1484 Papier-, Pappen- und Cellulose-Fabriken. Kais. Rat Pietzner, Hof- u. Gerichtsadvokat Dr. F. Sanders, Wien; Louis Goffart, Brüssel; Kaufm. G. Kleffel, Berlin; Carl Christensen, Helsingör. Zahlstellen: Dresden u. Wien: Gesellschaftskassen: Dresden: Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Rheinische Emulsions-Papier-Fabrik, Actiengesellschaft in Dresden. Gegründet: In Cöln 25./6. 1901 bezw. 20./2. 1902 mit Wirkung ab 1./1. 1901; eingetr. 27./3. 1902. Gründung s. Jahrg. 1902/1903. Letzte Statutänd. 26./3. 1904 (wonach auch der Sitz der Ges. nach Dresden verlegt wurde), 3./7. 1905, 28./1. 1907, 31./7. 1909. Die Rhein. Emulsions-Papierfabrik (Hch. Stolle) G. m. b. H. zu Köln-Ehrenfeld brachte in die Ges. ein die in Köln-Ehrenfeld, Geisselstr. 64 u. 64 I beleg. Grundstücke samt den darauf befindl. Baulichkeiten und allem Zubehör, Maschinen etc. zum Preise von M. 100 000, das ebenda Geisselstr. 64 belegene hypoth.-freie Grundstück zum Preise von M. 39 559.66, ausserdem Maschinen zum Preise von M. 10 982.15, Utensil. M. 3166.39, Kassa, Wechsel M. 4704.64, ausstehende Forder. M. 28 659.34, Vorräte M. 25 831.20, zus. M. 212 903.38. – Die Firma Dr. Opitz & Co. in München brachte in die Ges. ein: Masch. M. 11 458, Utensil. M. 2372.72, Kassa u. Wechsel M. 3550.74, ausstehende Forder. M. 26 331.14, Vorräte M. 20 004.77, zus. M. 63 717.37. Gegen diese Einlagen im Werte von zusammen M. 276 620.37 gewährte die Ges. a) der Rhein. Emulsions-Papierfabrik (Hch. Stolle) G. m. b. H. durch Übernahme von Kredit. zur eigenen Vertretung M. 3099.83, durch Über- nahme einer Schuld der genannten Inferentin an das Gründerkonsortium der beabsich- tigten, jedoch nicht zustande gekommenen Emulsions-Albumin-Papier-A.-G. zur eigenen Vertretung M. 98 257.49, durch Barzahlung M. 4546.06, durch Gewährung von 107 Aktien à M. 1000 = M. 107 000, zus. M. 212 903.38; b) der Firma Dr. Opitz & Co. in München durch Übernahme von Kredit. zur eigenen Vertretung M. 22 727, durch Barzahlung M. 989.68, durch Gewährung von 40 Aktien à M. 1000 = M. 40 000, zus. M. 63 716.68. Zweck: Herstellung u. Vertrieb photogr. Papiere, Trockenplatten u. andererverwandter Produkte. Im Okt. 1903 kam die in Dresden-Reick neu errichtete Fabrik in Betrieb, in der be- sonders Bromsilberpapier hergestellt wird. Kapital: M. 400 000 in 400 gleichberechtigten Aktien à M. 1000. Urspr. M. 150 000 in 150 St.-Aktien. Die G.-V. v. 26./3. 1904 beschloss Ausgabe von M. 100 000 Vorz.- Aktien (div.-ber. ab 1./1. 1904), die aus dem Reingewinn 5 % Vorz.-Div. vorweg er- halten (ohne Nachbezugsrecht) und im Falle Auflös. der Ges. zuerst befriedigt werden sollen. Von diesen Vorz.-Aktien wurden M. 25 000 dem Bankhause Gebr. Arnhold in Dresden zu pari überlassen. Die übrigen M. 75 000 wurden den St.-Aktionären 11./5.–20./6. 1904 2: 1 zu pari angeboten. Diejenigen St.-Aktien, auf welche das Bezugsrecht ausgeübt wurde, erhielten das Recht als Vorz.-Aktien; jede bezog. Vorz.-Aktie erhielt 1 Genusssch. franko valuta. A.-K. somit M. 238 000, und zwar M. 214 000 in 214 Vorz.-Aktien und 24 St.-Aktien. Die a. o. G.-V. v. 28./1. 1907 beschloss Erhöhung des A.-K. von M. 238 000 um M. 162 000 (auf M. 400 000) in 162 Aktien à M. 1000, übernommen von Gebr. Arnhold in Dresden zu pari zuzügl. Stempel mit der Verpflichtung, sie den alten Aktionären zu 105 % zuzügl. Akt.-Stemp. 5: 3 anzubieten; von diesen neuen Aktien sind M. 112 000 noch nicht eingezahlt. Dieselbe G.-V. beschloss auch Gleichstellung sämtl. Aktien. Genussscheine: Es wurden 700 Stück Genussscheine ausgegeben, 350 Stück auf den Namen der Rhein. Emulsions-Papierfabrik (Hch. Stolle) G. m. b. H., 300 Stück auf den Namen der Firma Dr. Opitz & Co., sowie 50 Stück auf den Namen des Hch. Stolle zu Bonn lautend und sämtl. durch Indossament übertragbar. Diese Genussscheine wurden den- jenigen, auf deren Namen sie lauteten, als Gegenleistung für die in § 31 IV des Gesell- schaftsvertrages erwähnten Einlagen bezw. als Entschädigung für langwierige und kost- spielige Versuche gewährt. Ein jeder dieser Genussscheine berechtigt den legitimierten Besitzer desselben a) den nach Massgabe von $§ 28 des Gesellschaftsvertrages darauf ent- fallenden Gewinnanteil gegen Abgabe des betr. Gewinnanteilscheins, sowie b) den nach dem folg. Absatze darauf entfallenden Anteil am event. Liquidationserlöse gegen Abgabe des betr. Genussscheins samt Erneuerungsscheins und Gewinnanteilscheinen zu erheben. Bei einer etwaigen Liquidation der Ges. entfällt nämlich auf die Gesamtheit der Genuss- scheine die Hälfte des nach Berichtigung der Gesellschaftsschulden und Erstattung der von den Aktionären auf das A.-K. geleisteten Einzahlungen verbleibenden Gesellschafts- vermögens. Die Genussscheinbesitzer haben dagegen keinerlei Aktionärrechte, insbes. kein Stimmrecht in den Gen.-Vers. der Aktionäre. Während der ersten sieben Geschäftsjahre, zuletzt für 1907, erhält von dem nach § 28 Nr. 1, 2 u. 3 des Gesellschaftsvertrages verbleib. Betrage Hch. Stolle, früher in Köln-Ehrenfeld, jetzt in Bonn, 10 %, hierauf bis zu M. 4 an jeden Genussschein. Als- dann wird ein als Div. für die Aktionäre bestimmter Betrag von 4 % des eingezahlten A.-K. abgezogen. Aus dem alsdann verbleib. Betrage erhält der A.-R. eine Tant. von 10 % dieses Betrages, während ein als fernere Div. für die Aktionäre bestimmter Betrag von 1 % des eingezahlten A.-K. abgezogen wird; Überrest zu zwei Dritteln den Aktionären, das weitere Drittel ist zur Tilg. der Genussscheine durch Auslos. u. durch Einlös. der gelosten Genussscheine mit M. 100 pro Stück zu verwenden. Unvyerteilbare