8 Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 180 Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. Kreis Altenaer Schmalspur-Eisenbahn-A.-G. in Lüdenscheid. Gegründet: 21./8. 1886. Letzte Statutänd. 29./3. 1900 u. 3./8. 1901. Konz. v. 24./5. 1886. 14./11. 1888 u. 3./6. 1901 als Nebenbahn. Sitz bis Anfang 1905 in Altena. Zweck: Bau u. Betrieb der schmalspurigen Eisenbahnen von untergeordneter Bedeutung im Kreise Altena: a) von Altena nach Lüdenscheid 14,55 km, im Betrieb seit 1./10. 1887; b) von Werdohl nach Augustenthal 10,59 km, im Betrieb seit 15./12. 1887, Fortsetzung von Augusten- tchal nach Schafsbrücke-Lüdenscheid 5,60 km, seit 1./4. 1905 in Betrieb; c) von Schalks- mühle nach Halver 9,45 km, im Betrieb seit 5./3. 1888; d) die Verbindungsbahn in Lüden- scheid (1,20 km) seit 11./4. 1904 in Betrieb. Die Bahnen zus. 41,39 km sind eingeleisig, mit Im Spurweite und für den Betrieb mit Lokomotiven hergestellt u. schliessen in Altena, Lüdenscheid, Werdohl und Schalksmühle mittels eines Anschlussgeleises an die Preussische Staatsbahn an. Nach Art. 17 der Konz. steht dem Minister der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichsaufsichtsbehörde die Berechtigung zu, zu verlangen, dass anstatt der betr. schmal- spurigen Bahn eine Bahn mit normaler Spurweite gebaut werde. Die ausserordentl. G.-V. v. 29./3. 1900 beschloss die Verbindung der Strecke Werdohl- Augustenthal mit der Strecke Altena-Lüdenscheid durch Weiterführung des Geleises von Augustenthal nach Schafsbrücke-Lüdenscheid und ferner die Verbindung des Bahnhofes Lüdenscheid der Ges. mit dem Staatsbahnhofe daselbst, Kosten ca. M. 442 000. Die Ausgabe einer 4½ % Anleihe in Höhe von M. 600 000 (. unten) zur Bestreitung obiger Ausgaben und sonstiger Baukosten, sowie zur Deckung schwebender Schulden wurde ebenfalls genehmigt. Ankaufsrechte des Staates: Nach Art. 18 der Konzession ist die Staatsregierung berechtigt, von dem Rechte des Ankaufs der Bahnen nach Massgabe der Bestimmung des $§ 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. Nov. 1838 schon nach Ablauf von 10 Jahren nach Eröffnung des Betriebes, event. auf der zuletzt fertiggestellten Bahn, Gebrauch zu machen. Kapital: M. 2 100 000 in 1100 Vorz.-Inh.-Aktien Lit. A (Nr. 1–1100) à M. 1000, mit dem Vorrecht auf 4½ % Div. (ohne Nachzahlungsanspruch) und auf das Kapital im Falle einer Auflösung, und 1000 Inh.-Aktien Lit. B (Nr. 1–1000) à M. 1000. Der Staat ist mit M. 200 000 in Aktien Lit. A und mit M. 200 000 in Aktien Lit. B, die Landgemeinde Lüdenscheid mit M. 74 000 in Aktien Lit. A beteiligt. Die G.-V. v. 24./9. 1903 sollte Beschluss fassen über einen Antrag des A.-R., je 2 Aktien Lit. B in eine Aktie zus. zulegen, die Vorz.-Div. der Aktien Lit. A auf 3½ % zu beschränken, dann 3½ % Div. auf die Aktien Lit. B und den alsdann verbleib. Uber- rest gleichmässig nach den Nennbeträgen zu verteilen, und ferner, dass, falls 3 Jahre hintereinander die Aktien Lit. A u. B die gleiche Div. erhalten haben, das Div.-Vorrecht der Aktien Lit. A wegfällt, sowie Beschlussfassung über die Modalitäten dieser Herab- setzung. Da eine Statutänd. aber der vorherigen Zustimmung der Staatsregierung bedarf, wurde der Antrag zurückgezogen und bisher nicht mehr eingebracht. Anleihen: I. M. 300 000 in 4 % Oblig. von 1893, Stücke à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10.; Tilg. ab 1899 durch jährl. Ausl. von 1 % = M. 3000 u. ersp. Zs. im Juli-Sept. (erste 1898) auf 1./4. 1899; von 1900 an verstärkte Tilg. oder gänzliche Rückzahlung vorbehalten. Die Anleihe ist an 1. Stelle im Bahngrundbuch eingetragen. In Umlauf Ende März 1910 M. 260 000. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der ausgelosten Stücke in 11 J. II. M. 400 000 in 4½ % Oblig. lt. Genehmigung v. 24./7. 1902, 800 Stücke à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10.; Tilg. ab 1905 bis längstens 1942 durch jährl. Ausl. bezw. Rückkauf von M. 4000 = 1 % u. ersp. Zs. im Juli/Sept. (erstmals 1904) auf 1./4. 1905; ab 1911 verstärkte Tilg. oder gänzl. Kündigung mit 6monat. Frist vorbehalten. Die Anleihe ist in das Bahn- grundbuch hinter Anleihe I eingetragen. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). Von dieser Anleihe befinden sich M. 100 000 im Besitz der Landgemeinde Lüdenscheid. In Umlauf Ende März 1910: M. 378 500. III. M. 200 000 in 4½ % Oblig. lt. Genehm. v. 19./12. 1903, Stücke à M. 500, sonst wie Anleihe II. Die Anleihe ist im Bahngrundbuch an dritter Stelle eingetragen. In Umlauf Ende März 1910: M. 189 500. Zahlst. für alle Anleihen: Ges.-Kasse; Berlin: Mitteld. Creditbank; Meiningen: Bank f. Thür. vorm. B. M. Strupp. Von der G.-V. v. 15./7. 1908 ist die Aufnahme einer Hypothek bis zu M. 60 000 zum Zwecke der Erbauung von Dienstgebäuden genehmigt. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst nach den Bestimmungen des der Genehmigung des Min. der öffentl. Arbeiten unterliegenden, periodisch zu revidierenden Regulativs die dem Ern.-F. und die dem Spez.-R.-F. A zuzuführenden Beträge, welche für letzteren Fonds mit mind. 710 % des Anlagekapitals jährl. zu bemessen sind. Dieser Spez.-R.-F. A ist bis zur Höhe von M. 60 000 zu verstärken; es können alsdann die Rücklagen mit Genehmigung des Min. der öffentl. Arbeiten solange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist Tritt keine Verminderung ein, so fallen die Zuschüsse fort, dann Verzinsung u. Tilg. der Anleihen, gesetzl. Eisenbahnabgabe, 5 % zum R.-F. B (Bilanz-R.-F.), dann vertragsm. Tant.