――――― ―――――――――――― nn- ―――――.― ――――― ―――― Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 799 1904 einem Angebot der Allg. Elektr.-Ges. und der Siemens-Schuckert-Werke in Berlin zu, wonach diese Gesellschaften die Ehrenfelder Fabrik des Helios, wie sie steht u. liegt, für die Cölner Industriewerke G. in b. H. übernahmen, mit Ausnahme d. Werkzeugmasch., die nach- weisbar besonders für Herstellung v. Zählern angeschafft u. gebraucht werden. Der Kaufpreis betrug M. 2 500 000, gezahlt zur Hälfte bei Auflassung, zur anderen Hälfte am 2./1. 1906. Die Vorräte waren in d. Verkauf nicht mit einbegriffen. Helios hat die Fabrik zur Aufarbeitung der Aufträge noch bis Ende 1905 in Betrieb gehalten. Ferner genehmigte die G.-V. der Obligationäre v. 26./1. 1905 Herabsetz. des Zinsfusses aller Anleihen auf die Hälfte auf 5 Jahre ab 1./1. 1905 u. Fortfall aller auf die Anleihen entfallenden Ausl. u. Amort. Die Liquid., die beschlossen wurde, geschieht unter Mitwirkung eines Liquid.-Ausschusses, der aus den je- weiligen beiden Treuhändern der Oblig. und der pfandgesicherten Bankgläubiger, sowie aus 4 weiteren Mitgl. besteht. Von diesen 4 Mitgl. werden 3 durch die Obligationäre und eines durch die pfandgesicherten Bankgläubiger gewählt. Aus den verfügbaren Mitteln wird zu- nächst der Zinsendienst für die Oblig. und die an dem Kredit von ursprüngl. M. 8 050 000 jetzt M. 7 219 777 beteiligten Banken bestritten. Im übrigen sind aus diesen Mitteln nach Bestimmung des Ausschusses Rückzahlungen auf die Oblig. und Bankguth., und zwar nach Verhältnis des Nennwertes der Forderungen am 1./1. 1905 zu leisten. Auf die Obligationen geschehen diese Rückzahl. gegen Abstempelung. Diese Zahlungen sollen erfolgen, wenn der verfügbare Bestand Zahlungen in Höhe von 10 % ermöglicht. Mit Zustimmung des Aus- schusses können die zur Rückzahlung auf die Oblig. bereitgestellten Beträge zum Erwerb von Oblig. zu einem 80 % des Nennwertes nicht übersteigenden Preis benutzt werden, wenn die Liquidatoren des Helios eine solche Erwerbsmöglichkeit nachweisen. Die auf diese Weise angekauften Oblig. erwirbt der Treuhänder der Obligationäre, und zwar als gemeinschaftl. Eigentum der sämtlichen übrigen OÖbligationäre aller drei Gattungen. Diese OÖblig. nehmen an allen Zinszahlungen und Rückzahlungen aus der Liquidation teil. Die auf diese Weise eingehenden Beträge werden durch den Treuhänder mündelsicher angelegt. Nach vollstän- diger Befriedigung aller übrig. Oblig. – verstanden ist darunter, dass 1. der Nominalbetrag ersetzt wird, und dass 2. auch die befriedigt werden, die Anspruch auf Agio haben –— sind die in der geschilderten Weise erworbenen Oblig. dem Helios franko Valuta auszuliefern. In Zukunft finden Rückzahl. an die Oblig. und pfandgesicherten Bankgläubiger zunächst nur gleichmässig nach Massgabe der Nennbeträge statt. Wenn jedoch durch die vorgedachten Rückzahlungen die OÖblig. und pfandgesicherten Bankgläubiger für 80 % des Nennbetrages ihrer Forderungen Befriedigung erhalten haben, werden die weiter verfügbar werdenden Mittel so lange ausschliesslich an die Oblig. abgeführt, bis diese den vollen Nennbetrag ihrer Forderungen empfangen haben. Alsdann werden den pfandgesicherten Bankgläubigern die restl. 20 % ihrer Guthaben gezahlt. – In den Liquidations-Ausschuss wurden gewählt: Max Wassermann und Assessor Krohn in Berlin, sowie Dir. Grosswendt von den Land- und Seekabelwerken in Cöln. Mit den beteiligten Banken ist Ende 1904 ein Ein- vernehmen dahin erzielt, nach dem diese mit den Obligationären auf gleiche Stufe gestellt werden. Die Fabrikationstätigkeit war Ende Aug. 1905 in der Hauptsache beendigt, die Zweigbureaus und die auswärtigen technischen Bureaus der Gesellschaft sind sämtlich aufgelöst. Aus der Zahl der ganz oder zu einem erheblichen Teil im Besitz der Ge- sellschaft befindlichen Elektrizitätswerke und Bahnen ist Specia 1905 ausgeschieden. Die Reorganisation der St. Petersburger Gesellschaft für elektrische Anlagen ist 1908 erfolgt (diese Aktien 1909 verkauft). Über die Aussichten der Liquidation verlautete damals: „Soweit sich bis jetzt übersehen lässt, können die für die Abwickelung des Fabrikations- u. Verkaufsgeschäfts gemachten Abschreib. als ungefähr zutreffend bezeichnet werden, und es ist wohl nicht anzunehmen, dass durch diesen Teil der Liquid. das Ergebnis in ungünstigem Sinne beeinflusst werden wird. Das Schlussergebnis wird ausschl. davon abhängen, wie sich der Wertp.-Besitz u. die Beteil. der Ges. verwerten lassen. Die seit dem Beginne der Liquid. gemachten Beobachtungen lassen den Schluss gerechtfertigt erscheinen, dass mit der Rückstell. von M. 4 400 000 annähernd das Richtige getroffen war, allerdings unter der ausdrücklich zu betonenden, unentbehrlichen Voraussetzung, dass den in Betracht kommenden Werken die zu ihrer Ausdehnung erforderlichen Kapitalien zur Verfüg. stehen, dass ihnen die notwendige Zeit zur Entwickelung gelassen u. eine vorzeitige Veräusser. vermieden wird.“ Die Helios. Ges. in Liqu. machte im Nov. bezw. Dez. 1908, nachdem die Verkaufsverhandl. ergebnislos verlaufen waren, die folg. Mitteilungen: Die uns ganz oder zum erhebl. Teil gehör. Unternehm. befinden sich mit wenigen Ausnahmen in befriedig. Entwicklung. Einen scharfen Wertrückgang haben nur unsere Interessen an den Tramways de Tiflis u. der elektr. Bahn Altona-Blankenese erfahren. Diese Wertrückgänge sowie die Langsamkeit der Entwicklung der Überlandzentrale in Crottorf nötigen uns zu Abschreib. u. Rückstell. bei der jetzt auf- zustellenden Bilanz. Dem Entstehen eines Fehlbetrages, der sich dadurch ergeben müsste, ist durch ein mit unseren Bankengläubigern getroffenes Abkommen vorgebeugt. Unsere Bankengläubiger haben dadurch insoweit, als unsere Insuffizienz vorliegen sollte, auf 20 % = M. 1 559 800 ihrer ursprüngl. Kapitalforderung von M. 7 799 000 mit Wirkung ab 1./7. 1908 verzichtet. Gleichzeitig haben die Banken für die Zeit bis 31./12. 1913 eine Zinsermässigung eintreten lassen, indem auf das ermässigte Kapital die Zinsen für die Jahre 1909 u. 1910 nach dem bisherigen Satze von 2½ % zu zahlen sind. während in den Jahren 1911, 1912 und 1913 eine Steigerung des Zinsfusses um je % Platz greift; die Provision beträgt % jährlich, berechnet auf den urspr. Forderungsbetrag. Diese Zugeständnisse der Banken- gläubiger waren davon abhängig gemacht, dass die Schuldversicherungsinhaber entweder = 3...... .. 3„* =