――――――――――― Papier-, Pappen- und Cellulose-Fabriken. 1067 verlust von M. 1 134 667 erhöhte, der aus dem R.-F. Deckung fand. Dieses schlechte Resultat ist nicht allein durch die ungünstige allg. Konjunktur, sondern auch u. zwar zum grössten Teil durch die unrichtigen Massnahmen der früh. Geschäftsleitung verursacht worden. In der Hauptsache ist der Verlust durch die ungünstigen Ergebnisse bei der Fabrikation von photograph. Papieren entstanden. Auch das Geschäftsjahr 1908/09 ergab bei einem Betriebs- verlust von M. 85 872 u. M. 313 917 Abschreib. einen Gesamtverlust von M. 399 789, ebenfalls aus dem R.-F. gedeckt. Ebenso war das Resultat des Geschäftsj. 1909/10 infolge unge- nügender Beschäftigung in Zehlendorf noch ein unbefriedigendes. Nach Abschreib. von M. 296 992 auf Anlagen u. von M. 144 114 auf Debit., zus. also M. 441 106 abz. M. 24 548 Be- triebsgewinn, wird ein Verlustsaldo von M. 416 550 ausgewiesen, davon M. 336 187 aus R.-F. gedeckt u. M. 80 370 vorgetragen. 1910 fand Umbau u. Erweiterung der Zehlendorfer Spezialmasch. statt. Wegen Beschaffung neuer Mittel 1910 siehe bei Kapital. Kapital: Bis 1910: M. 3 000 000, u. zwar M. 1 000 000 in 1000 abgest. Aktien u. M. 2 000 000 in 2000 Akt. von 1903 bezw. 1905 à M. 1000. Urspr. M. 1 250 000 in Aktien à M. 1000. Nach G.-V.-B. v. 2./12. 1889 sollten die Aktien, auf welche eine Zuzahl. von M. 200 geleistet wurde, in Vorz.- Aktien umgewandelt werden. A.-K. nach Durchführ. dieser Transaktion M. 1 250 000 in 888 Vorz.- u. 362 St.-Aktien à M. 1000. Nach G.-V.-B. v. 14./5. 1892 wurden von diesen 362 St.-Aktien 70 durch unentgeltl. Erstattung der früheren Direktion in den Besitz der Ges. gelangte und 10 freihändig zu 30 % angekaufte St.-Aktien vernichtet und die verbliebenen 282 St.-Aktien in 94 Vorz.-Aktien zus. gelegt, sodass das A.-K. alsdann M. 982 000 in 982 Stück gleichberecht. Aktien à M. 1000 betrug, für welche die Bezeichnung Vorz.-Aktie wieder gestrichen ist; dazu lt. G.-V. v. 7./9. 1896 noch 18 * 1000 = M. 18 000, begeben zu 110 %, somit A.-K. M. 1 000 000. — Die G.-V. v. 15./6. 1897 beschloss Erhöhung des A.-K. zwecks Ankauf der Remkes'schen Papier- fabriken in Elberfeld (s. oben) um M. 1 000 000 (auf M. 2000 000), div.-ber. ab 1./7. 1897, begeben zu 135 % an Carl Neuburger u. von der Heydt & Co., Berlin u. von der Heydt-Kersten & Söhne, Elber- feld, welche davon M. 250 000 v. 10.–20./7. 1897 den Aktionären 1: 4 zu 135 % plus Stück-Zs. u. 1 % Reichsstempel u. Schlussscheinstempel anboten. Die G.-V. v. 18./12. 1899 beschloss Ver- kauf der Aktiva in Fockendorf u. gleichzeitig Herabsetzung des A.-K. von M. 2 000 000 auf M. 1 000 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis 2: 1. Der Stempelaufdruck auf den giltigen Aktien lautet dahin, dass das Wort „Fockendorfer“ durchstrichen u. durch „Elber- felder“ ersetzt ist und die Worte „Lt. G.-V.-B. v. 18./12. 1899 ist die Firma der Ges. in Elberfelder Papierfabrik A.-G. geändert worden“ aufgestempelt sind. Zwecks Anlage einer Specialfabrik bei Berlin beschioss die ausserord. G.-V. v. 19./11. 1903 Erhöhung des A.-K. um M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1904, übernommen von einem Kon- sortium zu 200 %, angeboten den Aktionären 1: 1 v. 10.–24./1 2. 1903 zu 210 %. Die G.-V. v. 4./2. 1905 beschloss weitere Erhöhung um M. 1 000 000 (auf M. 3 000 000) in 1000 neuen, ab 1./7. 1905 div.-ber. Aktien, übernommen von einem Konsortium zu 200 %, angeboten den Aktionären 2: 1 v. 9.–25./2. 1905 zu 210 %. Die neuen Mittel dienten zur Ausdehnung der Fabrikation und Stärkung des Betriebskapitals. Zur Beschaffung neuer Betriebs-Kap. be- schloss die G.-V. v. 22./10. 1910 Zuzahlung von 30 % = M. 300 auf jede Aktie des M. 3 000 000 betragenden A.-K. auszuschreiben (Frist 30./11. 1910); diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahl. geleistet wird, werden in Vorz.-Aktien umgewandelt, die ab 1./7. 1910 eine 6 % Vorz.-Div. (ohne Nachzahl.-Anspruch) erhalten, der Rest des Reingewinns wird auf Vorz.- u. Stammaktien gleichmässig verteilt. Bis Ende Nov. 1910 wurde die Zuzahlung auf M. 1 800 000 St.-Akt. geleistet. Für denjenigen Betrag, für welchen Zuzahlungen nicht ge- leistet werden, wird die Verwaltung ermächtigt, Vorz.-Akt. anszugeben, und zwar bis zur Höchstgrenze von M. 3 000 000, die zu pari begeben werden sollen. Hypothekar-Anleihen: I. M. 800 000 in 4 % Oblig. von 1897, rückzahlb. zu 105 %, Stücke à M. 500 u. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1900 durch jährl. Ausl von 2 % zuzügl. ersparter Zs. auf 31./12. Die wie oben angeg., bei Ankauf der Remkes'schen Fabriken an Zahlungsstatt ausgegeb. Oblig. tragen die Firma Fockendorfer Papierfabrik. Zu ihrer Sicherheit dient eine erststell. Hyp. auf der Elberf. Fabrik. Noch in Uml. Ende Juni 1910 M. 535 500. – Nicht notiert. II. M. 2 500 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 21./11. 1905, rückzahlbar zu 103 % ab 1909, 2000 Stücke Serie I (Nr. 1–2000) à M. 1000, 1000 Serie II (Nr. 2001–3000) à M. 500, auf Namen des Bankhauses von der Heydt, Kersten & Söhne in Elberfeld als Pfandhalter u. durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1909 durch jährl. Auslos. von 2 % zuzügl. ersp. Zs. im Jan. auf 1./7.; verstärkte Tilg. oder gänzl. Kündig. mit 6monat. Frist ab 1909 vorbehalten. Sichergestellt durch 1. Hypoth. in Höhe v. M. 2 600 000 zugunsten genannten Elberfelder Bankhauses auf den gesamten Zehlendorfer Immobil.-Besitz. Die Anleihe diente zur Fertigstellung der Zehlendorfer Anlagen und zur Vermehrung des Be- triebskapitals. Noch in Umlauf Ende Juni 1910 M. 2 452 421. Zahlst. wie bei Div.-Scheinen. Verj. der Coup. u. Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Kurs in Berlin Ende 1906–1910; 100.25, –, 94.40, 95, 93.90 %. Eingef. im Januar 1906; erster Kurs 22./1. 1906: 102.50 %. Anleihe: M. 1 000 000 in Oblig. lt. G.-V. v. 22./10. 1910, übernommen von der Zellstofffabrik Waldhof in Mannheim in Verrechnung auf ihre Forderung. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Bis Ende Dez. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., event. Sonderrücklagen, vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 6 % Div. an Vorz.-Akt., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Jahresvergütung von zus. M. 10 000), Rest Super-Div. an beide Aktienarten gleichmässig bezw. nach G.-V.-B.