Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 1904 wurde eine Interessengemeinschaft zwischen der Gelsenkirchener Ges., dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein in Gelsenkirchen u. dem Aachener Hütten-Aktienverein zu Rothe Erde bei Aachen geschlossen. Die Interessengemeinschaft ist, nachdem die G.-V. der beiden anderen Ges. dieselbe genehmigt, lt. G.-V. der Gelsenkirchener Ges. v. 29./10. 1904 ab 1./1. 1905 in der Weise zustande gekommen, dass in Zukunft d. Gesamtgewinn aller3 Ges. zus.geworfen und im Verhältnis von 73.5 Teilen auf Gelsenkirchen, von 31 Teilen auf Aachen und von 25.5 Teilen auf Schalker entfielen. Kündbar ist der Vertrag mit einjähr. Frist, jedoch nicht früher als auf 31./12. 1935. Zur Ausführung der Transaktion erhöhte die Gelsen- kirchener Gesellschaft laut Gen.-Vers. vom 29./10. 1904 ihr A.-K. um M. 50 000 000 auf M. 119 000 000, um den Aktionären der beiden anderen Ges. den Umtausch ihrer Aktien in solche von Gelsenkirchen anzubieten. Die Aktionäre des Schalker Vereins (A.-K. M. 10 200 000) erhielten für nom. M. 1000 ihrer Aktien M. 2500 Gelsenkirchener Aktien mit Div.-Recht ab 1./1. 1905 u. für die Zeit v. 1./7.–31./12. 1904 4 % p. r. t. auf die einzutauschenden Gelsen- kirchener Aktien vergütet, was einem Abfindungskurse von etwa 546 % gleichkam. Die Aktionäre des Aachener Vereins (A.-K. M. 11 500 000) erhielten für nom. M. 1000 ihrer M. 2700 Gelsenkirchener Aktien mit Div.-Recht ab 1./1. 1905 u. 2 % Zinsvergüt. v. 1./7.–31./12. 1904 auf die einzutauschenden Gelsenkirchener Aktien. Der Schalker-Verein hat in den letzten 10 Jahren durchschnittl. 29½, der Aachener 32½ % Div. verteilt. Die Gelsenkirchener Berg- werks-A.-G. forderte im Nov. 1904 die Aktionäre des Aachener Hütten-Akt.-Vereins u. des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins zum Umtausch ihrer Aktien auf. Der Umtausch erfolgte in der Weise, dass auf je M. 4000 v. 1./7. 1904 ab gewinnanteilberechtigte Aktien des Aachener Hütten-Aktien-Vereins je M. 10 800 neue Gelsenkirchener Aktien sowie eine bare Zuzahl. von M. 176, auf je M. 12 000 gleichfalls v. 1./7. 1904 ab div.-ber. Aktien des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins in M. 30 000 neue Gelsenkirchener Aktien u. eine bare Zuzahl. von M. 600 entfiel. Der Schalker Gruben- u. Hütten-Verein stellte dabei die in seinem Besitze befindl. nom. M. 6 511 800 alte Aktien der Gelsenkirchener Ges. mit Div.-Scheinen ab 1905 zu seinem durchschnittl. 201.46 % des Nennwertes ausmachenden Erwerbspreise, gleichfalls zum Zwecke des Umtausches zur Verfüg. Für diesen Betragalso brauchten neue Akt. der GelsenkirchenerGes. nicht ausgegeben zu werden. Der Umtausch wurde insgesamt für nom. M. 11 390 000 Akt. des Aachener Hütten-Act.-Vereins und für nom. M. 10 014 000 Akt. des Schalker Gruben- u. Hütten- Vereins bewirkt. Gemäss vorerwähnten G.-V.-B. u. unter Berücksichtigung der von dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein überlassenen alten Aktien der Gelsenkirchener Ges. hat daraufhin die Ausgabe von nom. M. 48 627 400 neuen Gelsenkirchener Aktien stattgefunden. Diese neuen Aktien wurden zum Nennwerte von einem Konsortium gezeichnet, das dagegen die Verpflichtung übernahm, sie nach Massgabe des vorbeschriebenen Umtauschverhältnisses den den Umtausch beantragenden Aktionären des Aachener Hütten-Actien-Vereins und des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins auszufolgen, sowie die zum Umtausch eingereichten Aachener u. Schalker Aktien, gegen Anrechnung des Nennwertes der für sie ausgetauschten neuen Gelsenkirchener Aktien, an die Gelsenkirchener Ges. zu begeben. Diese Operation ist seither abgewickelt. Sodann sind die an dem Gesamtbetrage von M. 50 000 000, deren Ausgabe vorgesehen war, noch fehlenden Aktien in Höhe von M. 1 372 600 gleichfalls von einem Konsortium zum Nennwerte u. unter der Verpflichtung gezeichnet worden, sie aus- schliesslich zum Zwecke des Umtausches in Aktien des Aachener Hütten-Actien-Vereins u. des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins zu verwenden; das Umtauschverhältnis stellte sich, infolge der gegen das Vorjahr veränderten Div.-Berechnung, nunmehr derart, dass auf je M. 4000 ab 1./1. 1905 div.-ber. Aachener Aktien u. eine zur Verrechnung der in Aktien nicht darstellbaren Spitze dienende bare Zuzahl. von M. 40 M. 10 800 neue ab 1./1. 1905 div.-ber. Gelsenkiychener Aktien, u. auf je M. 12 000 ab 1./1. 1905 div.-ber. Schalker Aktien M. 30 000 neue vom gleichen Termin div.-ber. Gelsenkirchener Aktien entfielen. Das Konsortium hatte sich verpflichtet, die den von ihm gezeichneten Aktien zukommende Div. der Gelsenkirchener Ges. zu vergüten u. die weiter zum Umtausch gelangenden Aachener u. Schalker Aktien gegen Anrechnung des Nennwertes der für sie ausgetauschten neuen Gelsenkirchener Aktien an die Gelsenkirchener Ges. zu begeben. Die Durchführung der Kapitalserhöhung von nom. M. 1 372 600 ist ebenfalls erfolgt. Mit Wirk. ab 1./1. 1907 wurde dann der lt. G.-V.-B. v. 29./10. 1904 abgeschloss. Gemein- schaftsvertrag zwischen den drei Ges. aufgehoben und vollständige Verschmelz. der drei Ges. vereinbart. Die G.-V. v. 12./3. 1907 beschloss deshalb folgendes: I. Mit dem Vorstande des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins einen Fusionsvertrag auf folgender Grundlage abzuschliessen u. danach die Fusion zur Vollziehung zu bringen: a) das Vermögen des sich auflös. Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins wird als Ganzes unter Ausschluss einer Liquidation dieses Vermögens im Wege der Fusion an die Gelsenkirchener Bergwerks Akt.-Ges. übertragen; b) den Inhabern derjenigen Aktien des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins, welche nicht schon im Besitz der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. sind, gewährt diese für jede Schalker Aktie im Nennwerte von M. 1000 nebst Gewinnanteils- u. Erneuerungsscheinen vom 1./1. 1907 ab zwei Gelsenkirchener Aktien im Nennwerte von M. 1200 nebst Gewinnanteils- u. Erneuerungsscheinen vom 1./1. 1907 ab; c) im übrigen erklärt sich die Gelsenkirchener Bergwerks A.-G., als Gegenleistung für die Übertrag. des gesamten Vermögens wegen der ihr infolge ihres Aktienbesitzes in Schalker Aktien zustehenden gesellschaftl. Anteilsrechte, gegenüber dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein für abgefunden. 48*