stücke mit M. 1020 für jedes an einem Zinszahlungstage, also an einem 1./3. oder einem 1./9. zurückzuzahlen. Wenn die Ges. von diesem Recht zur früheren Rückzahlung Gebrauch machen will, so hat sie hiervon spätestens 3 Monate vor dem von ihr in Aussicht genommenen Rückzahlungszeitpunkte, also spät. am 1./12., wenn am nächsten 1./3. zurückgezahlt werden soll, oder spät. am 1./6.,; wenn am nächsten 1./9. zurückgezahlt werden soll, der Berliner Handels-Ges. eine schriftl. Kündig. zu erklären. Wenn die Ges. sämtl. Teilschuldverschreib. zurückzahlen will, so hat sie spät. am 15. des Mts., in welchem die Kündig. spät. hat erfolgen müssen, also bis zum 15./12. für eine Rückzahlung am nächsten 1./3. oder bis zum 15./6. für eine Rückzahlung am nächsten 1./9., die rechtzeitig geschehene Kündig. einmal öffentlich bekannt zu machen. Wenn die Ges. nur einen Teil der Teilschuldverschreib. zurückzahlen will, so ist die dem Rückzahlungs- betrage entsprechende Anzahl von Teilschuldverschreib. im Wege der Auslos. zu bestimmen. Die Auslos. müssen in der Zeit zwischen dem 1. u. 12./12., wenn die Rückzahlung am nächsten 1./3., u. zwischen dem 1. u. 12./6., wenn die Rückzahlung am nächsten 1./9. er- folgen soll, vorgenommen werden. Ende 1909 in Umlauf M. 6 115 000. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges., Bank f. Handel u. Ind., Nationalbank für Deutschl., A. Schaaffhaus. Bankverein. Kurs in Berlin Ende 1908–1909: 102.60, 103.25 %. Aufgelegt am 4./5. 1908 zu 100 %. Der Ausgabe dieser Anleihe liegt ein Vertrag zu Grunde, welchen die Handelsges. für Grundbesitz mit der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. auf Grund der Beschlüsse der G.-V. beider Ges. vom 3./2. 1908 abgeschlossen hat. Nach diesem Vertrage soll bis zum 29./2. 1928 die Liqu. der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. von den jeweiligen Vorstandsmitgliedern der Handelsges. für Grundbes. als deren Liqu. besorgt werden. Gleichzeitig übernimmt die Handelsges. für Grundbesitz die allgem. Handlungsunkosten der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. für einen Bauschbetrag von M. 30 000. Die zur weiteren Erschliessung der Liegen- schaften der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. u. zu Ausschüttungen an die Aktionäre erforderlichen Geldmittel beschafft die Handelsges. für Grundbesitz durch Aufnahme der vor- liegenden Anleihe in der Weise, dass die Westliche Boden-Akt.-Ges. in Liqu. für die Berliner Handels-Ges. als Treuhänderin der von der Handelsges. für Grundbesitz dagegen zu über- lassenden Anleihe eine Grundschuld im Betrage von M. 7 140 000 bestellt hat, welche zu 5 % verzinslich, in längstens 20 Jahren rückzahlbar und auf dem grössten Teile der Liegen- schaften der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. unter Freilassung derjenigen Teile ihres in der Nähe des Kurfürstendammes belegenen Baustellenbesitzes, die zunächst verkauft werden sollen, eingetragen ist. Die Handelsges. für Grundbesitz bezieht als Vergütung für ihre Mühewaltung und ihre Risiken einen Gewinnanteil von 15 % desjenigen Überschusses, welcher nach Tilgung sämtlicher Schuldverbindlichkeiten u. Grundschulden u. nach Rück- zahlung des Nennwertes der Aktien der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Lidqu. für deren Aktien verbleiben wird. Die Handelsges. für Grundbesitz hat aus dem vorstehend erwähnten Abkommen mit der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. die Verpflichtung, die allgem. Bureauunkosten der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. zu tragen, ihren sämtl. Vorstands- mitgliedern für die Dauer der Liqu. der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu., nötigenfalls bis zum 29./2. 1928, die Übernahme der Liquidatorentätigkeit zu gestatten u. die Schuld- verschreib. dieser Anleihe ausgefertigt der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. zu über- lassen, welche diese für eigene Rechnung begibt. Die Grundschuld ist eingetragen auf Grundstücke der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu., in der Gemarkung der Stadt Wilmers- dorf, zus. in der Gesamtgrösse an Nettobau- u. Vorgartenland 20 ha 97 dm = 14 106, 66 qR, welche bei der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. nach der Bilanz per ult. 1907 mit ins- gesamt M. 12 541 147 zu Buch stehen. (Inzwischen 1908 1700 qR u. 1909 3670 qR verkauft.) An