3.... . –――― * = ― ――――― §‚―――― =――――― ―― Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Rud. wollskehl, Bank- Dir. Sigmund H. Wormser, Frankf. a. M. Es übernahmen die Inter- nationale Baugesellschaft M. 467 000 Aktien Lit. A und M. 262 000 Lit. B, die Deutsche Vereinsbank M. 2 530 000 Lit. A und M. 1238 000 Lit. B, die übrigen Gründer je M. 1000 Aktien Lit. A. Zweck: Erwerb von Grundstücken, „„ der in der Gemarkung von Frankf. a. M. belegenen Grundstücke, welche die Internationale Baugesellschaft zu Frankf. a. M. von den Erben des am 21. /9. 1904 verstorbenen Rentier Eugen Tornow durch Kaufvertrag vom 2./12. 1907 in Erw artung der Errichtung der Ges. für a angekauft hat; Verwertung und Ausnutzung dieser und anderer noch zu erwerbender Grundstücke in jeder Art, nament- lich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten und sonstigen Anlagen, ferner die Wiederveräusserung im ganzen oder in Parzellen, Aufnahme Gewährung von hypothek. Darlehen sowie die Beteiligung an anderen die Erreichung des Gesellschafts- zweckes fördernden Unternehmungen. Die Ges. ist befugt, Kredit in Anspruch zu nehmen, disponible Barmittel auszuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art, oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehmungen, welche nach dem Ermessen des Vorstandes und des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorst. in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreichung des Ges.-Zweckes angemessen erscheinen. Die seitens der Akt.-Ges. bei deren Gründung von der Internat. Bauges. als auftraglose Geschäftsführerin übernommenen Grund- stücke umfassen die Areale Kartenblatt 195 Parzelle 2 (Grösse 40 ha 57 a 46 qm), Karten- blatt 293 Parzelle 57/41 (29 a 66 qm) u. Kartenblatt 293 Parzelle 59/41 (34 a 94 qm). Aus ihrer Geschäftsführung entstanden der Internationalen B M. 1 906 998 Auslagen, Kosten nebst Zinsen. Der Kaufpreis der angeführten Grundstücke beträgt M. 4 332 813, worauf M. 2500 000 zu 4 % verzinsliche Hypotheken entfallen, die Unkosten, Zinsen etc. belaufen sich auf M. 74 185. Das Gelände umfasst a) südlich der Mainzerlandstrasse und westlich des Taunusbahn- dammes 40 ha 57 a 46 qm, b) an der Cronstettenstrasse 64 a 60 qm, zus. 41 ha 22 a 06 qm. Von dem Gelände –— an der Mainzerlandstrasse – ist das Gebiet nördlich der ver längerten Höchsterstrasse nach dem Vertrage mit der Stadt dem gemischten Viertel „ Die Gesamtabtretung an die Stadt für Strassen und einen öffentlichen Platz beträgt 12 ha 84 a 69 qm, es verbleiben demnach an Baugelände im gemischten Viertel 19 ha 79 a 53 qm und im Fabrikviertel 7 ha 93 a 24 qm. Die Erstellung der Kanalisierung und der Strassen liegt der Ges. ob: dieselbe ist hiernach in der Lage, nach deren Fertigstellung baureifes Gel frei von Kanal- und Strassenbeiträgen zum Verkauf zu bringen. Das „ an der Cronstettenstrasse – ist in der Zusammenlegung begriffen; dasselbe ist frei von Strassenabtretungsverpflichtungen und sind nur * Beiträge für die Kanalisierung und Strassenherstellung zu leisten. Das erste Geschäftsj. 1908 war den Vorbereitungs- arbeiten gewidmet. J. 1909 war es nicht möglich Terrains abzustossen. Beigetragen zu diesem ungünstigen Resultat hat der Umstand, dass der Fluchtlinienplan in dem der Stadt zunächst gelegenen Teil noch immer seiner endg ültigen Feststellung bedarf. Kapital: M. 4 500 000 in 3000 Aktien Lit. A und 1500 Aktien Lit. B à M. 1000. Die Aktien A sind voll eingezahlt, die Aktien B vorerst nur mit 25 %, sodass die Gesamtein- zahlung jetzt M. 3 375 000 beträgt. Näheres betreffs der Aktien B siehe auch unter Gewinnyerteilung. Hypotheken: M. 2 300 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., der event. Überschuss wird zu besonderen Rück- lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Div. kommt nicht zur Ver- teilung. Aus den flüssigen Mitteln, die nach dem Ermessen des A.-R. nicht zum laufenden Geschäftsbetriebe erforderlich sind, sind den Inhabern der Aktien Lit. B, und zwar soweit Aktienurkunden ausgegeben sind, gegen Hinterlegung derselben, bis zur Höhe der über 25 % betragenden Einzahlung, zinslose jederzeit Kündbare Vorschüsse zu gewähren. Die Ges. wird aufgelöst und tritt in Liquidation: a) auf Beschluss der G.-V. gemäss § 24 der Statuten; b) sobald nach Ermessen des A.-R. nach Berücksichtigung der laufenden Ge- schäftsbedürfnisse eine weitere Einzahlung auf etwa noch nicht voll eingezahlte Aktien oder Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse nicht mehr erforderlich ist. Auch in diesem Falle hat der Vorstand ohne Verzug eine G.-V. einzuberufen. Mit Eintritt der Ges. in die Liquidation erlischt, vorbehaltlich der gesetzl. Gläubigerschutzvorschriften, jede etwa noch bestehende Einzahlungspflicht der Aus der Liquidationsmasse werden zunächst an die Aktionäre Lit. B diejenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie eingezahlt sein sollten. Sind Vorschüsse nach § 30 gegeben, so sind sie auf die Rückzahlung zu verrechnen. Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahlungen auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahlungen erstattet sind. Von dem verbleibenden Überschuss erhält der A.-R. 5 %, und der noch verbleibende Rest ist auf alle Aktien gleich- anteilig auszuzahlen, jedoch mit der Massgabe, dass die Aktien Lit. B nur mit demjenigen Prozentsatz, welcher bei Beginn der Kapitalsrückzahlung auf dieselben eingezahlt ist, an dem Gewinn teilnehmen. Die Mitgl. des A.-R. erhalten ausser Ersatz ihrer Auslagen den oben bestimmten Anteil an der Liquidationsmasse. Derselbe wird unter die sämtl. Per- sonen, welche seit der Errichtung der Ges. dem A.-R. angehört haben u. falls eine derselben