1190 Cement-, Kalk-, Gips- und Mörtel-Werke etc. bezw. 6327. Grösse des Grundbesitzes ca. 14,6 ha, wovon ca. 13 ha auf Höxter u. ca. 1,6 ha auf Godelheim entfallen; bebaut sind in Höxter ca. 1,2 ha, in Godelheim ca. 0, 15 ha. Die Ges. hat von der Stadt Höxter bis zum 1./1. 1947 das Recht auf Gewinnung von Rohmaterial zur Ver- arbeit. von Cement in aus den der Stadt Höxter gehörigen ca. 22 ha umfassenden Ländereien für jährl. ca. M. 6000 erpachtet. Das für die Fabrikation erforderliche Roh- material wurde bisher ausschliesslich aus diesen erpachteten Brüchen gefördert. Die ausser Betrieb gewesene Godelheimer Fabrikanlage der Ges. wurde lt. G.-V. v. 8./2. 1905 an die neugegründete Godelheimer Lederpappenfabrik G. m. b. H., an der sich die Cementwerke mit M. 30 000 beteiligten, für M. 100 000 verkauft; die Summe ist zu 4½ % an 1. Stelle hypothek. sicher gestellt. Von der Beteil. gelangten 1907 M. 15 000 zur Abschreib., 1909 die Beteil. wieder auf M. 30 000 erhöht. Mit dem Godelheimer Verkauf war ein Ausfall von M. 207 125 verbunden. Der Ges. verblieb in Godelheim noch ein Grundstück im Werte von M. 27 000. Die Ges. gehört dem Rhein.-Westfäl. Cement-Syndikat in Bochum mit 280 000 Fass Beteiligungsziffer an. Absatz 1907–1909 nur 63, 55, 47.34 % der Beteil. Infolge der starken Preisherabsetzung des Cements in 1910 gelangte der restliche Reingewinn von M. 52 588 auf die Aktien nicht zur Verteil., sondern wurde vorgetragen. Kapital: M. 1 200 000 in 1200 Aktien à M. 1000, wovon 1008 Vorz.-Aktien u. 192 St.-Aktien sind. Urspr. A.-K. M. 1 000 000, 1892 herabgesetzt auf M. 800 000 durch unentgeltl. Übergabe von 200 Aktien à M. 1000 seitens der Vorbesitzer, weil die seitens derselben garantierte Produktions- fähigkeit der Werke nicht erreicht wurde. Der durch die Herabsetz. erzielte Buchgewinn wurde mit M. 54084 zur Tilg. der Unterbilanz aus 1892, mit M. 122 235 zu Abschreib. u. mit M. 23 680 zur Stärkung des R.-F. verwandt. Die G.-V. v. 20./4. 1899 beschloss zwecks Vornahme von Neu- u. Umbauten sowie zur Stärkung der Betriebsmittel Erhöhung des A.-K. um M. 400 000 (auf M. 1 200 000) in 400 Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1899, begeben zu 112.50 % an die Berliner Bank. Die G.-V. v. 10./6. 1903 beschloss zwecks Beschaffung von Betriebsmitteln Ausgabe von 1200 Gewinn- anteilscheinen à M. 400, die den Aktionären auf jede Aktie einer bis 31./7. 1903 angeboten wurden. Die Aktien, auf welche das Bezugsrecht ausgeübt ist, sind Vorz.-Aktien geworden. Die Gewinnanteilscheine werden vom Tage der Zahlung aus dem Reingewinne nach Dotier. des R.-F. u. Vornahme der ordnungsm. Abschreib. mit jährl. bis 5 % ohne Nachzahlungspflicht verzinst und jährl. durch Ausl. bis M. 30 000 getilgt, sofern die G.-V. nicht eine stärkere Ausl. beschliesst. Von dem verbleibenden Gewinne erhalten die Vorz.-Aktien 6 % Div. mit Nachzahlungspflicht, sodann die St.-Aktien 4 %, aber erst nach völliger Tilg. sämtl. Gewinnanteilscheine u. ohne Nachz.-Pflicht; danach erhält der A.-R. 8 % Tant., dann die St.-Aktien weiter 2 % Div., der Rest wird unter sämtl. Aktien gleichm. verteilt. Im Falle Auflös. der Ges. werden die Vorz.- Aktien zuerst befriedigt. Gezeichnet wurden 745 Gewinnanteilscheine u. darauf M. 298 000 eingezahlt. Gegen die Beschl. der G.-V. v. 10./6. 1903 war von Hch. Goldschmidt in Hannover Klage erhoben, die aber 1904 zugunsten der Ges. entschieden wurde, worauf Ausreichung der Vorz.-Aktien u. Gewinnanteilscheine erfolgte. Aus den der Ges. durch die Transaktion zugeflossenen baren Mitteln von M. 298 000 wurden M. 207 125 auf das Werk Godelheim abgeschrieben, M. 17 523 dienten zur Deckung des Betriebsverlustes aus 1904, M. 50 000 wurden dem R.-F. u. M. 23 351 dem Disp.-F. zugewiesen. Aus letzterem wurden die Einführungskosten der Vorz.-Aktien an der Berliner Börse A.-K. bis 1906: M. 1 200 000 in 745 Vor/.- Aktien u. 455 St.-Aktien. Die G.-V. v. 2./5. 1906 hat nachträglich Umwandlung von St.- Aktien in Vorz.-Aktien gegen Zahlung 295 je M. 400 beschlossen; Frist 31. 65. 1906. Die so geschaffenen 263 Vorz.-Aktien erhielten keine Gewinnanteilscheine geniessen, aber Div.- Ber. ab 1./1. 1906 mit Nachzahlungsrecht für 1903 u. 1904. Durch diese Einzahlungen hat die Ges. nach Deckung der Kosten von M. 802, welche die Durchführung dieses Beschlusses v. 2./5. 1906 erforderten, M. 104 397 neue Mittel erhalten, von denen M. 30 000 auf Gebäude- und Ofen-Kto, M. 10 000 auf Masch.-Kto, M. 49 999 auf Steinbruch-Kto abgeschrieben sind, während der verbleibende Rest von M. 14 398 dem gesetzl. R.-F. zugeführt worden ist. Gewinnanteilscheine: 745 Stück à M. 400, ausgegeb. zu den 1903 durch Zuzahl. geschaffenen Vorz.-Aktien. Uber die Teilnahme der Scheine am Reingewinn u. = Tilg. durch Auslos. s. unter Kapital. Aus dem Gewinn für 1905–1909 wurden je M. 30 000 zur Hig. der Scheine verwendet, sodass jetzt noch 370 Stück = M. 148 000 vorhanden. Anleihen: I. M. 500 000 in 4½ % Teilschuldverschreib., rückzahlbar zu 105 %, Stücke Lit. A à M. 1000, Lit. B à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. bis 1916 durch jährl. Ausl. im März auf 1. Juli. Ende 1909 noch in Umlauf M. 187 900. II. M. 200 000 in 5 % Oblig., 200 Stück à M. 1000, rückzahlbar zu pari. Zs. 2./1. . 7, Lile zu Pari bis 1915 dürch jährl. Ausl. im März auf 1. Okt. Ende 1909 noch in Umlauf M. 69 000. Zur Sicherheit der beiden Anleihen sind die Immobilien der Ges. belastet mit einer Kautions-Hypothek über M. 575 000 und einer Darlehens-Hypothek über M. 200 000. Die nach Aufnahme der Anleihen erworbenen Grundstücke werden von den Hypoth. nicht ergriffen. Der Ges. steht das Recht zu, die jährl. Tilgungsbeträge beliebig zu verstärken oder auch die gesamten noch ausstehenden Anleihebeträge nach zuvoriger dreimonat. Kündigung zurückzuzahlen. Zahlst.: Gesellschaftskasse; Hannover: A. Spiegelberg. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., bis 5 % Zs. an Gewinnanteilscheine ohne Nachzahlungs- Pflicht, sodann Auslos. bis M. 30 000 event. mehr Gewinnanteilscheine, 6 % Div. an Vorz- Aktien mit Nachzahlungspflicht; weiter 4 % Div. an St.-Aktien, aber erst nach völliger