3 368 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Die dadurch freigewordenen M. 1667 000 wurden mit M. 1 167 601 zur Tilg. des bis Ende März 1902 aufgelaufenen Fehlbetrags, mit M. 250 000 zur Bildung einer Rücklage für Ab- nahmeverpflicht. u. mit M. 249 398 zu Abschreib. auf Anlagewerte benutzt. Zur Beschaffung von weiteren Betriehsmitteln beschloss die G.-V. v. 3./5. 1902 die Ausgabe neuer 5 % Vorz.- Aktien ohne E% bis M. 1 250 000:; dieselben wurden den Aktionären angeboten und 1167 Stück gezeichnet und bar bezahlt. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 26./2. 1910 um M. 1 000 000 (also auf M. 3 000 000) durch Ausgabe von 1000 Vorz.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910, angeboten den alten Aktionären v. 3./3.–15/4. 1910 zu pari plus 4 % für Stemp. etc. Bis 30./6. 1910 50 % u. das Agio eingezahlt. Hypothekar-Anleihe: M. 1 200 000 in 4½ % Oblig. lt. G.-V. v. 2./2. 1901, von denen aber aur M. 75 000 begeben u. bis 1./7. 1910 M. 109 000 ausgelost sind, restl. M. 1 016 000 sind bei Banken gegen gewährte Darlehen hinterlegt. Stücke à M. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1906 zu 1005 % durch jährl. Auslos. im Okt. (zuerst 1905) auf 1./. Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Deutsche Bank; Elberfeld: Berg. Märk. Bank. Darlehen: M. 680 000 der Aktionäre; M. 1358 264 der Banken (siehe auch Hypoth.-Anleihe). Geschäftsjahr: 1./7.–30./6., früher (bis 1898) Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Ende Okt. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., 5 % Div. an Vorz.-Aktien, 4 % Div. an St.-Aktien, vom Übrigen 7 % Tant. an A.-R. (mind. M. 500 pro Mitgl.), Rest an beide Aktienarten gleichmässig. Bilanz am 30. Juni 1910: Aktiva: Grundbesitz u. Anlage-Kti 3 726 342, Utensil.-Coquillen u. Magazin 501 954, Arbeiter-Wohnungen 6283, Beamten- do. 77 350, Versich. 5310, Avale 182 000, nicht begeb. Oblig. 1 016 000, Wechsel 7501, Kassa 7141, Debit. 814 268, Vorräte 685 061, rückst. Einzahl. auf Vorz.-Aktien 456 406. — Passiva: A.-K. 3 000 000, Oblig. 1 093 000, Avale 182 000, Löhne 47 006, Frachten 2081, Kredit. 1 089 022, Darlehen d. Aktionäre 680 000, do. der Banken 1 358 264, Betriebs-Kredit. 34 246. Sa. M. 7 485 621. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 44 285, Knappschafts- u. Unfall-Versich. 59 500, Zs. 160 816, Abschreib. 144 713. – Kredit: Betriebsüberschuss 384 315, Entnahme a. R.-F. 25 000. Sa. M. 409 315. Dividenden: 1891–98: 42, 0, 0, 0, 6½, 25, 25, 5; 1899/1900: 24 % (für 1 Jahre, u. z. für M. 500 000 für 6 Mon.); 1900/1901–1909/10: 0 %; Vorz.-Aktien 1902/03–1909/10: 0 %. Coup.- Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Fr. Jütte, Geisweid; Alfr. Staegemeier, Siegen. Prokurist: Friedr. Flick. Aufsichtsrat: (4–7) Vors. Arn. Jung, Jungenthal; Carl Siebel, Dir. G. Zimmermann, Kirchen; Gewerke Jul. Weber, Betzdorf; Otto Utsch, Cöln; Reg.-Rat Paul Stein. Deutsch-Venezolanische Schwefel-Gruben-Actien-Ges. in Cöln a. Rhein, Bureau Hohenzollernring 6. (In Liquid.) Gegründet: 1./12. 1899 bezw. 23./2. 1900; eingetr. 7./3. 1900. Am 7./10. 1903 wurde über das Vermögen der Ges. der Konkurs eröffnet; Konkursver w alter: Justizrat Dr. Peusquens in Cöln: Anmeldefrist 20./1. 1904. In der 1. Gläubigerversammlung 7./11. 1903 verlautete, dass die bis dahin angemeldeten Forderungen M. 630 000 betrügen und die Vermögenswerte haupt- sächlich aus Anlagen in Venezuela beständen, wofür man glaube, etwa M. 100 000 erzielen zu können, ferner aus zweifelh. Forder. in Höhe von mindestens M. 74 000, deren grösster Teil sich gegen die venezolanische Regierung richte. Die Gruben in Venezuela haben sich als völlig abbauunwürdig erwiesen. Bei der Gründung sollen Unregelmässigkeiten vorgekommen sein, weshalb die Gründer u. Verwalt.-Organe seitens des Konkursverwalters regresspflichtig gemacht werden sollen. Die bezügl. Klage auf Erstattung des A.-K. M. 2000 000 u. M. 500 000 Hberschuldung ist in der ersten Instanz abgewiesen, dagegen aber Berufung eingelegt. In dieser Regressklagesache hat das Oberlandesgericht zu Cöln als Berufungs- instanz, durch Urteil vom 9./12. 1907 die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichtes zu Cöln dahin abgeändert, dass der noch in der Höhe von M. 500 000 geltend gemachte Klageanspruch gegen die Gründer als Gesamtschuldner dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden ist: a) insoweit Schadenersatz verlangt wird für verheimlichten Gründungs- aufwand in Gestalt von M. 203 000 sogenannter Gratisaktien: b) insoweit Schadenersatz verlangt wird, weil die Angaben der Gründer im Gründerbericht hinsichtlich der Mächtig- keit und Abbauwürdigkeit der Schwefelgruben unrichtig und unvollständig gewesen sind; c) insoweit Schadenersatz verlangt wird, weil die Ges. durch das Einbringen der Schwefel- gruben in Venezuela für M. 800 000 von Gründern böswilligerweise geschädigt worden ist. Ferner ist der Klageanspruch für die- noch geltend gemachten M. 500 000 gegen die Mit- glieder des Vorstandes und des A.-R. als Gesamtschuldner dem Grunde nach als gerecht- fertigt erklärt, insoweit Schadenersatz verlangt wird dafür, dass auf Beschluss des A.-R. vom 22./8. 1900 die Drahtseilbahn in Venezuela aus dem A.-K. der Ges. erbaut worden ist. Endlich ist der Anspruch dem Grunde nach auch insoweit für gerechtfertigt erklärt, als von den Mitgliedern des A.-R. Schadenersatz verlangt wird aus der Verwendung des in der G.-V. v. 30./6. 1902 aufgenommenen Darlehns von M. 200 000 zu Gesellschlaftszwecken. Zur Entscheidung über die Höhe des Betrages ist die Sache in die I. Instanz zurückverwiesen. Mit dem früheren Werksachverständigen Bergassessor Huhn hat sich die Konkursverwalt.