Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. einzelnen Konten (Grundstücke, Gebäude. Masch., Utensil., Strassenleitungen etc.) weisen für die letzten Jahre ganz bedeutende Summen auf. so für 1906 07–1908/09: M. 12 442 255, 10852 336, 11 968891. Gesamtlänge der verlegten Kabel im Weichbilde Berlins u. den Vor- orten 1./7. 1910: 6161 km. Der 1901/02 und 1902/03 durchschnittlich pro Kilowattstunde erzielte Preis betrug abzügl. der 10 % Magistratsabgabe 16.65 Pfg., 1903/04: 15.89 Pfg., 1904 05; 15.48 Pfg., 1905/06: 15.75 Pfg., 1906/07: 15.87 Pfg., 1907/08: 15.97 Pfg., 1908/09: 15.98 Pfg., 1909/10: 15.57 Pfg. Ab 1./1. 1904 ist der Normaltarif auf 40 Pfg. pro Kilowatt herabgesetzt unter Beibehaltung der Umsatz- u. Fortfall der Brennstundenrabatte. Stromlieferung: 1902/03 1903/04 1904/05 1905/06 1906/07 1907/08 1908/09 1909/10 1000 Kilowattstunden Für Privatbeleucht. ßt ;hG / %%% . „ Strassenbeleucht. 1818 2 017 2319 2 808 3 376 3 902 4 089 4 704 „ gewerbl. Zwecke 24 729 30 327 36 688 43 049 48 902 53 687 54 834 62 124 „ Strassenbahnen (/ %% . ².11. Akkumulat.-Anl. 2361 3 245 3798 4 523 5 089 5 468 6212 6.262 .... 921 1018 1340 1953 3 833 4 499 6545 5674 Insgesamt 85 768 33 501 111 572. 128 103 142 921 155 115 157 887 1714 4390 Im Geschäftsjahr 1909/10 wurden neu angeschlossen: 152 321 Glüh- und Nernstlampen, 2003 Bogenlampen, 3047 Motore und 995 Apparate, so dass zu Ende Juni 1910 angeschlossen waren 1 197 027 Glüh- und Nernstlampen, 43 895 Bogenlampen, 29 692 Motore und 5502 Apparate, im ganzen entsprechend einem Wert von 183 222 Kw., von welchen 74 864 Kw. auf Licht und 108 358 Kw. auf Kraft entfallen. Die Zahl der Stromabnehmer hat sich in Berlin 1909/10 um 11.5 % (i. V. 11.6 %) erhöht u. betrug Ende Juni 1910: 28 639 (1909 24 786). Die neuerdings von den B. E. W. mit den Kreisen Niederbarnim u. Teltow geschlossenen Verträge werden, wie zu erwarten ist, zur Hebung des Stromabsatzes in den Vororten bei- tragen. Im Kreise Niederbarnim ist die Verlegung einer Hochspannungsleitung über Wittenau, Hermsdorf, Frohnau, Schönfliess. Mühlenbeck, Buch, Schwanebeck, Blumberg, Marzahn vorgesehen, die zur Stromversorgung des davon berührten Gebietes bestimmt ist. Das Elektrizitätswerk der Gemeinde Wittenau wurde übernommen und stillgelegt. Vom Kreise Teltow haben die B. E. W. in Gemeinschaft mit den Berliner Vororts-Elektri- zitätswerken das Elektrizitätswerk des Teltowkanals gepachtet u. dafür das Ausschliesslich- keitsrecht für die Stromlieferung im Kreise erhalten. Zunächst sollen die Gemeinden Buckow. Gross-Ziethen, Wassmannsdorf, Glasow, Selchow u. andere angeschlossen werden. Durch Konzessionsverträge wurden dem Versorgungsgebiet der B. E. W. die Vororte Blankenburg u. Heinersdorf, sowie das Gebiet der Terrain-Ges. Rudow einverleibt. Im ganzen sind neuerdings 11 Gemeinden im Norden, Nordosten u. Süden von Berlin den B. E. W. durch Verträge erschlossen worden. Der neue Vertrag mit der Allg. Elektr.-Ges. erstreckt sich auf die Dauer des mit der Stadt Berlin abgeschlossenen Vertrages. Danach hat die Allg. Elektr.-Ges. wie bisher die Geschäfte der Berliner Elektrizitäts-Werke unter genau festgesetzten Bedingungen zu führen. Letztere sind ausserdem verpflichtet, alle baulichen und maschinellen Ein- richtungen von der Allg. Elektr.-Ges. zu beziehen bezw. durch diese herstellen zu lassen; sie haben ferner der Allg. Elektr.-Ges. diejenige Elektrizität zum Selbstkostenpreise zu liefern, welche dieselbe auf dem dem Elektr.-Werke Oberspree benachbarten Fabrik- grundstück Wilhelminenhof für eigene Zwecke ihrer Betriebe verwenden wird. Anderer- seits hat sich die Allg. Elektr.-Ges. verpflichtet, den Berliner Elektricitäts-Werken alle in ihrem alleinigen Besitz befindlichen oder bis dahin in ihren Besitz gelangenden Kon- zessionen und Anlagen und ebenso von allen derartigen Konzessionen und Anlagen, an welchen sie nur einen Anteil besitzt oder künftig erwirbt, den von ihr besessenen oder erworbenen Anteil zum Kauf anzubieten, sofern die gewerbliche Lieferung von Elek- trizität an jedermann gegen Entgelt unter Benutzung öffentlicher Strassen für die Legung der Leitungen in Frage kommt, und zwar im Umkreis von 30 km Luftlinie, vom Berliner Rathause gerechnet. 5 Vertrag mit der Stadt Berlin: Im Herbst 1906 teilte die Ges. dem Magistrat der Stadt Berlin mit, dass die Verwendung der Elektrizität in Berlin einen solchen Umfang ange- nommen habe, dass eine erhebliche Vergrösserung der Werke nötig sei. Die dafür erforder- lichen ca. M. 40 000 000 könnten aber bis 1915 nicht amortisiert werden. Die Ges. schloss deshalb im Dez. 1906 ein Zusatzabkommen zu dem Vertrage mit der Stadtgemeinde Berlin v. 14./3 bezw. 1./4. 1899, wonach sich die Lage der Berliner Elektrizitätswerke insofern wesentlich verbessert hat, als an die Stelle unsicherer Bestimmungen eine klare Rechts- lage getreten ist. Während die Stadt bisher das Recht gehabt hätte, zum I. Okt. 1915 den Vertrag mit der Ges. als beendet zu erklären und die Beseitigung der Strassenanlagen zu verlangen, muss die Stadt nach dem neuen Vertrage im Jahre 1915 den Vertrag entweder fortsetzen oder die Anlagen zum Buch- oder Schätzungswert übernehmen, wobei sie bis zum Jahre 1930 in Zwischenräumen von 3 zu 3 Jahren den Vertrag kündigen kann, Die Ges, hat dagegen die Verpflichtung übernommen, nach 1915 jährl. 5 % (bisher 3½ %) ihrer Anlagen abzuschreiben. Wenn also die Stadt im Jahre 1915 von ihrem Übernahmerecht Gebrauch macht, muss sie für die Anlagen einen entsprechenden Gegenwert zahlen; macht sie aber erst später von diesem Rechte Gebrauch, so verringert sich allerdings dieser Gegenwert ent: sbrechend den höheren Abschreibungen nach 1915, die indes nur die genannten Anlagen,