3 1968 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Berlin-Charlottenburger Strassenbahn in Berlin, ―–M. Leipziger Platz 14 u. Vossstrasse 23. Gegründet: 1865 als Berliner Pferde-Eisenbahn-Ges. J. Lestmann & Co., Kommandit-Ges. auf Aktien. Die G.-V. v. 26./9. 1894 beschloss Umwandlung in eine A.-G. unter der jetzigen Firma. Letzte Statutänd. v. 29./6. 1900 u. 14./4. 1910. Zweck: Herstellung, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung, sowie die Erlangung von Konc. für Strassenbahnen, ferner Herstellung von Anlagen für elektr. Beleucht. und Kraftübertragung und Betrieb aller diesbezügl. Geschäfte. Im Jahre 1909 waren folgende Linien in Betrieb: 1) Strassenbahnhof Charlottenburg- Kupfergraben, 2) Kupfergraben-Ludwigkirch-Platz, 3) Spandauerbock- Lützowplatz- Dönhoffsplatz u. Kirschenallee-Dönhoffsplatz, 4) Halensee-Kupfergraben, 5) Stadtbahnhof Charlottenburg-Strassenbahnhof, 6) Wilmersdorferstr.-Kurfürstendamm, 7) Stadtbahnhof Charlottenburg-Stettiner Bahnhof, 8) Amtsgericht Charlottenb.-Ringbahnhof Wilmersdorf- Friedenau. Länge des Bahnnetzes ca. 75 km. Neue Linien sind in Aussicht genommen. Auf der Hauptlinie Berlin-Charlottenburg wurde im Sommer 1897 der elektrische Be- trieb eingeführt, der dann bis 1900 auf allen Linien zur Anwendung gekommen ist. Der Betrieb erfolgt grösstenteils durch oberirdische Stromzuführung. Die noch mit Accumulatoren befahrenen Linien mussten nach Verfügung v. 17. Juli 1901 ebenfalls für oberirdische bezw. auf wenigen kurzen Strecken auch für unterirdische Stromzuführung eingerichtet werden, was 1902 geschah. Der elektr. Strom für die in Charlottenburg beleg., sowie für einen Teil der in Berlin betriebenen Linien wird aus der eigenen Kraftstation der Ges. am Spreeufer in Charlottenburg bezogen. 1900 fand eine engere Angliederung des Unternehmens an die Grosse Berliner Strassenbahn statt, wodurch ermöglicht wurde, mehrere Verkehrslinien im Anschluss- betrieb mit günstigem Erfolge einzurichten. Beförderte Personen 1895–1909: 6 998 555, 7576 573, 7 954 439, 10 290 230, 11 042 215, 13 685 040, 14 788 215, 14 412 000, 15 736 000, 17 123 000, 19 567 000, 24 320 000, 24 870 000, 26 350 000, 27 415 000. Einnahmen 1899–1909: M. 1 177 513, 1 446 093, 1 641 265, 1 501 547, 1 601 953, 1 737 870, 1 978 014, 2 462 621, 2 517 937, 2 674 776, 2 749 452. Wagenpark: 106, Motorwagen, 89 Anhängewagen. Auf Grund des mit der Stadtgemeinde Berlin abgeschlossenen Vertrages wurde im Beginn des Jahres 1903 auf den durch den Tiergarten verkehrenden Linien der Einheits- tarif zur Einführung gebracht. Die hierdurch sich ergebenden Einnahmeausfälle konnten bisher durch die eingetretene Verkehrsvermehrung keine volle Deckung finden, doch hofft die Ges. ab 1909 wieder Div. zahlen zu können. Die staatl. Konc. wurde 1900 auf 50 Jahre bis 31./12. 1949 mit der Massgabe erteilt, dass die Ges. verpflichtet ist, auf Erfordern der Genehmigungsbehörde die Verlängerung derjenigen kleinbahngesetzl. Zustimmungserklärungen der zur Unterhaltung der mit- benutzten Strassen und Wege nach öffentl. Recht Verpflichteten, die z. Z. auf einen kürzeren Zeitraum lauten, im Wege der freien Vereinbarung oder der kleinbahngesetzl. Ergänzung rechtzeitig herbeizuführen. Koncessionsdauer nach dem neuen Vertrage von 1900 für das Weichbild Berlin bis 1919 bezw. mit dem Recht der gegenseitigen Mitbenutzung der Linien bis 1937; für die Hauptlinie Bahnhof Thiergarten-Sophie Charlottenstrasse bis 1. Okt. 1937, ebenso für die übrigen Linien im Weichbild Charlottenburg und in Wilmersdorf. Laut Vertrag mit der Stadt Berlin hat die Ges. eine jährl. Abgabe von 8 % des Bruttogewinns zu zahlen. Bis zum I1. Okt. 1912 ist an die Stadtgemeinde Charlottenburg für die Benutzung der Strassen eine feste Abgabe von M. 2 bezw. M. 4 für das laufende Meter Doppel- geleises zu entrichten, während von dem genannten Zeitpunkt ab eine Abgabe von der Bruttoeinnahme zu zahlen ist, welche bis zum 1. Okt. 1920 6 %, von da ab 8 % beträgt, mind. aber M. 6 für das laufende Meter Doppelgeleis. In der Gemeinde Wilmersdorf sind bis zum 31. März 1912 1 %, vom 1. April 1912 bis 31. März 1920 3 %, mind. aber M. 3000, vom 1. April 1920 bis zum 1. Ökt. 1937 5 %, mind. aber M. 6000 von den auf das Wilmersdorfer Gebiet entfallenden Brutto- einnahmen zu leisten. Eine Beteiligung am Reingewinn findet in den Gemeinden Charlottenburg und Wilmersdorf dagegen überhaupt nicht statt. Die Ges. bleibt nach dem Vertrage mit der Stadt Berlin berechtigt, die Betriebskraft für die bisher betriebenen Strecken ihrem eigenen Kraftwerke in Charlottenburg zu entnehmen und die dem letzteren entnommene Accumulatorenkraft auch auf den neuen Linien zu verwenden. Dasselbe gilt auch für das in Wilmersdorf belegene Betriebsnetz; für die neuen Linien in Charlottenburg braucht die Ges. den Strom nur dann von der Stadt zu entnehmen, wenn letztere denselben unter gleich günstigen Bedingungen liefert, wie die Ges. den- selben sich selbst herzustellen vermag. Vertragsmäss. Abgaben an die verschiedenen Gemeinden 1905–1909: M. 127 175, 145 874, 149 392, 143 770, 169 898. Nach Ablauf der bestehenden Koncessionen sind die Gemeindebehörden berechtigt, den Bahnkörper, Geleise mit Unterbau, unentgeltlich zu übernehmen, oder die Ges. anzuhalten, dass sie die Strassen unter Entfernung der Bahn auf ihre Kosten nach Vor- schriften der Strassenbau-Polizei wieder in guten Zustand versetzt. Im ersteren Falle