— ... 8 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2081 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Disagio auf Obligat. 150 000, Handl.-Unk. 1550 034, Fabrik-Unk. 3 338 460, Erovis. 525 366, Patent-Unk. 64 547, Steuern 262 619, Zs. 155 955, Gewinn 5 228 483. – Kredit: Vortrag 221 450, Geschäfts-Gewinn 11 054 017. Sa. M. 11 275 467. Kurs: In Dresden Ende 1896–1909: 264, 298.50, 286, 277, 295, 269, 265, 274.50, 340, 328, 299, 270, –, 309.50 % (junge 301 %). Eingef. 1896 zu 200 %. – In Berlin Ende 1903–1909: 276.50, 343.50, 328.75, 297, 269.75, 269, 310 % (junge 302 %). Zugel. April 1903; erster Kurs 28./5. 1903: 225 %. – Zulassung in Frankf. a. M. im Nov. 1905 bezw. Febr. 1907 erfolgt. Kurs daselbst Ende 1905–1909: 328, 296.75, 268, 269, 309.50 % (junge 303.50 %). – Die Aktien Nr. 14 001–21 000 sind an den Börsen seit Juni 1909 lieferbar. – Die sämtlichen M. 21 000 000 Aktien wurden im Juni 1909 auch in München eingeführt. – Die Zulassung der Aktien zum Terminhandel ist beantragt. Diridenden 1894–1909: 5, 6, 14, 16, 18, 22, 23, 17, 17, 17, 18, 18, 18, 18, 18, 18 % (junge 9 %). Coup.-Verj.: 4 J. (K.). Vorstand: Gen.-Dir. Sigm. Bergmann; Dir. P. Berthold, Dir. Jack Hissink. Prokuristen: Max Hoffmann, Herm. Beyer, Rob. Schwarz, Alb. Graf, Fritz Janssen. A. Bundzus, E. Niekrentz, Phil. Reuter, Dr. Paul Emden, Theophil Fuss, Georg Ambach, Carl Borchardt, Ernest Morgan, Dr. jur. Herbert Rossner, Oskar Stegemann, Max Hülsenbeck. Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Wirkl. Geh. Rat Fr. Wilh. von Loebell, Exc., Berlin; Stellv. Komm.-Rat Jos. Pschorr, München; Komm.-Rat Gen.-Konsul Rud. von Koch, Geh. Rat Alex. Schöller, Gen.-Dir. Komm.-Rat Paul von Gontard, Berlin; Konsul Bank-Dir. Charles Palmieé, Dresden; Komm.-Rat Reinhard Effertz, Unna-Königsborn i. W.; Landrat a. D. Bank-Dir. Dr. jur. W. Langen, Cöln; Komm.-Rat Peter Klöckner, Duisburg. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Deutsche Bank, Disconto-Ges.; Dresden: Allg. Deutsche Credit-Ansfalt; München, Dresden, Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin u. Cöln: A. Schaaffh. Bankverein; Hannover: Bernhard Caspar. 0 0 % 0 0 Deutsch-Ueberseeische Elektricitäts-Ges. in Berlin, W. 8., Kanonierstrasse 29/30, Zweigniederlassungen in Buenos Aires u. Santiago de Chile. Gegründet: 4./1. 1898 mit Nachtrag v. 16./2. 1898; eingetr. 17./2. 1898. Statutänd. 30./6. 1900, 30./3. 1901, 21./6. u. 9./11. 1904, 19./7. 1905, 28./6. 1906, 4./2. u. 23./6. 1909, 2./3. 1910. Zweck: Gegenstand des hauptsächlich in Amerika zu betreibenden Unternehmens ist der Bau und Betrieb elektrischer Anlagen aller Art, sowie der Erwerb und die Finanzierung von Unternehmungen auf dem Gebiete der angewandten Elektricität, insbesondere der Be- leuchtung u. des Transportwesens. Die Ges. befasst sich in erster Linie mit der Etzeugung u. dem Betrieb elektr. Energie in der ca. 1 100 000 Einwohner zählenden Stadt Buenos Aires und deren Vororten. Bisher übte die Ges. diese Tätigkeit in Buenos Aires auf Grund einer zeitlich nicht begrenzten Genehmigung aus, welche sie hinsichtlich der der Stadt dafür zu gewährenden Abgaben und sonstigen Leistungen dem Ermessen der Stadtverwaltung unter- stellte. Nunmehr ist jedoch unter dem Dez. 1907 mit Wirkung vom 1./1. 1908 ab ein förm- licher Konzessionsvertrag mit der Stadtverwaltung von Buenos Aires zustande gekommen, dessen wesentliche Bestimmungen die folgenden sind: Der Ges. wird das Recht eingeräumt, zur Erzeugung, Verteilung u. zum Verkauf elektr. Energie alle Strassen, Plätze und Brücken im ges. Stadtgebiet in Buenos Aires zu benutzen. Diese Konzession wird auf 50 Jahre, d. i. bis zum 31. Dez. 1957 erteilt. An diesem Tage gehen die Gebäude u. Grundstücke, die maschinellen Anlagen, das ges. Kabelnetz, die Unterstationen, sowie die sonstigen im Betriebe befindl. Einrichtungen ohne jede Entschädigung in das Eigentum der Stadtverwaltung über. Die Ges. hat laut Vertrag einen ausreichenden Ern.-F. zu bilden, um die notw. Erneuerungen u. Reparaturen auszuführen, sowie alle Anlagen in tadellosem Zustande zu erhalten. Diesem Fonds, der bei der Argentin. Nationalbank für gemeinschaftl. Rechnung der Stadtverwaltung u. der Ges. hinterlegt wird, sind bis auf weiteres 2 % der Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes zuzuführen. Bei Ablauf der Konc. geht ein etwa dann noch vorhandener Saldo aus diesem Fonds gleichfalls an die Stadtverwaltung über. Die Ges. ist verpflichtet, Erweiterungen dem Konsumbedürfnis entsprechend vorzunehmen; solche Erweiterungen und Ausdehnungen, sowie deren Kostenanschläge unterliegen der vorher. Genehmigung der Bürgermeisterei. Bei Ablauf der Konc. hat die Stadtverwaltung für diese Erweiterungen den Betrag der Kostenanschläge abzügl. 2 % für jedes Jahr, welches nach Beendigung des betreffenden Baues bis zum Ablauf der Konzessionsfrist verstrichen ist, zu zahlen. Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Zentralen, welche etwa ausserhalb des Stadtgebietes errichtet werden, insofern u. insoweit, als diese Zentralen zur Abgabe von Strom nach dem Stadtgebiete von Buenos Aires dienen. Die Ges. hat als einzige städt. Abgabe 6 % der Bruttoeinnahme aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes, mit Ausnahme der Eingänge aus Stromlieferung und Bedienung der öffentl. Beleuchtung, an die Stadtverwaltung abzuführen. Die Konc. ist keine ausschliessliche. Die Ges. ist jedoch berechtigt, falls in Zukunft eine oder mehrere Konc. für die Erzeugung u. den Verkauf elektr. Energie zu günstigeren Bedingungen seitens der Stadtverwaltung erteilt werden sollten, die Bedingungen solcher neuen Konc. auch für sich in Anspruch zu nehmen. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1910/1911. I. 131