356 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. zum Bezuge angeboten, dass auf nom. M. 7200 alte Aktien eine neue à M. 1200 kam. Die Kosten der Em. trug das Bankkonsortium. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 10./10. 1906 um M. 37 000 000 (auf M. 72 000 000) und zwar in 5000 Aktien Nr. 58 334/35–68 332/33 à M. 1200 und 31 000 Aktien Nr. 68 334–99 333 à M. 1000. In der gleichen G.-V. wurde die Fusion mit dem Hoerder Bergwerks- und Hütten-Verein zu Hoerde genehmigt, wonach das Vermögen dieses Vereins als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation mit Wirkung ab 1./7. 1906 auf den Phoenix überging, und zwar gegen Gewährung von nom. M. 26 940 000 der neu- auszugebenden Aktien. Die nicht zur Durchführung des Fusionsvertrages benötigten rest- lichen nom. M. 10 060 000 neue Aktien sind von einem Konsort. zu 125 % plus 4 % Stück-Zs. ab 1./7. 1906 mit der Verpflichtung übernommen worden, den bisherigen Aktionären des Phoenix, sowie den bisherigen Aktionären des Hoerder Bergwerks- und Hütten-Vereins einen Teilbetrag der neuen Phoenix-Aktien, und zwar rund nom. M. 8 849 000, dergestalt anzubieten, dass auf je nom. M. 8400 alte Phoenix-Aktien eine neue von nom, M. 1200 und auf je nom. M. 7000 Hoerder-Aktien eine neue Phoenix-Aktie von nom. M. 1000 bezogen werden konnte (geschehen 6.–19./11. 1906). Der Bezugspreis für die Aktionäre war hierbei auf 167.50 % festgesetzt worden, mit der Massgabe jedoch, dass den bisherigen Aktionären des „Phoenix“' bei der Ausübung des Bezugsrechtes auf den Nominalbetrag jeder alten Phoenix-Aktie (insges. auf nom. M. 35 000 000) eine Vergütung von 5 % dergestalt in An- rechnung gebracht wurde, dass der Bezugspreis für die auf alte Phoenix-Aktien ent- fallenden neuen Aktien sich auf 132.50 % stellte. Ferner hatte sich das Konsort. verpflichtet, sämtliche Kosten, die dem „Phoenix“ durch die in der G.-V. vom 10./10. 1906 beschlossenen Transakt. entstehen, mit alleinigem Auschluss des Reichsstempels auf die übernommenen nom. M. 10 060 000 neuen Aktien, zu tragen, insbes. also die Kosten des Fusionsvertrages nebst Stempeln und Steuern, die Kosten der betreffenden G.-V. des „Phoenix“ und des Hoerder Vereins, die Kosten der handelsgerichtl. Eintragungen der gefassten Beschlüsse, sowie alle durch die Aktienausgabe entstehenden Spesen, wie Druck der Aktien, Reichs- stempel für die zum Zwecke der Fusion ausgegebenen nom. M. 26 940 000 neuen Phoenix- Aktien, Kosten der Börseneinführung etc. Insoweit diese Kosten sich unter der hierfür schätzungsweise vorgesehenen Summe von M. 2 250000 hielten, war das Konsort. verpflichtet, den nicht gebrauchten Betrag dem „Phoenix“' zu vergüten. Der Erlös der vom Konsort. übernommenen und vollgezahlten nom. M. 10 060 000 neue Xktien diente zur Fertigstellung eines Schachtes, zur Erneuerung bezw. Erweiterung der Koks- öfenanlagen, zum Bau von Arbeiterhäusern, sowie zur Deckung des auch bei dem Hoerder Verein für die Erweiterung seiner Zechenanlagen und sonstigen Neubauten bestehenden Geldbedarfes. Das bei der Ausgabe dieser Aktien erzielte Agio ist nach Abzug der darauf ent- fallenden Kosten des Reichsstempels mit M. 2 262 688 dem gesetzl. R.-F. zugefülrt worden. Gegen die bis 1./4. 1905 noch nicht in Phönix-Aktien Lit. A umgetauschten Aktien Lit. B u. die noch rückst. 2 Akt. der Westf. Union a M. 300 u. die 45 Akt. Westf. Union à M. 200 sinid lt. G.-V. v. 26./11. 1904 die darauf entfallenden Phönix-Aktien verkauft worden. Der Erlös ist für die Besitzer hinterlegt, und zwar entfallen auf 1 ganze Phoenix-Aktie Lit. B M. 249.03, 1 viertel do. M. 62.26, 1 achtel do. M. 31.13. 1 Westf. Union-Aktie à M. 300 M. 560.32, 1 do. à M. 200 M. 373.54. Die Div.-Scheine sind inzwischen verjährt. Die a. o. G.-V. v. 27./2. 1907 des Phoenix beschloss I. Genehmig. eines mit der Akt.-Ges. Steinkohlenbergwerk Nordstern zu Essen-Ruhr abgeschlossenen Vertrages, laut dessen der Nordstern sein Vermögen als Ganzes mit Wirkung v. I./[I. 1907 ab an den Phoenix übertrug und zwar unter Ausschluss der Liquidation. Die Aktionäre des Steinkohlen- bergwerks Nordstern erhielten für je nom. M. 1200 Aktien nebst Div.-Scheinen für 1907 ff. eine neue über nonl. M. 1200 lautende, für 1906/07 zur Hälfte, von da ab voll gewinn- anteilberechtigte Aktie des „Phoenix“ und ausserdem eine bare Zuzahlung von 200 % =. M. 2400 auf den Nennbetrag ihrer Aktien à M. 1200. II: Erhöhung des A.-K. um nom. M. 28 000 000 durch Ausgabe von 23 908 auf den Inhaber lautenden, für 1906/07 zur Hälfte, von da ab voll gewinnanteilberechtigten Aktien, von denen 20 460 Stück über je nom. M. 1200 und 3448 Stück über je nom M. 1000 lauten. Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für sämtliche neu auszugebenden Aktien, jedoch mit der Massgabe, dass M. 8 000 000 Aktien von einem Konsort. zu 115 % mit der Verpflichtung übernommen werden, diese Aktien den bisherigen Aktionären im Verhältnis von 9 zu 1 zum Bezuge anzubieten (geschehen 12.–26./3. 1907 zu 175 %). III. Genehmig. zur Ausgabe von M. 20 000 000 zu 4½ % verzinsl. Schuldverschreibungen (s. unten). Das Konsortium trug sämtliche durch die Fusion und die Ausgabe der M. 28 000 000 neuen Aktien entstehenden Kosten, ins- besondere die Kosten des Fusionsvertrages nebst Stempeln u. Steuern, einschl. Umsatzsteuern, die Kosten der G.-V. u. der erforderlichen Eintragungen in das Handelsregister, alle Spesen der Aktienausgabe. wie besonders den Reichsstempel der Stücke, die Kosten der Börsen- einführung usw. Soweit die Gesamtkosten sich unter der geschätzten Höhe von M. 3400000 halten sollten, wird das Konsort. dem Phönix die Differenz erstatten, während ihm umge- kehrt im Falle einer Überschreitung die Differenz zu ersetzen ist. Das durch die Ausgabe der M. 8 000 000 neuen Aktien erzielte Aufgeld floss, nach Abzug der von dem Phönix über M. 3 400 000 hinaus gezahlten Kosten der Kapitalserhöhung, dem gesetzl. E.-F. zu. Die Aktiva des ehemaligen Steinkohlenbergwerks Nordstern wurden auf Grundlage der Bilanz vom 31./12. 1906 in die Bilanz des Phönix zu einem um so viel höheren Betrage auf- genommen, als der Nennwert der zwecks Erwerbes des Nordstern-Vermögens ausgogebenen