660 Diampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. Reisebureau der Firma Carl Stangen in Berlin in Besitz der H. A. L. übergegangen, welche für ihre Zwecke das Haus Unter den Linden 8 in Berlin erworben u. eingerichtet hat. Aus der Firma Carl Stangen ist 1905 eine G. m. b. H. „Reisebureau der H. A. L. vorm. Carl Stangens Reisebureau“ mit M. 600 000 St.-Kap. gegründet, in welche die H. A. L. M. 500 000 Werte eingebracht hat. Im ganzen unterhält die H. A. L. jetzt 56 regelmässige Linien und übt auf mehrere ausländische Rhedereien einen massgebenden Einfluss aus. Die H. A. L. ist mit M. 200 000 bei den Esplanade-Hotels (Deutsche Hotel-A.-G.) in Hamburg u. Berlin beteiligt. In das Jahr 1905 fällt die Beteilig. der Ges. an der auf ihre Veranlassung gegründeten Syndikats-Rhederei G. m. b. H. in Hamburg, die einen Schutzverband Hamburger Rhedereien gegen auswärtige Konkurrenz darstellt. An der von einer grossen Anzahl von Hamburger u. Bremer Reedereien zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegründeten Rhederei-Vereinigung, G. m. b. H., hat sich die Ges. mit 27½ % des mit 50 % eingezahlten Kapitals von M. 6 000 000 beteiligt. Für die von dieser Ges. aufgenommene Prior.-Anleihe von M. 5 000 000 hat die H. A. P. A. G. in Gemeinschaft mit den übrigen Reedereien die solidarische Haftung über- nommen. Die H. A. L. hat in Gemeinschaft mit dem Nordd. Lloyd mit der International Mercantile Marine Co., New Jersey, im Februar 1902 behufs Regelung der gegenseitigen Interessen eine Vereinbarung getroffen. Dieselbe regelt in der Hauptsache die gegenseitige Interessensphäre im nordatlantischen Verkehr, wie dieselbe der bisherigen Entwickelung des Verkehrs ent- spricht, ohne der H. A. L. in der zukünftigen Entwickelung ihrer Linien Beschränkungen aufzuerlegen. Sie trifft ferner Bestimmungen über Interessengemeinschaften und über eine beschränkte Gewinnbeteiligung der International Mercantile Marine Co. an dem Gesamt- ergebnis der H. A. L. Die beiden deutschen Gesellschaften haben sich verpflichtet, dem Syndikate alljährl. denjenigen Anteil an ihrer Div. auszuzahlen, welcher einem Besitze von mind. M. 20 000 000, jetzt M. 26 250 000 in Aktien entsprechen würde. Diese Bestimmung ist in einer Zeit vereinbart worden, als das Akt.-Kap. der beiden deutschen Ges. je M. 80 000 000 betrug. Für den inzwischen eingetretenen Fall einer Kapitalserhöhung ist dem Syndikat das Recht vorbehalten, die Summe, von welcher die ihm zukommende Div. zu berechnen ist, bis auf 25 % des Akt.-Kap. zu erhöhen. Die Gegenleistung des Syndikats besteht darin, dass es sich verpflichtet hat, den beiden deutschen Ges. auf den gleichen Betrag, auf den sie den Div.- Anteil erhält, eine Verzinsung von 6 % aus den Mitteln des Syndikats zu vergüten (für 1908 M. 1 575 000. Der Vertrag ist auf die Dauer von 20 Jahren bis zum 20./2. 1922 ge- schlossen. Es soll aber jeder Partei freistehen, nach dem Verlaufe von 10 Jahren vom 20./2. 1912 ab eine Revision des Vertrages zu beantragen und, wenn diese in zufriedenstellender Weise nicht erzielt werden kann, nach Verlauf eines weiteren Jahres sich von dem Kontratke zurückzuziehen. In Rücksicht auf dieses Syndikatsabkommen beschloss die G.-V. v. 28./5. 1902 u. a. folgende Statutänderung: Die Mitglieder des Vorstandes und A.-R. müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und innerhalb des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz haben. Dem § 17 wurde hinzugefügt, dass der A.-R. den Vors. wie dessen Stellv. ,aus seiner Mitte“ zu wählen hat. Zu § 19, wonach die G.-V. mit absoluter Mehrheit be- schliesst (bei den Wahlen mit relativer) wurden als Ausnahmen hinzugefügt, dass über Abänd. des Gegenstandes des Unternehmens oder über Vereinigung mit einer inländ. Ges. die -Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen A.-K. erforderl. ist. Die Verlegung des. Ges.-Sitzes nach dem Ausland oder eine Abänd. der Klauseln, dass Vorst. u. A.-R. in Deutsch- land wohnende Deutsche sein müssen, oder eine Abänd. der neuen Bestimm. dieses § 19, oder die Auflös. der Ges., können nur dann giltig beschlossen werden, wenn in 2 G.-V. mit einer Zwischenzeit von 6–8 Wochen jedesmal des vertret. A.-K. zugestimmt haben. Der näml. erschwerten doppelten Beschlussfass. bedürfen Beschlüsse der G.-V., welche den Verlust oder die Einschränkung der Selbständigkeit der Ges. zu gunsten ausländ. Unternehmer zur Folge haben würden. Weiter wurde die Verpflichtung zur Versich. bezw. Selbstversich. der Schiffe auch auf diejenigen erstreckt, „deren Risiko die Ges. auf Grund kontraktl. übernommener Ver- pflichtungen ganz oder teilweise trägt.' Zu § 26, betr. die Feststellung des Reingewinnes, ist als Zusatz beschlossen: „Zu den in Abzug zu bringenden Kosten sind auch die Kosten der Be- gleichung derjenigen Verbindlichkeiten zu rechnen, welche sich aus Gewinnbeteiligungsverträgen ergeben, die der Vorst. mit Genehm. des A.-R. mit anderen Ges. abgeschlossen hat.“ Flotte. Die Flotte der Ges. bestand Mai 1910 aus 168 Oceandampfern mit zus. 934 426 Brutto-Reg.-Tons (davon 6 Dampfer mit zus. 71 100 im Bau) u. 217 Flussdampfern, Schleppern, Leichtern etc. mit 44 791 Brutto-Reg.-Tons (zus. also 385 Fahrzeugen mit 979 217 Brutto-Reg.- Tons); Durchschnittsalter der Schiffe 8 Jahre 9 Mon. Befördert wurden 1907–1909 auf 1228, 985, 974 Rundreisen 470 290, 280 404, 320 122 Passagiere u. 6 312 930, 5 572 959, 5 748 680 cbm Ladung. Betriebsanlagen auf dem Lande: Hand in Hand mit der Ausdehnung des Liniennetzes ist die entsprechende Ausdehnung des Landbesitzes und der Landanlagen der Ges. in den letzten Jahren erheblich fortgeschritten. Der Hamburger Kaibetrieb der H. A. L. ist nach Fertigstellung der neuen Hafenanlagen auf Kuhwärder südlich der Elbe Ende 1903 dauernd dahin verlegt worden. Die auf der Veddel erbauten neuen Auswandererhallen sind im Dez. 1901 dem Verkehr freigegeben worden und haben 1905–1907 eine erhebliche Vergrösserung durch Umbau erfahren. Ein neues Verwaltungsgebäude ist auf den Grundstücken Nr. 58, 60, 62 in der Ferdinand-