10 Kredit-Banken und andere Geld-Institute. Zweck: 1) Erwerb u. Veräusserung von Prior.-Aktien der nachstehend aufgeführten ungarischen Eisenbahnen: Westungar. Lokalbahn-A.-G., Steinamanger-Pinkafelder Lokaleisenb.-A.-G., Zalathalbahn, Budapest-Gran-Füzitöer Lokaleisenb.-A.-G.; 2) Erwerb, Beleihung u. Ver- äusserung solcher Aktien (Prior.- u. St.-Aktien) in Deutschland oder Osterreich-Ungarn belegener Eisenbahnen, welche für die beiden letzten Geschäftsj. vor dem Erwerb eine Div. von mind. je 4 % schon bezogen haben; 3) die Ausgabe von Oblig. (Schuldverschreib.), welche auf Ordre lauten. Die Ges. übernahm kurze Zeit nach ihrer Gründ. von der Münchener Localbahn-A.-G. u. der Dresdner Bank für den Pauschalpreis von M. 31 000 000 das derzeitig gesamte Prior.- A.-K. folg. Ungar. Eisenbahnen mit Div.-Ber. ab 1./1. 1899, sowie mit sämtl. an den Prior.- Aktien haft. Div.-Rückständen; K 18 800 600 Westungar. Lokalb.-Ges. (Div. 1899–1909: 4.60, 4.60, 4.45, 4½, 4½, 4.8, 5½, 5¾, 6¼, 6.35, 6.35 %); K 1 734 200 Steinamanger-Pinkafelder- Lokalbahn (Div. 1899–1909: 5.70, 5, 5, 5, 5, 5, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½ %); K 15 205 800 (ab- genommen anfangs nur K 10 137 200, restl. K 5 068 600 in 1900/01) Budapest-Gran-Füzitöer Lokal-Eisenbahn (Div. 1899–1909: 4.10, 4.25, 4.25, 4.10, 4.15, 4½, 5¼, 5½, 5, 6, 6½ %); sowie K 598 800 Zalathalb. (Div. 1899–1909: 4.30, 4.85, 5, 5¼, 5.30, 5.30, 5.22½, 5.65, 5.45, 5.90, 6 %). Der Betrieb auf sämtl. ungar. Lokalbahnen, deren Prior.-Aktien die Bank besitzt, wird vertragsmässig auf die ganze Konz.-Dauer von der ungar. Staats- bahnverwaltung geführt. Als Vergütung hierfür erhält die Staatsbahnverwaltung einen bestimmten Anteil an den Frachten, der sich nach den bisherigen Erfahrungen durch- schnittlich auf etwa die Hälfte der Bruttoeinnahmen stellt, und womit sämtliche Be- triebskosten, also sowohl jene für den ganzen Bahnbetrieb, als auch jene für die lauf. Unterhaltung des Bahnkörpers u. der Betriebsmittel, sowie jede weitere Betriebsaus- lage zu decken sind. Wenn das Erträgnis der Bahnen die Höhe einer 5 % Div. auf die Prior.-Aktien übersteigt, muss mit der Abzahlung der Div.-Rückstände begonnen werden, welche mit dem Erwerbe der Prior.-Aktien auf die Bank übergegangen sind. Diese Rück- stände beliefen sich am 30. Juni 1910 auf insgesamt ca. K 2 900 000 und müssen auch im Falle einer Einlösung der Bahnen durch den Staat, abgesehen davon, dass die Prior.-Aktien zum Nominalwerte einzulösen sind, an die Bank abgeführt werden. Von dem Effektenbestande ult. Juni 1910 ruhten K 18 425 400 Westungar. Lokalbahn- Prior.-Aktien bei der Bayer. Vereinsbank in München, während K 1 604 800, dergl. Aktien K 1 676 200 Steinamanger Pinkafelder Prior.-Aktien, K 589 400 Zalathalb.-Prior.- Aktien, K 16 059 400 Budapest-Gran-Füzitöer Prior.-Aktien bei der Ungar. Escompte- und Wechsler-Bank in Budapest hinterlegt sind. Hierzu treten 2868 Stück Genussscheine der Westungar. Lokalbahn-A.-G., 419 Genussscheine der Steinamanger-Pinkafelder Lokal- bahn, 1357 Genussscheine der Budapest-Gran-Füzitöer Lokaleisenbahn u. 53 Genussscheine der Zalathaler Lokalbahn, welche gegen verloste Prior.-Akt. ausgetauscht worden sind. Kapital: M. 7 500 000 in 7500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 29./8. 1905 um M. 1 500 000 in 1500 ab 1./1. 1906 div.-ber. Aktien, begeben zu pari plus Stempel, über- nommen von dem gleichen Konsortium, das die alten Aktien besitzt. Die neuen Aktien dienten zum Erwerb von K 1611 000 junger Prior.-Aktien der Westungar. Lokalbahn-A.-G. und von K 1 125 000 der Prior.-Aktien der Budapest-Gran-Füzitöer Lokal-Eisenbahn. Obligationen: Der Gesamtumlauf der Oblig. darf den Betrag von M. 25 000 000 nicht über- steigen, es dürfen auch nicht mehr Oblig. zur Ausgabe gelangen, als durch 85 % des Ankaufswertes, oder im Falle des Ankaufs über pari durch 85 % des Nennwertes der angekauften Aktien gedeckt sind; auch muss, solange noch Oblig. der gegenwärtigen Anleihe in Umlauf sind, im Falle der Veräusserung von Effekten aus dem Portefeuille ein entsprech. Teil der Oblig. durch Rückkauf oder verstärkte Ausl. aus dem Umlaufe zurückgezogen und vernichtet werden. Ist die Deckung infolge von Veräusserungen, Amort. oder Ausl. von Eisenbahnwerten nicht mehr vorhanden, so ist der volle Gegenwert des Fehlbetrages in bar oder in Reichs- oder deutschen Staatsp. bei einem der Bankinstitute, welche lt. Beschluss des A.-R. als Aufbewahrungsstelle der Wertp. fungieren, zu hinter- legen. Die Wertp., auf Grund welcher Oblig. ausgegeben werden, sind bei einem oder mehreren Bankinstituten, welche sich mit Aufbewahrung fremder Wertpapiere befassen und alljährlich ihre Bilanzen veröffentlichen, im Deutschen Reiche oder in OÖsterreich- Ungarn zu hinterlegen. Bei welchen Bankinstituten die Hinterlegung erfolgt ist, ist in den Geschäftsberichten der Ges. alljährlich mitzuteilen. Die Zurückziehung hinterlegter Effekten darf ausser im Falle von Auslosungen nur durch einstimmigen Beschluss des A.-R. oder im Falle der Nichteinigung des A.-R. mit Genehmigung der G.-V. erfolgen. Bis zur vollständigen Tilgung vorgedachter Anleihe darf eine weitere Anleihe mit besseren Rechten auf das Vermögen der Gesellschaft nicht ausgegeben werden. Für die pünktliche Rückzahlung der Obligationen sowie für die Zahlung der Coupons haften: die an dritter Stelle deponierten Effekten, das A.-K. und der R.-F. der Ges. Auf Grund dieser Bestimmungen emittierte die Bank folgende Schuldverschreibungen: M. 25 000 000 in 4 % Schuldverschreibungen von 1899, rückzahlbar zu 103 %, 15 000 Stücke (Nr. 1–15 000) Lit. A à M. 1000, 5000 Stücke (Nr. 1–5000) Lit. B à M. 2000. Die Stücke Lit. A Nr. 1–7500 und B Nr. 1–2500 lauten auf den Namen der Dresdner Bank, Berlin, die Stücke Lit. A Nr. 7501–15 000 und B Nr. 2501–5000 auf den Namen der Bayer. Vereinsbank, München. Zs. 2./1. und 1./7. Rückzahlbar lt. Plan in 76 Jahren ab 1901