Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2119 und den Handel mit Draht, Kabeln und ähnlichen oder verwandten Artikeln bezüglichen Unternehmens. 1908 Errichtung einer Kupferdraht-Zieherei. Zugänge auf Anlage-Kti er- forderten 1909 M. 114 499. Kapital: M. 1 500 000 in 1500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 7./3. 1900 um M. 500 000 zur Abstossung von Bankschulden u. Kap.-Gläubigern. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1909: Aktiva: Grundstücke 145 818, Gebäude u. Baulichkeiten 329 143, Masch. u. maschinelle Anlagen 267 854, Kontoreinricht. 16 129, Laboratorium u. Messinstrumente 7850, Fabrik u. Schlosserei 26 946, Werkzeuge u. Modelle 2, elektr. Anlagen 19 861, Heizungsanlagen 30 354, Gasanlagen 1, Haustelephon 1, elektr. Versuchsleit.-Anlage 1, Patente u. Musterschutzrechte 40 000, Waren 572 172, Haftgelder u. Wertp. 9030, Wechsel 28 188, Kassa 4060, Warenschuldner 462 078, Bankguth. 29 458, Feuerversich. 1645, Avale 15 800. – Passiva: A.-K. 1 500 000, Hypoth. 55 000, R.-F. 18 500 (Rückl. 6000), Arb.-Unterst.-F. 482, Warengläubiger 95 625, Bankschuld u. sonst. Kapitalgläubiger 193 145, Avale 15 800, Div. 105 000, Tant. an A.-R. 2049, Vortrag 20 795. Sa. M. 2 006 398. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: General-Unk. 211 310, Abschreib. 71 351, Reingewinn 133 844. – Kredit: Vortrag 33 683, Bruttoerträgnis 382 823. Sa. M. 416 506. Dividenden 1907–1909: 8, 8, 7 %. Direktion: Rich. Platz. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Jos. Berliner, Stellv. Jacob Berliner, Telegraphen-Dir. a. D. Louis Hackethal, Hannover; Kaufm. Emil Cohn, Charlottenburg. Elektrizitätswerk Homburg vd. H., Akt.-Ges. in Homburgvd.H. Gegründet: 9./11. 1897; eingetr. 19./1. 1898. Letzte Statutänd. 27./12. 1901, 4./6. 1904 u. 14./5. 1908. Gründer s. Jahrg. 1899/1900. Zweck: ÜUbernahme des Vertrags der Elektrizitäts-A.-G. vorm. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. mit der Stadt Homburg v. d. H. v. 12./12. 1896; Erzeugung elektr. Energie u. gewerbliche Ausnutzung elektr. Ströme zur Beleuchtung u. Kraftabgabe, sowie jede andere Art gewerblicher Erzeugung u. Verwendung elektr. Energie im jetzigen u. künftigen Weich- bilde der Stadt Homburg v. d. H. etc. Die Ges. hat eine elektrisch mit Oberleitung betriebene Kleinbahn von Homburg v. d. H. nach Dornholzhausen bezw. Saalburg mit Abzweigung nach Kirdorf, ca. 11 km lang, erbaut, deren Betrieb seit 1./7. 1900 ganz für Rechnung der Ges. geht. Spurweite 1.435 m. 15 Motor- u. 12 Anhängewagen. — An die Zentrale waren Ende 1904 bis 1909 angeschlossen 26 000, 28 626, 31 754, 34 439, 36 326, 37 726 Glühlampen zu 16 Normal- kerzen u. 119, 149, 180, 219, 236,? Motore mit 450, 532, 566, 651, 678, 745 PS. Die Konzession ist für die ersten 40 Betriebsjahre des Elektrizitätswerkes eine aus- schliessliche. Die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe ist berechtigt, das Elektrizitätswerk vor Ablauf der Konzessionsdauer mit sämtl. zum Betriebe gehörigen Grundstücken, Gebäuden, Masch. u. Anlagen, Leitungen und sonst. Einrichtungen zu erwerben und zwar erstmals mit Ablauf des 10. Betriebsjahres, dann weiter mit Ablauf des 15., 20., 25., 30., 35, u. 40. Jahres, doch muss sie die Ges. 12 Monate vorher verständigen. Als Preis für die Übernahme ist seitens der Stadtgemeinde die Summe zu zahlen, welche sich als arithmetisches Mittel aus dem Taxwert und dem mit 25 kapitalisierten Betrag des durchschnittl. Reingewinns der letzten 3 Betriebsjahre vor der Erwerbung ergiebt. Der so ermittelte Wert muss jedoch mind. 20 % höher sein, als der jeweilige Buchwert des Werkes. Die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe ist ferner berechtigt, nach Ablauf von 10 Jahren seit Beginn der Konzession (ab 25./5. 1899 50 Jahre) und unter den gleichen Bedingungen die elektr. Strassenbahn bis Dornholzhausen und event. Saalburg mit zu übernehmen. Diese Berechtigung wird indessen hinfällig, sofern bis zu dem vertragsmässig bestimmten Übernahmezeitpunkt von der Ges. für die Strecke Frankf. a. M.- Homburg v. d. Höhe eine elektr. Bahn gebaut werden sollte. Zwecks Baues einer elektrischen Bahn von Homburg über Heddernheim nach Frankf. a. M. erwarb die Frankfurter Lokalbahn-Akt.-Ges. alle Aktien der Homburger Ges. Abgaben: Die Ges. gewährt der Stadtgemeinde einen Anteil von desjenigen Reingewinns des Werkes, welcher sich über eine 5 % Verzinsung des urspr. oder event. erhöhten Anſagekap. hinaus u. nach Rücklage bis zu 4½ % in den Abschreib.-F. und von 5 % in den R.-F. ergibt. Der Gewinnanteil wird seitens der Ges. mit folg. Mindestbeträgen gewährleistet: Vom 1.–10. Betriebsjahr M. 2000, vom 11.–20. M. 3000, vom 21.–30. M. 4000, vom 31.–40. M. 5000 jährl. durchschnittl. Die Ges. ist von allen Gemeindesteuern oder sonst, städtischen Auflagen befreit. Für die Mitbenutzung der städtischen Strassen und Wege für Bahnzwecke hat die Ges. an die Stadt eine Abgabe von 3 % der Brutto-Betriebs-Einnahme zu zahlen, mind. aber M. 2000 jährl. Die jährl. an die verschiedenen Gemeinden und Behörden für Geländepacht zu entrichtenden Abgaben belaufen sich auf ca. M. 1500. Kapital: M. 1 250 000 in 1250 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 500 000, Erhöhung lt. G.-V. ve.29./10. 1898 um M. 750 000, voll eingez. seit 1./7. 1900. Anleihe: M. 1 250 000 in 4½ % Teil- schuldverschreib. lt. G.-V. v. 27./12. 1901, Stücke à M. 1000 auf den Namen der Landgräfl. Hess. konz. Landesbank; rückzahlb. zu 103 %. Zs. 1./1. u. 1./7. Tilg. ab 1905 in 35 Jahren durch Ausl. im Juli (erste 1904) auf 2./1.; ab 1./7. 1904 verst. Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Erststellige Hypoth. auf Elektrizitätswerk u. Bahn im Betrage von M. 1 287 500. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimm. Zahlst.: Homburg: Landgräfl. Hess.