Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. nahme: a) der Grundstücke mit Gebäuden u. den in denselben befindl. masch. Einricht. sowie allem sonst. Zubehör; b) der in den letzten 5 Jahren neubeschafften Motorwagen. Die Stadt ist aber berechtigt, die Grundstücke und Gebäude und die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen zur Taxe zu übernehmen. Ausserdem ist die Stadt befugt, die gesamten Anlagen nach Ablauf von 20, 25, 30 bezw. 35 Jahren nach Taxwert zu erwerben. In diesem Falle hat die Stadt die vorher sub a gedachten Grund- stücke, Gebäude, sowie die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen jeden- falls zur vollen Taxe zu übernehmen. Für die übrigen Anlagen zahlt die Stadt bei dem Erwerbe nach 20jähr. Betriebe den vollen Taxwert, nach 25jähr. , nach 30 jähr. ½, nach 35jähr. ¼ des Taxwertes. Ausserdem hat sie noch ein Vielfaches des Reingewinnes, der nach dem Durchschnitts- Ergebnis der letzten fünf Jahre vor der Überlassung zu ermitteln ist, zu zahlen, und zwar wenn die Überlassung der Anlage stattfindet: nach 20jähr. Betriebe den 13 fachen Betrag, nach 25 jähr. den 10 /fachen Betrag, nach 30 jähr. den 8 fachen Betrag, nach 35 jähr. den 4½ fachen Betrag des Reingewinnes, als welcher der Überschuss der Betriebs- Einnahmen über die Betriebs-Ausgaben abzügl. 4½ % Zs. des Einlage-Kapitals einschl. der Abschreib. und Schuld-Zs. anzusehen ist. Ausserdem erlöschen die Rechte des Unternehmers, wenn derselbe den Betrieb ganz oder auch nur einzelner Teile ohne Genehm. der Stadt einstellt, oder wenn derselbe seinen Verpflichtungen trotz schriftlichen Erinnerns nicht innerhalb der zu stellenden Frist nachkommt, oder wenn die zum Betriebe erforderlichen Mittel durch Beschlagnahme oder sonstwie ihrer Bestimmung entzogen werden, oder endlich, wenn seitens des Königl. Ministeriums dem Rate die Zurücknahme der erteilten Genehm. aufgegeben wird. Erklärt in einem dieser Fälle der Rat das Erlöschen der Konzession, so kann er sich in den Besitz der Anlage mit allem Zubehör setzen. Er hat alsdann den durch Sach- verständige festzustellenden Wert der Gesamtanlage zu vergüten, wie dieser Wert sich ohne Verwendung der betreffenden einzelnen Gegenstände der Gesamtanlage beim Er- löschen der Konzession herausstellt. Für die Benutzung der Strassen während des Betriebes hat die Ges. nach Ablauf der ersten 3 Jahre von der tatsächlichen Eröffnung der ersten Strecke an gerechnet (also ab 1899) 2 % der Bruttoemnahmen, nach je 5 Jahren um 1 % steigend, bis zu 5 % der Bruttoeinnahmen an die Stadt zu entrichten; 1900–1909: M. 33 584, 33 315, 33 318, 35 856, 50 664, 62 608, 66 957, 74 865, 80 311, 105 946. Im Hinblick auf diese Rechte der Stadtgemeinde schreibt der Ges.-Vertrag vor, dass zur Sicherstellung der Aktionäre ein Tilg.-F. gebildet wird, dem die Rücklagen zu überweisen sind, welche durch Abschreib. auf Bahnkörper, Grundstücke und Wagen alljährlich angesammelt werden; auch die Zs. dieses Fonds sollen dem letzteren all- jährlich gutgeschrieben werden. Zu Gunsten der Stadtgemeinde sind aus Anlass des Baues und Betriebes der Strassenbahn für Neuherstellung, Unterhaltung und Reinigung der innerhalb des Stadt- gebiets benutzten Strassen, sowie an besonderen Abgaben im Jahre 1908 folgende Summen von der Ges. aufgewendet worden: An anteiligen Kosten bei Neupflasterungen M. 93 457, für Unterhaltung der Fahrbahn innerhalb des Bahnkörpers M. 76 277, für Reinigung der Fahrbahn innerhalb des Bahnkörpers M. 54 035, vertragsm. Abgabe M. 105 311 (s. auch oben), demnach zus. M. 329 716. Seit Bestehen der Ges. bis zum Schlusse des Jahres 1909 sind für die erstgedachten Zwecke zus. M. 3 462 683 verausgabt worden. Kapital: M. 8 000 000 in 8000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 250 000, erhöht lt. G.-V. v. 18./3. 1910 um M. 1 750 000 in 1750 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1910, übernommen von der Allg. Deutschen Credit-Anstalt zu 110 %, angeboten den alten Aktioären 4:1 v. 7.–22./4. 1910 Anleihe: M. 4 000 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1897, wovon 16./9. 1897 M. 3 000 000 zu 102.50 % u. 23./3. 1899 M. 1 000 000 zu 102 % aufgelegt wurden. 2000 St. über je M. 1000 Lit. A Nr. 1–2000 u. 4000 St. über je M. 500 Lit. B Nr. 1–4000, lautend auf die Allg. Deutsche Credit-Anstalt u. durch Indossament übertragbar. Zs. 1./7. u. 2./1. Tilg. lt. Plan ab 1902–36, kann ab 1907 verstärkt werden. Verlos. spät. Sept. (zuerst 1901) auf 2./1. Verst. Tilg. ab 1907 zulässig. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. n. F. Zahlst.: Leipzig: Gesellschafts- kasse, Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Deutsche Bank; Breslau: Schles. Bankverein. In Umlauf Ende 1909: M. 3 493 500. Kurs Leipzig Ende 1897–1909: 103.25, 103, 100.50, 98, 95.25, 99, 101.50, 101.70, 101.90, 101.50, 98.75, 100.50, 100.60 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Febr.-April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Dotierung des Ern.-F. u. Tilg.-F., vom verbleib. Betrage 5 % zum R.-F., bis 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Jahresvergütung von M. 6000), 10 % zu Grat. an Beamte und zur Bildung eines Unterstütz.-F., Überrest Super-Div. – Tant. an Vorst. und Beamte wird als Geschäftsunkosten verbucht. Bilanz am 31. Dez. 1909: Aktiva: Grundstücke 807 486, Gebäude 1 143 707, Bahnanlage 7 338 937: (Oberbau 1 930 490, Bahnkörper 3 805 903, Stromzuführung 1 602 543), Kraftstations- Masch. 792 597, Wagen 2 373 354, Werkstatteinricht. 85 559, Dienstbekleidungen 35 000, Fahr- dienst-Utensil. 3167, Werkzeug u. Geräte 5595, Streckenausrüstung 4806, Mobil. 4721, Kaut.- Effekten 107 287, Haus Kurprinzstr. (abz. 100 000 Hypoth.) bleibt 116 373, Kassa 11 643, Bank- guth. 67 099, Debit. 4860, Effekten 3764, Feuerversich. 4296, Betriebsmaterial. 159 579, Bahn-