2134 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. einer festen Jahresvergütung von M. 6000), Rest weitere Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Die Buchwerte für Firmen, Patente, Gebrauchsmuster und Warenzeichen sind voll- ständig abgeschrieben. Bilanz am 31. Dez. 1909: Aktiva: Areal u. Gebäude 863 835, do. Barneck 386 994, Haus- grundstück „Ferienheim Lückendorf“ 114 336, Betriebsinventar 18, Kassa u. Wechsel 239 515, Effekten u. Beteil. 1 340 181, Effekten z. Beamten- u. Arb.-Wohlf.-F. 231 429, Debit. 1 771 641, Vorräte 384 148. – Passiva: A.-K. 2 050 000, Kredit. 704 947, Beamtenkaut. 100 156, R.-F. I 205 000, do. II 470 000, Div.-Ergänz.-F. 440 000, Beamten- u. Arb.-Wohlf.-F. 338 887, Hypoth. „Hausgrundstück Ferienheim Lückendorf- 12 000, Reingewinn 1 011 109. Sa. M. 5 332 101. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 483 819, Abschreib. 52 236, Reingewinn 1 011 109. –Kredit: Vortrag 66 767, Zs., Kursgewinn u. Dekorte 71 148, Warengewinn 1 409 248. Sa. M. 1 547 165. Dividenden 1901–1909: 5, 6, 6, 6, 12, 18, 25, 20, 20 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Max Körting, Stellv. Ing. Jos. M. Th. Rensing, Kaufm. Osk. M. Sauppe, Kaufm. Max Perschmann. Aufsichtsrat: Vors. Wilh. Mathiesen, Leutzsch; Ing. Rob. Böker, Bankier Max Lieberoth- Leden, Leipzig. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Leipzig: A. Lieberoth. –―― . 0 * = = Elektrizitäts-Werke Liegnitz in Liegnitz. Gegründet: 11./1. 1898. Statutänd. 19./5. 1899, 4./5. 1905 u. 5./4. 1909. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerb, Erricht., Betrieb u. Veräusser. elektrischer u. sonst. industrieller An- lagen aller Art. Die Ges. übernahm die der Elektrizitäts-Ges. Felix Singer & Co. in Berlin ab 1./10. 1898 für 40 Jahre verliehene, ausschliessliche Konzession für den Betrieb einer am 21./1. 1898 eröffneten elektr. Strassenbahn u. einer am 14./8. 1899 in Betrieb genommenen Licht- u. Kraftstation in Liegnitz (Konc. 40 Jahre) für zus. M. 1 440 000. Länge der 3 Strassen- bahnlinien 10,072 km. Frequenz 1901–1909: 772 695, 766 764, 791 394, 841 834, 852 753, 907 014, 949 473, 961 808, 1 005 983 Personen; Fahreinnahmen: M. 74 353, 73 840, 76 326, 81 079, 82 082, 87 249, 91 539, 92 940, 97 329. Angeschlossen waren Ende 1909 16 474 Glüh- u. 4067 Bogenlampen, 16 659 Motore, sowie 854 Diverse. Gesamterzeug. der Kraftstation 1909: 1 335 089 Kilowattstunden. wovon 308 704 auf die Strassenbahn entfielen. Zur Bestreitung von Erweiterungen fand 1907 die Aufnahme einer 4 % Oblig.-Anleihe von M. 300 000 statt. 1909 erforderten Zugänge auf Anlage-Kti (Erwerb von Grundstücken, Erweiterungen etc.) ca. M. 170 000. Für weitere Strassenbahnlinien hat die Ges. gegenüber anderen Unternehmern bei gleichen Bedingungen das Vorrecht; jedoch ist sie nicht vor Ablauf von 6 Jahren ver- pflichtet, noch weitere innerhalb der Stadtgemarkung gelegene und vom Magistrat zu bestimmende Linien zu bauen, bezw. das Bahnnetz um 3 km zu vergrössern, sofern auf den bestehenden Strecken per Wagen-km nicht mindestens 38 Pf. Einnahme im Durchschnitt eines Jahres erzielt werden. Infolge des anfänglich ungünst. Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7. 3. 1901 eine Anderung des urspr. Vertrages v. 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtete und 1901–1906 je 4 % erhob.; ab 1907–1912 werden 5 % von den Brutto-Einnahmen der elektr. Bahn und des Licht- und Kraftwerkes an die Stadt entrichtet; von 1913 ab bleibt der urspr. festgesetzte Prozentsatz von mind. M. 20 000 bestehen. Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. der Strassenbahn 5 % des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteigt, sind ausser den im $§ 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den 5 % des erwähnten Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des genannten Kapitals übersteigenden Reinertrage 33 % (statt 20 %) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20 000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der