von uns betriebenen Geschäfte prinzipiell alles fernhalten, was geeignet ist, ein pekuniäres Risiko mit sich zu bringen; die Vorn ahme von Bank- und Finanzgeschäften für eigene Rechnung ist für unsere Gesellschaft durch das Statut ausgeschlossen. Ein weiteres Gebiet, bei welchem die Vorzüge des Zusammen- wirkens kaufmännischen und juristischen Könnens besonders klar zutage treten, ist die Mitarbeit an der Gründung von Gesellschaften, insbesondere von Aktien-Gesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Unsere Tätigkeit er- streckt sich auf Vorbereitung des Gründungsaktes nach jeder Richtung hin, Revision der Gründungsbilanz und ihrer Grund- lagen, Behandlung der Stempel- und Steuerfragen, Ausarbeitung der Verträge usw. Wir hatten bereits Gelegenheit, darzutun, in wie erheblichem Umfange sich unter Umständen durch Ein- schlagen zweckmäßiger Wege erhebliche, von den Beteiligten an sich als unvermeidlich betrachtete Unkosten ersparen lassen. Auf die besondere Eignung der Treuhandgesellschaften für das Amt des Pfandhalters ist in letzter Zeit in der öÖffent- lichkeit des öfteren mit vollem Recht hingewiesen. Die weiterhin in Betracht kommenden Treuhandfunktionen sind so zahlreich, daß ins einzelne gehende Ausführungen sich verbieten. Es sei nur darauf hingewiesen, daß auch hier die sachliche und persönliche Organisation unserer Gesellschaft uns zu Leistungen auf den verschiedensten Gebieten befähigt. Alle Maßnahmen zur Wahrung peinlichster Diskretion sind in sorgfältigster Weise getroffen. Die Beamten sind vertraglich und durch Handschlag auf strengste Diskretion verpflichtet. Insbesondere gelangen Mitteilungen über die Er- gebnisse von uns ausgeführter Revisionen ausschließlich an den Auftraggeber. Über alle weiteren Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten, wird Auskunft gern erteilt. Ötto v Holten, Berlin 0.