Salz-, Kali- und Salpeter-Bergwerke. Tastungen u. Wehnde, für M. 2 000 000. Aus diesem Bergwerksbesitz, umfassend 29 684 050 qm Grubenfelder, wurde 1909 die Gew. Weidtmanshall gegründet; Grundbesitz 8 ha 73 à 70 qm. Der Kaufpreis war in 5 % Teilschuldverschreib. der Gew. Weidtmanshall zu entrichten, die durch Eintragung einer Hypoth. an I. Stelle des verkauften Bergwerkseigentums, der zur Ausbeutung dieser Bergwerksfelder zu erwerbenden einschl. der zum gleichen Zwecke zu errichtenden Betriebsanlagen sicher zu Kellen sind. Die 1. Halb- jahrsrate der Zinsen war am Guartalsersten nach dem Antreffen eines abbauwürdigen Kali- lagers beim Durchteufen im Schacht oder beim Auffahren durch Querschlag, spät. aber am 1./1. 1911 fällig. Die Rückzahl. der Oblig. erfolgt ab 1./7. 1914 nach Massgabe eines aufzustell. Tilgungsplanes zu 103 % innerh. 20 Jahren, wobei gänzl. Tilg. nach 1914 mit 6 monat. Frist vorbehalten ist. Von dem Kaufpreis erhielt Westohm M. 1 550 000, Neubleicherode M. 450 000 Teilschuldverschreib.; Bismarckshall verpflichtete sich, Neubleicherode gegenüber in dem oben genannten Feldesteil zwischen den Dörfern Bischofferode und Holungen eine Schacht- anlage in der Weise anzulegen, dass der Schachtpunkt südl. der Chaussee zwischen den genannten Orten, und zwar noch innerh. der Gemarkung Bischofferode liegt. Bismarckshall u. Neubleicherode verpflichteten sich gegenseitig, nach Vorschrift der Bergbehörde auf mög- lichst kurzem Wege eine unterird. Verbindungsstrecke ihrer beiden Schächte herzustellen, jede Partei auf eigene Kosten bis zur Grenze ihres Bergwerkseigentums. Die Verbindungs- querschläge sind so anzulegen, dass die Bergwerke beider Ges. jederzeit wasserdicht abge- schlossen werden können. Jede dieser beiden Ges. kann ohne Entgelt den Schacht der anderen als zweiten fahrbaren Ausgang gemäss den bergpolizeil. Vorschriften benutzen und hat den unterird. Verbindungsweg innerh. ihrer Feldesgrenzen einschl. des Schachtes stets in einem betriebssicheren Zustande zu halten. Die Konsolidierung der neu erworbenen Grubenfelder und die Bildung der 100 teiligen Gewerkschaft Weidtmanshall erfolgte am 27./7. 1909 (s. oben). Von den zu Mutungszwecken niedergebrachten Bohrungen sind 6 Bohrungen zum Aufschluss der Felder durch die Kalilager gestossen. Die Aufschlussbohrungen haben 8–10 m starke, hochprozentige Hartsalz- und Sylvinitlager bei fast horizontaler Lagerung nachgewiesen. Carnallite sind mit keiner Bohrung festgestellt, sodass ein Absatz der anstehenden Salze ohne fabrikatorische Ver- arbeitung möglich ist. Mit dem Abteufen des Schachtes von Weidtmanshall ist in der Gemarkung Bischofferode am 4./1. 1909 begonnen worden. Der im Buntsandsteingebirge angesetzte Schacht steht bis 144 m Teufe in Eisen ausgebaut. Von dieser Teufe ab sind nur völlig trockene Buntsandsteinletten durchfahren, deren Abschluss durch ein 2 Stein starkes Schachtmauerwerk erfolgte. Im Febr. 1910 stand der Schacht in einer Teufe von 460 m. Ende April 1910 wurde dann in einer Teufe von 571½–576½ m ein Sylvinitlager angetroffen. Der Chlorkaliumgehalt des Kalilagers beträgt im Durchschnitt 20.85 %, der- jenige der mittleren 3 m des Lagers 24.30 %. Diese Beschaffenheit der Salze gestattet, die- selben direkt aus der Grube ohne Aufbesserung. als marktfähige Ware absusetzen. Über Tage sind ausser den errichteten provisorischen Bauten bereits definitive Anlagen, wie Mühle u Fördermaschinenhaus, im Bau weit vorangeschritten, während die Kesselanlage mit Brunnen u. die Sielleitungen schon längere Zeit dem Betriebe dienen. Der Anschluss der Grubenbahn ist bei Bischofferode, einer Station der im Bau begriffenen Staatsbahnlinie Bleicherode-Herzberg geplant. Zweck: 1) Bergbaubetrieb, Verarbeitung der gewonnenen oder sonst erworbenen Erzeug- nisse in eigenen oder fremden Fabriken; 2) gewerbsmässige Verwertung von Bergwerks- oder Fabrikerzeugnissen; 3) Beteil. bei anderen Unternehm.; 4) Erwerb u. Verwertung von Grund- stücken, Bergbaugerechtsamen und Bergwerkseigentum; 5) die Ausführung von Bohrungen für eigene Rechnung. Kabital: Urspr. M. 5 000 000 in 5000 St.-Aktien à M. 1000, voll eingezahlt. Zur Beschaffung der für den Ausbau der neuen Bergwerksanlage von Weidtmanshall bei Bischofferode benötigten ca. M. 2 000 000 Mittel (siehe oben) beschloss die G.-V. v. 22./3. 1909 eine Zuzahlung von 40 % = M. 400 auf jede Aktie einzuziehen. Dieser Beschluss sollte hinfällig werden, wenn nicht für mindestens M. 3 750 000 Aktien die Zuzahlung erklären würden; bis 14./6. 1909 waren die Zustimmungserklärungen auf M. 3 924000 Aktien eingelaufen, sodass der G.-V.-B. v. 7./6. 1909 wegen Zus. legung der Aktien 5: 1 sowie die Ausgabe von M. 2 000 000 neuer Aktien nicht durch- geführt wird. A.-K. somit M. 5 000 000 in 3924 Vorz.-Aktien u. 1076 St.-Aktien. Nach G.-V. v. 11/2. 1910 wurden die Inhaber der restlichen 1076 St.-Aktien aufgefordert, die Zuzahlung von 40 % bis 1./5. 1910 zu leisten, was auf 1036 Stück geschah. Die verbleibenden 40 St.-Aktien wurden dann lt. G.-V. v. 3./5. 1910 5: 3 zus. gelegt; es werden je 5 St.-Aktien in 3 Vorz.- Aktien verwandelt: ausserdem wird das A.-K. um M. 16 000, also wieder auf M. 5 000000 erhöht. Die Vorz.-Aktien erhalten ab 1./1. 1910 6 % Vorz.-Div. mit Nachzahl.-Anspruch Diese nachträgliche Zahlung erfolgt auf den Div.-Schein, der sich auf das Geschäftsjahr be- zieht, dessen Überschüsse die Mittel zur Auszahlung von Vorz.-Div. gewähren. Der nach vollständiger Deckung der Vorz.-Div. vom Jahresreingewinn verbleibende Betrag wird auf die St.-Aktien und Vorrechts-Aktien ohne Unterschied nach Verhältnis der Nennbeträge der Aktien verteilt. Im Falle der Auflös. der Ges. ist auf jede Vorrechts-Aktie zunächst der zugezahlte Betrag zuzüglich der etwa rückständigen Vorz.-Div. auszuzahlen. Der nach dieser Rückzahlung verbleibende Überschuss des Vermögens wird auf Stamm- und Vor- rechts-Aktien ohne Unterschied nach Verhältnis der Nennbeträge der Aktien verteilt. Die Ges. ist berechtigt, die Vorrechte gegen Zahlung von je M. 500 und der etwa noch