Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 215 Koönigsberger Strassenbahn-Akt.-Ges. in Liqu., früher Direktion in Königsberg i. Pr., Sitz in Berlin, Büro W. 50, Augsburgerstr. 71. Die a. o. G.-V. v. 13./5. 1909 beschloss den Verkauf des Unternehmens an die Stadt Königsberg mit Wirkung ab 1./7. 1909 für M. 1 000 000 in 3½ % Oblig. der Stadt = M. 924 000. Es sollte versucht werden, für die Aktionäre noch insofern etwas herauszuschlagen, als die Obligationäre gebeten wurden, in einen Kursnachlass zu willigen. In der G.-V. v. 13./5. 1909 erklärte der Vorsitzende, Bankier Leo Michel, Berlin, er sei bereit, auf seine M. 70 000 OÖblig. inkl. 3 % Agio einen Nachlass von 13 % zu gewähren. Nach der Bilanz v. 30./6. 1909 verbleibt als nicht verlorenes A.-K. ein Saldo von M. 144 876, der indes nur für die M. 1 514 500 bevor- rechtigten Aktien in Betracht kommt. Die Gesamtoblig.-Schuld inkl. Agio betrug ult. Juni 1909 noch M. 962 000. Die G.-V. v. 15./10. 1909 beschloss die Genehmigung des Liqui- dationsabschlusses für 1908/09 u. die Erteilung der Entlastung zu vertagen u. einen Aus- schuss von 4 Mitgliedern zu wählen. Dieser sollte nachprüfen, ob die Verwaltung die letzte Zuzahlung (1908) von 30 % in fahrlässiger Weise eingefordert habe und regress- pflichtig gemacht werden könnte. Am 15./1. 1910 fand in Berlin eine a. o. G.-V. statt, der die gewählte Revisions-Kommission Bericht erstattete. Dieselbe hat nicht den Ein- druck gewonnen, dass die Bücher ordnungsgemäss geführt waren. Da unter diesen Umständen die genauere Prüfung der Bücher u. Bilanzen einen sehr erheblichen Zeit- aufwand erfordern würde, nahm die Kommission von derselben Abstand. Die G.-V. v. 15./1. 1910 beschloss deshalb die „Revision“ Treuhandgesellschaft unter Hinzuziehung des Bankdirektors Joel mit der Revision zu beauftragen. Dieselbe erstreckte sich auf die Bilanzen der letzten drei Jahre. Der in der a. o. G.-V. v. 6./6. 1910 erstattete Revisionsbericht lautete für die Verwalt. der Strassenbahn sehr ungünstig. Es waren Rasuren u. sonst. Ver- stösse gegen § 43 H.-G.-B. in den Büchern der Ges. festzustellen. Es zeigte sich auch eine Vernachlässig. der ziffernmäss. Abstimm. von Buchungen u. Grundlagen u. dergl. Die sich aus dem Prüfungsbericht ergebenden Veränderungen des Ergebnisses der letzten drei Jahre laufen im Ende sämtlich auf Verschlechterungen hinaus, u. zZwar auf rund M. 36 000, bezw. M. 40 500, bezw. M. 31 500, sodass das wirkliche Ergebnis mit rund M. 10 800 Gewinn, bezw. M. 14 000 Gewinn, bezw. M. 45 500 Verlust angenommen werden kann. Die G.-V. v. 6./6. 1910 verweigerte deshalb die Genehmig. der Liquid.-Bilanz per 22./5. 1909 sowie der Bilanz per 30./6. 1909. Es wurde einstimmig die Geltendmach. von Ansprüchen aus der Geschäfts- führung gegen die bisher. Verwalt. beschlossen. Ferner wurde die Abberuf. der bisherigen Liquidatoren beschlossen u. Bank-Dir. Joöl als alleiniger Liquidator gewählt. Für seine Bemühungen wurden ihm 5 % des Betrages, der bei der Liquid. zur Auszahlung an die Aktionäre gelangt, zugebilligt. Der neugewählte A.-R. erhält als Remun. 3 % der an die Aktionäre verteilten Masse. Anfang 1911 beabsichtigte die Mehrzahl der Aktionäre, die 1908 auf die Xktien 30 % bar zuzahlten, Klage wegen Rückzahl. dieses Betrages gegen die früheren Mitglieder des X.-R. anzustrengen, andererseits sind frühere Liquidatoren u. Mitglieder des A.-R. klagbar gegen die Ges. aufgetreten. Gegründet: 3./5. 1881 als Königsberger Pferde-Eisenbahn-Ges. Lt. G.-V. v. 2./9. 1901 Abänderung der Firma wie oben. Zweck: Bau und Betrieb von Strassenbahnen in und bei Königsberg i. Pr.; gewerbs- mässige Abgabe von elektr. Strom zu Licht- und Kraftzwecken; gewerbsmässige Anlage von Installationen für Licht- und Kraftanlagen. 1898 erhob der Magistrat der Stadt Königsberg den Anspruch, die bis dahin von der Ges. innerhalb der Stadtgemeinde betriebene Anlage von 1901 ab zum Eigentum übernehmen zu können, welchen Anspruch die Ges. bestritten hat. Eine hierüber angestrengte Feststellungsklage ist zu Ungunsten der Strassenbahn-Ges. ent- schieden worden. Die Anlagen der städtischen Pferdebahnlinien mit dem in der Stadt beleg. Depot-Grundstücke sind demgemäss am 18./6. 1901 an die Stadtgemeinde gegen Zahlung von M. 710 000 übergegangen. Die Ges. führte seitdem ihren Fahrbetrieb im eingemeindeten Teile, früheren Vororten Königsbergs u. im Landkreise Königsberg i. Pr. auf Grund des Gesetzes über Kleinbahnen v. 28./7. 1892 u. auf Grund der Genehmig.-Urkunden des Herrn Reg.-Präsidenten v. 4. 3. 1899 bezw. 9./6. 1900 bezw. Nachtrag v. 12./1 1., 4./8. 1900, 4./12. 1901 u. 19./12. 1902 resp. 11./6. 1903. Massgebend sind ferner die Verträge mit dem Landkreise Königsberg i. Pr. v. 24./5. 1898, mit der Gemeinde Mittelhufen v. 1./8. 1898 u. mit der Gemeinde Vorderhufen v. 14. 3. 1899. Danach war der Ges. die Genehm. zur Herstellung u. zum Betriebe von Strassenbahnen im Land- kreise Königsberg i. Pr. in einer Spurweite von I1 m für die Beförderung von Personen mittels elektr. Kraft längstens auf 60 Jahre, also bis 1960, erteilt. Nach Einverleibung der Hufen- gemeinden in die Stadt Königsberg hatte letztere beantragt, dass die Ges. anerkenne, dass der von dieser mit dem Landkreise Königsberg abgeschlossene Vertrag nunmehr auf die Gemeinde übergegangen sei. Hierzu konnte die Ges. sich nicht verstehen u. zog gericht- liche Entscheidung vor, die zu ihren Ungunsten ausfiel. Kapital: M. 2 186 000, davon M. 1 514 500 in neuen bevorrechtigten Aktien u. zwar 997 Stück à M. 500, 1026 à M. 1000 u. M. 671 500 in alten nicht bevorrechtigten Vorz.-Aktien u. zwar 505 Stück à M. 500 u. 419 à M. 1000. Wegen Wandlungen des A.-K. bis 1907 siehe Jahrgang 1909/10 dieses Handbuches. Da die Ges. zur Vergrösserung der Zentrale ca. M. 200 000, sowie zum weiteren Ausbau der Linien ca. M. 300 000 benötigte, so beschloss die a. o. G.-V. v. 7./11. 1907 die Umwandl. der