Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1999 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 5423, Kursverlust 25, Darlehns-Zs. 26 401, 2. Ern.-F. 12 214, z. Spez.-F. 168, z. Amort.-F. 8962, Gewinn 34445. – Kredit: Vortrag 822, Zs. 593, Betriebsüberschuss 86 223. Sa. M. 87 639. Dividenden: 1902–1903: 4 % Bau-Zs. pr. r. t.; 1904–1909: St.-Aktien Lit. A: 1, 1½, 1% %%%%%% 0 %; St.-Aktien C: 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Coup. Verj.: 4 J. (K.). Direktion: Dir. Moritz Neufeld, Frankf. a. M.; Oberst z. D. Theod. Mende, Cassel-W. Aufsichtsrat: (5–15) Vors. Dr. Alfred Parrisius, Frankf. a. M.; Bank-Dir. Carl Eckhard, Dir. Gust. Behringer, Frankf. a. M.; Fabrikant Louis Rivoir, Cassel; Lehrer Carl Müller, Balhorn; Geh. Baurat Ed. Stiehl, Landrat Rabe von Pappenheim, Reg.-Rat von Bergen, Otto Sommerlad, Cassel; Lehrer Wilh. Weidemann, Grossenritte; Reg.-Baumeister a. D. Franz Holzapfel, Frankf a. M.; Bürgermeister Skorczewski, Naumburg. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Akt.-Ges. f. Bahn-Bau u. Betrieb. Coblenzer Strassenbahn-Gesellschaft in Coblenz. Gegründet: 30./9. 1886; eingetr. 4./10. 1886. Letzte Statutänd. 20./4. 1900, 12./4. 1905 u. 2/5 8. Zweck: Errichtung, Erwerbung u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güter- beförderung, sowie die gewerbsmässige Erzeugung u. Ausnutzung elektr. Stromes. Die Um- wandlung vom Pferde- in elektr. Betrieb fand im Laufe der 3 ahre 1898–1900 statt; der elektr. Verkehr wurde im Januar 1899 bereits teilweise aufgenommen. Jetzige Linien: Rhein- Schützenhof; Goebenplatz-Schützenhof; Schützenhof- Capellen; Plan-Neuendorf; Plan-Metter- nich; Herz-Jesu-Kirche-Gülser Fähre; Hauptbahnhof-Ehrenbreitstein; Ehrenbreitstein- Vallendar-Bendorf-Sayn; Ehrenbreitstein- Arenberg; Festhalle-Niederlahnstein; Vallendar- Höhr-Grenzhausen. Der Umfang des Bahnnetzes betrug Anfang 1910 an Geleislänge 55.68 km. Die Ges. giebt von ihrem Elektr. -Werk elektr. Licht u. Kraft an Private ab. Einnahme aus dem Personenverkehr 1901–1909 M. 304 222, 455 940, 524 115, 620 901, 680 495, 752 583, 821 653, 862 273 379 383. Personen: 3 381 317, 3 647 168, 4 536 711, 5513 394, 6 15059 995 6.706 184, 7 293 130, 7 664 344, 7 803 483. Stromabgabe 1901––1909: 561 345, 601 800, 678 020, 757 688, 861 992, 936672, 0% 959 1141 725, 1188 952 K.-W.-St. An das Licht- u. Kraftnetz sind angeschlossen: 38 989 Glühlampen, 628 Bogenlampen, 293 Motore mit 1020 PSs. Wagen- park: 80 Motorwagen, 36 Anhängewagen, 13 Wagen für Güterverkehr u. verschied. Arbeits- wagen etc. Personal der Strassenbahn 1909: 500. Die Konzessions-Grundlagen des Unternehmens sind im wesentlichen folgende: Seitens der Aufsichtsbehörde sind am 1./1. 1904 die bis dahin für jede einzelne Linie besonders erteilten Genehmigungsurkunden durch eine das Gesamtnetz umfassende Urkund- mit einer Dauer bis 1./1. 1964 ersetzt worden. Die später erbauten Linien sind durch Nach- träge mit gleicher Dauer genehmigt worden. Seitens des Provinzial- Verbandes der Rheine Provinz ist die Erlaubnis zur Benutzung der vom linksrheinischen Netze in Anspruch ge- nommenen Provinzial-Strassenstrecken bis 1940, die der rechtsrheinischen Strassenstrecken von Ehrenbreitstein-Arenberg bis 1951, Vallendar-Niederlahnstein bis 1952, Vallendar-Sayn bis 1952 u. Vallendar-Höhr bis 1957 erteilt. Seitens des Bezirksverbandes des Regierungs- bezirkes Wiesbaden ist die Genehmigung zur Benutzung der Bezirksstrasse von Horchheim- Niederlahnstein bis 1952 u. Vallendar-Höhr bis 1964 erteilt worden. Beiden Verbänden ist das Erwerbsrecht vom 1./1. 1925 ab zu den im Kleinbahn-Gesetz für den Erwerb von Klein- bahnen durch den Staat festgesetzten Bedingungen eingeräumt worden. Für die Benutzung der Provinzial- bezw. Bezirksstrassen ist erst ein Entgelt zu entrichten, wenn der Rein- gewinn mehr 6 % des Anlagekapitals beträgt, u. zwar in Höhe von 20 % des nach einer 6 % Verzinsung des Anlagekapitals sich ergebenden Überschusses. Die urspr. von der Stadt erteilte Konzession zum Betriebe von Strassenbahnlinien mit Pferden galt bis zum 17./9. 1924 u. ist durch einen Nachtrag vom 1./10. 1897 ergänzt worden, durch welchen der Ges. die Einführung des elektr. Betriebes unter Verlängerung der Konc. bis zum 23./6. 1932 u. die Abgabe von elektr. Strom an Dritte auf die gleiche Dauer gestattet wurde. Der Stadt ist das Recht eingeräumt, bei Ablauf dieser Koncessionszeit die gesamten Anlagen mit dem bewegl. Material bezw. einzelne Teile der Anlagen mit dem zugehörigen bewegl. Material zum Taxwerte zu erwerben. Die Übernahme der zur Centrale gehörigen Grundstücke, Gebäude u. Masch. ist jedoch einer freien Vereinbarung zwischen Stadt u. Ges. vorbehalten worden. Die Stadt kann ferner schon vor Ablauf der genannten Koncessions- dauer – u. zwar zuerst am 1./10. 1917 u. dann nach Ablauf von weiteren je 5 Jahren — die Abtretung der gesamten auf städtischem Gebiete liegenden Betriebsanlagen verlangen, in welchem Falle der Ges. derjenige von einer Sachverständigen-Kommission festzusetzende Wert zu erstatten ist, welchen dieselben für den Weiterbetrieb haben; darüber hinaus hat die Stadt in diesem Falle der Ges. noch eine jährl. Entschädigungssumme bis zum Ablauf der Konc, zu zahlen, welche 30 % der durchschnittl. Betriebseinnahme der letzten 5 Jahre vor der Übernahme betragen soll. Ferner ist der Stadt noch das Recht eingeräumt, vom 1./10. 1907 ab jederzeit nach erfolgter halbj. Kündig. die Erlaubnis zur Stromabgabe an Dritte unter Eintritt in das zwischen den Konsumenten u. der Ges. bestehende Stromliefe- rungs-Verhältnis zu widerrufen, wobei sie das zur Stromabgabe dienende gesonderte Leitungs-