Kredit-Banken und an. Geld-Institute. 35 Kapital: M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 500 000, voll eingezahlt bis 1./4. 1903, Die G.-V. v. 4./3. 1903 beschloss Erhöhung um M. 500 000, wovon bis ult. 1904 M. 300 000 zu pari begeben wurden. Das A.-K. ist verloren. Dividende 1903: 5 %. (Direktion: Fritz Lemmerz, P. Pflüger, Carl Vesper, Wiesbaden.) (Aufsichtsrat: Rentner Theod. Jacobs, Fabrikant N. Schwickerath, Brohl; Dir. Aug. Bröcker, Cöln.) Credit-Verein Nl. A.-G. 13 W .. Gegründet: 10./10. 1886. Statutänd. 18./1. 1900. Zweck: Betrieb von Bank- u. Handels- geschäften, Erwerb u. Veräusserung von Grundbesitz u. Förderung des Geld- u. Kreditverkehrs. Kapital: M. 50 000 in 50 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: 1./5.–30./4. Gen.-Vers.: Im Juli. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 30. April 1910: Aktiva: Kassa 1545, Darlehen gegen Schuldscheine 45 719, Stück- u. Rest-Zs. 1597, Darlehen gegen Hyp. 436 745, Stück- u. Rest-Zs. 5473, Wertp. 27 627, Zs. do. 210. – Passiva: A.-K. 50 000, angelegte Kapital. 450 303, unerhob. Zs. 9550, vor- ausbez. Zs. 62, R.-F. 4600, Gewinn 4400. Sa. M. 518 916. Dividenden 1895/96–1909/1910: 5, 5, 6, 6½, 7, 6½, 8½, 9½, 8½, 8 ¼ 8¾, 9, 7, 8, 8 %. Direktion: Dir. Daniel Teufel; Kassier Georg Döllner; Kontrolleur Gg. Pöhmerer. 7 Aufsichtsrat: Vors. Konrad Schuh, Stellv. Joh. Zeilinger. * 0 0 0 0 – 0 0 Credit-Verein Windsheim, A.-G. in Windsheim. Gegründet: Als Vorschussverein E. G. 1863, als A.-G. 20./8. bezw. 16., 23. u. 24./9. 1889, Zweck: Förderung des Geld- und Kreditverkehrs, Betrieb diesbezügl. Bankgeschäfte. Kapital: M. 200 000 in 200 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Spät. 1./3. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 30. Sept. 1910: Aktiva: Darlehenskto: a) auf Hypoth. 1 490 126, b) auf Schuldschein, Unterpfand oder Bürgen 185 412, c) Bankguth. 34 759, d) rückst. u. lauf. Zs. 47 278, e) Kontokorr.-Debit. 122 154, Effekten 415 765, Immobil. 3836, Kassa 16 093. – Passiva: A.-K. 200 000, R.-F. 100 000, Spez.-R.-F. 48 000, Talonsteuer-Res. 300, Anlehen gegen Kündig. 1 828 264, do. ohne Kündig. 12 335, Zs. 43 778, Kredit. 59 201, Gewinn 23 547. Sa. M. 2 315 427. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Geschäftsunk. 9690, Abschreib. 955, Gewinn 23 547, —– Kredit: Vortrag 3635, Provis., Zs. u. Kostenrückvergüt. 1046, Effekten u. Coup. 7187. Zs. 22 203, abgeschrieb. Aussenstände 120. Sa. M. 34 193. Dividenden 1891/92–1909/10: 7, 6, 7, 8, 7, 7, 7, 7, Ge, „% Coup.-Verj. 4 J. (K.) Direktion: Dir. Andr. Fritz; Kentrolleur L. Goetz; Kassier Chr. Hoffmann. Aufsichtsrat: (3–5) Vors. G. Reiner, J. Fellner, K. Huss, L. Baumann, Joh, Koeppel. Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin, C. 2 Am Zeughaus 12. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer juristiv: schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates und wird durch ein Direktorium verwaltet, dem die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde innewohnt. Es besteht aus einem Direktor und der erforderlichen Anzahl Mitglieder, welche auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt werden. Die Anstalt ist befugt, Darlehen zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Ver- bandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die För- derung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen usw., welche sich an ihr mit Vermäögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, ebenso sonst. Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu akzeptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnung der bezeichneten Vereinigungen usw. u. der zu denselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr oder Spar- einlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge— schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- folgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen, 3 * Ö